ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte

Als zuständige Aufsichtsbehörde für die
ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz
werden Sie mit Sicherheit jeweils über den aktuellen Stand des Projektes informiert; somit sollten also diesbezügliche Dokumente in Ihrem Hause vorliegen.

Senden Sie mir bitte alle Dokumente, die Sie seit 01.01.2014 von der ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bzw. auch von anderen zum Thema eGK/HBA/TI erhalten haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. April 2015
  • Frist
    12. Mai 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Als zuständi…
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]
Datum
10. April 2015 11:02
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Als zuständige Aufsichtsbehörde für die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz werden Sie mit Sicherheit jeweils über den aktuellen Stand des Projektes informiert; somit sollten also diesbezügliche Dokumente in Ihrem Hause vorliegen. Senden Sie mir bitte alle Dokumente, die Sie seit 01.01.2014 von der ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bzw. auch von anderen zum Thema eGK/HBA/TI erhalten haben.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 2 LUIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 5 Abs. 4 Satz 1 LIFG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 LUIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie bitten das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesu…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
WG: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]
Datum
12. Mai 2015 11:14
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie bitten das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD), „als Aufsichtsbehörde für die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz“ um Übersendung aller Dokumente, die das MSAGD seit 1. Januar 2014 von der ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bzw. auch von anderen zum Thema eGK/HBA/TI erhalten hat. Hierzu ist Folgendes festzustellen: 1. Die Anfrage bezieht sich inhaltlich auf das Projekt der eGK- Karten, die in Modellregionen zur Erprobung erster Anwendungen und Basisfunktionalitäten getestet werden . Zum Erprobungsumfang gehören der Aufbau der Telematikinfrastruktur, die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK sowie Anwendungen mit einer rechtssichereren „qualifizierten elektronischen Signatur“ zur sicheren Kommunikation zwischen den Ärzten. 2. Eine tragende Rolle kommt dabei den fünf Regionen zu, in denen die Testteilnehmer - Ärzte, Apotheken und Versicherte - neue Produkte der TI, Dienste und Anwendungen vor der flächendeckenden Einführung erproben. Die Erprobung wird aktuell in zwei Testregionen vorbereitet: Testregion Nordwest und Testregion Südost: Während die Testregion Nordwest die Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz umfasst, setzt sich die Testregion Südost aus den Bundesländern Sachsen und Bayern zusammen. Insgesamt nehmen ca. 1.000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser, darunter zwei Universitätskliniken, an der Erprobung teil. 3. Jedes der fünf an der Erprobung teilnehmenden Bundesländer stellt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), welche sich aus Vertretern der Krankenkassen, den regionalen Organisationen der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheker) und aus Vertretern des jeweiligen Landes zusammensetzt. Das Projektbüro der Arbeitsgemeinschaft elektronische Gesundheitskarte / Heilberufsausweis Rheinland-Pfalz in 54290 Trier, Balduinstraße 10-14, versteht sich als die dezentrale Service-Einrichtung in der Testregion Trier. Das Projektbüro stellt das Koordinationszentrum zwischen der gematik und der Testregion dar. Durch das Projektbüro soll gewährleistet werden, dass entsprechende Kenntnisse und Ergebnisse unter den Projektbeteiligten ausgetauscht werden. Es ist die regionale Steuerungszentrale zur Durchführung der Tests und der weiteren Erprobung der eGK. 4. Informationen zu den fachlichen und technischen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie zur Test- und Einführungsphase sind über die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) zu erhalten. Der gesetzliche Auftrag der gematik GmbH gemäß § 291a SGB V ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Angehörigen der Heilberufe, Kostenträgern und Versicherten. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband, die sich der Leistungen der gematik bedienen. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nehmen ihre Aufgabe der Einführung und Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte sowie der Schaffung der erforderlichen Telematikinfrastruktur gemäß § 291 a Abs. 7 SGB V somit durch die Gesellschaft für Telematik (gematik) nach § 291b SGB V wahr, die die Regelungen zur Telematikinfrastruktur trifft sowie deren Aufbau und Betrieb übernimmt. Diese hat wiederum einen Vertrag mit den regionalen Projektbüros, in Rheinland-Pfalz die ARGE egK/HBA geschlossen, um vor Ort in der Testregion präsent zu sein. 6. Das MSAGD ist nicht, wie der/die Antragsteller vermutet, die zuständige Aufsichtsbehörde über die ARGE eGK/HBA (nur über die Kassenärztliche Vereinigung Trier, an deren Räumen die ARGE ihr eigenes Projektbüro eingerichtet hat). 7. Unbeschadet dessen habe ich die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz zu Ihrem Antrag angehört; sie hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass ihre Sitzungen nicht öffentlich sind und deshalb eine diesbezügliche Auskunftsverpflichtung verneint. 8. Wegen der ablehnenden Haltung der für die Unterlagen federführend zuständigen ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bitte ich um Verständnis, dass ich Ihrem Anliegen nicht nachkomme. Angesichts der Tatsache, dass Sie Ihre Anfrage ohne Namensnennung (anonym) gestellt haben, sind mir weitere Entscheidungen, auch wegen einer möglichen Gebührenpflicht Ihrerseits, nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente …
An Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]
Datum
15. Mai 2015 16:23
An
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte" vom 10.04.2015 (#9294) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 9294 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfolgende Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Dem…
Von
Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294]
Datum
18. Mai 2015 09:14
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, die nachfolgende Antwort des Ministeriums für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz hatten wir am 12. Mai 2015 an Fragdenstaat.de gemailt. Sie wurde bisher jedoch nicht bei Fragdenstaat.de veröffentlicht. Wir senden Sie Ihnen daher auf diesem Wege nochmals zu: Von: Faltin, Juergen (msagd) Gesendet: Dienstag, 12. Mai 2015 11:15 An: <<E-Mail-Adresse>> Betreff: WG: ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz - Dokumente ab 01.01.2014 - Gesundheitskarte [#9294] Sehr geehrte Antragstellerin, sehr geehrter Antragsteller, Sie bitten das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie Rheinland-Pfalz (MSAGD), „als Aufsichtsbehörde für die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz“ um Übersendung aller Dokumente, die das MSAGD seit 1. Januar 2014 von der ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bzw. auch von anderen zum Thema eGK/HBA/TI erhalten hat. Hierzu ist Folgendes festzustellen: 1. Die Anfrage bezieht sich inhaltlich auf das Projekt der eGK- Karten, die in Modellregionen zur Erprobung erster Anwendungen und Basisfunktionalitäten getestet werden . Zum Erprobungsumfang gehören der Aufbau der Telematikinfrastruktur, die Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf der eGK sowie Anwendungen mit einer rechtssichereren „qualifizierten elektronischen Signatur“ zur sicheren Kommunikation zwischen den Ärzten. 2. Eine tragende Rolle kommt dabei den fünf Regionen zu, in denen die Testteilnehmer - Ärzte, Apotheken und Versicherte - neue Produkte der TI, Dienste und Anwendungen vor der flächendeckenden Einführung erproben. Die Erprobung wird aktuell in zwei Testregionen vorbereitet: Testregion Nordwest und Testregion Südost: Während die Testregion Nordwest die Bundesländer Schleswig-Holstein, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz umfasst, setzt sich die Testregion Südost aus den Bundesländern Sachsen und Bayern zusammen. Insgesamt nehmen ca. 1.000 Ärzte, Zahnärzte und Psychotherapeuten sowie zehn Krankenhäuser, darunter zwei Universitätskliniken, an der Erprobung teil. 3. Jedes der fünf an der Erprobung teilnehmenden Bundesländer stellt eine Arbeitsgemeinschaft (ARGE), welche sich aus Vertretern der Krankenkassen, den regionalen Organisationen der Leistungserbringer (Ärzte, Zahnärzte, Krankenhäuser und Apotheker) und aus Vertretern des jeweiligen Landes zusammensetzt. Das Projektbüro der Arbeitsgemeinschaft elektronische Gesundheitskarte / Heilberufsausweis Rheinland-Pfalz in 54290 Trier, Balduinstraße 10-14, versteht sich als die dezentrale Service-Einrichtung in der Testregion Trier. Das Projektbüro stellt das Koordinationszentrum zwischen der gematik und der Testregion dar. Durch das Projektbüro soll gewährleistet werden, dass entsprechende Kenntnisse und Ergebnisse unter den Projektbeteiligten ausgetauscht werden. Es ist die regionale Steuerungszentrale zur Durchführung der Tests und der weiteren Erprobung der eGK. 4. Informationen zu den fachlichen und technischen Spezifikationen der elektronischen Gesundheitskarte sowie zur Test- und Einführungsphase sind über die Gesellschaft für Telematikanwendungen (gematik) zu erhalten. Der gesetzliche Auftrag der gematik GmbH gemäß § 291a SGB V ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Angehörigen der Heilberufe, Kostenträgern und Versicherten. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband, die sich der Leistungen der gematik bedienen. Der GKV-Spitzenverband und die Kassenärztliche Bundesvereinigung nehmen ihre Aufgabe der Einführung und Anwendung der elektronischen Gesundheitskarte sowie der Schaffung der erforderlichen Telematikinfrastruktur gemäß § 291 a Abs. 7 SGB V somit durch die Gesellschaft für Telematik (gematik) nach § 291b SGB V wahr, die die Regelungen zur Telematikinfrastruktur trifft sowie deren Aufbau und Betrieb übernimmt. Diese hat wiederum einen Vertrag mit den regionalen Projektbüros, in Rheinland-Pfalz die ARGE egK/HBA geschlossen, um vor Ort in der Testregion präsent zu sein. 6. Das MSAGD ist nicht, wie der/die Antragsteller vermutet, die zuständige Aufsichtsbehörde über die ARGE eGK/HBA (nur über die Kassenärztliche Vereinigung Trier, an deren Räumen die ARGE ihr eigenes Projektbüro eingerichtet hat). 7. Unbeschadet dessen habe ich die ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz zu Ihrem Antrag angehört; sie hat mir zwischenzeitlich mitgeteilt, dass ihre Sitzungen nicht öffentlich sind und deshalb eine diesbezügliche Auskunftsverpflichtung verneint. 8. Wegen der ablehnenden Haltung der für die Unterlagen federführend zuständigen ARGE eGK/HBA Rheinland-Pfalz bitte ich um Verständnis, dass ich Ihrem Anliegen nicht nachkomme. Angesichts der Tatsache, dass Sie Ihre Anfrage ohne Namensnennung (anonym) gestellt haben, sind mir weitere Entscheidungen, auch wegen einer möglichen Gebührenpflicht Ihrerseits, nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen