Art. 3 GG Absatz 3

Anfrage an: Bundesamt für Justiz

Warum wird in diesem Absatz die sexuelle Orientierung nach wie vor ausgelassen?

Demnach bekommen Lesben, Schwule und anders Orientierte kein grundgesetzliches Recht auf Gleichberechtigung und können z.B. in Gesetzen gegenüber heterosexuellen Personen bevorzugt oder benachteiligt werden.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    22. Februar 2019
  • Frist
    26. März 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum wird in di…
An Bundesamt für Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Art. 3 GG Absatz 3 [#59026]
Datum
22. Februar 2019 18:07
An
Bundesamt für Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum wird in diesem Absatz die sexuelle Orientierung nach wie vor ausgelassen? Demnach bekommen Lesben, Schwule und anders Orientierte kein grundgesetzliches Recht auf Gleichberechtigung und können z.B. in Gesetzen gegenüber heterosexuellen Personen bevorzugt oder benachteiligt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Justiz
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail bitten Sie um Auskunft, warum in Art. 3 Abs. 3 GG die sexuelle Orien…
Von
Bundesamt für Justiz
Betreff
AW: Art. 3 GG Absatz 3 [#59026]
Datum
6. März 2019 10:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer E-Mail bitten Sie um Auskunft, warum in Art. 3 Abs. 3 GG die sexuelle Orientierung ausgelassen wird. Informationen hierüber liegen im Bundesamt für Justiz nicht vor. Jedoch können Sie sich zum Beispiel über einen entsprechenden Gesetzesantrag der Länder Berlin, Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz und Thüringen aus allgemein zugänglichen Quellen informieren (http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP19/2359/235909.html). Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Bundesamt für Justiz erhoben werden. Dies kann schriftlich, zur Niederschrift oder elektronisch geschehen. Wird der Widerspruch schriftlich erhoben, ist er an folgende Anschrift zu richten: Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 53113 Bonn. Unter dieser Anschrift besteht auch die Möglichkeit, den Widerspruch zur Niederschrift zu erklären. Wird der Widerspruch auf elektronischem Weg erhoben, ist er entweder durch E-Mail mit qualifizierter elektronischer Signatur nach der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 an folgende E-Mail-Adresse zu richten: <<E-Mail-Adresse>> oder durch De-Mail in der Sendevariante mit bestätigter sicherer Anmeldung nach dem De-Mail-Gesetz an folgende De-Mail-Adresse zu richten: <<E-Mail-Adresse>> Bitte geben Sie stets unser Aktenzeichen I 5 - 1530/2 - A2 261/2019 an. Mit freundlichen Grüßen