ARD/ZDF Rundfunkangebot

ARD/ZDF Rundfunkangebot wird offiziell in folgenden Ländern angeboten: Deutschland, alle anderen EU-Länder, Schweiz, Südafrika, Namibia. Für ARD/ZDF Rundfunkangebot wird in Deutschland von jedem eine Angebotszahlung verlangt, auch wenn das ARD/ZDF Rundfunkangebot gar nicht benötigt wird. Die Nutzung des Angebots und die Meinung der Person spielen keine Rolle. Die Zahlung wird einfach festgesetzt und mit Härte des Verwaltungsvollstreckungsrechts zwangsvollstreckt. 1. Bitte nennen Sie die Länder, wo für das ARD/ZDF Rundfunkangebot genauso wie in Deutschland eine Zwangs-Angebotszahlung von jedem verlangt wird. 2. Bitte nennen Sie die aktuellen Zahlen der Personen, denen das ARD/ZDF Rundfunkangebot angeboten wird. In Deutschland und außerhalb Deutschlands.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. Mai 2017
  • Frist
    3. Juni 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Westdeutscher Rundfunk Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ARD/ZDF Rundfunkangebot [#21334]
Datum
2. Mai 2017 15:07
An
Westdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ARD/ZDF Rundfunkangebot wird offiziell in folgenden Ländern angeboten: Deutschland, alle anderen EU-Länder, Schweiz, Südafrika, Namibia. Für ARD/ZDF Rundfunkangebot wird in Deutschland von jedem eine Angebotszahlung verlangt, auch wenn das ARD/ZDF Rundfunkangebot gar nicht benötigt wird. Die Nutzung des Angebots und die Meinung der Person spielen keine Rolle. Die Zahlung wird einfach festgesetzt und mit Härte des Verwaltungsvollstreckungsrechts zwangsvollstreckt. 1. Bitte nennen Sie die Länder, wo für das ARD/ZDF Rundfunkangebot genauso wie in Deutschland eine Zwangs-Angebotszahlung von jedem verlangt wird. 2. Bitte nennen Sie die aktuellen Zahlen der Personen, denen das ARD/ZDF Rundfunkangebot angeboten wird. In Deutschland und außerhalb Deutschlands.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!