(Art der) Investitionen in Schulen in Trägerschaft der Stadt (2018/2019)

Auskunft über die vonseiten des Schulträgers getätigten Investitionen für alle städtischen Schule nach Höhe der Ausgabe, Zweck und Schule im Kalenderjahr 2018 und 2019.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    28. Mai 2019
  • Frist
    2. Juli 2019
  • Kosten dieser Information:
    500,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Schulamt für die Stadt Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
(Art der) Investitionen in Schulen in Trägerschaft der Stadt (2018/201<< Adresse entfernt >>) [#1470<< Adresse entfernt >>6]
Datum
28. Mai 2019 22:28
An
Schulamt für die Stadt Solingen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auskunft über die vonseiten des Schulträgers getätigten Investitionen für alle städtischen Schule nach Höhe der Ausgabe, Zweck und Schule im Kalenderjahr 2018 und 201<< Adresse entfernt >>. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Schulamt für die Stadt Solingen
AUTO: Marion Vogel ist außer Haus (Rückkehr am 11.06.201<< Adresse entfernt >>) Ich werde ab 24.05.20…
Von
Schulamt für die Stadt Solingen
Betreff
AUTO: Marion Vogel ist außer Haus (Rückkehr am 11.06.201<< Adresse entfernt >>)
Datum
28. Mai 2019 22:38
Status
Warte auf Antwort
Ich werde ab 24.05.201<< Adresse entfernt >> nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 11.06.201<< Adresse entfernt >>. Ihre Mail wird nicht weitergeleitet. In wichtigen Angelegenheiten senden Sie bitte eine Mail an Frau Ninow, <<E-Mail-Adresse>> - herzlichen Dank! Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "(Art der) Investitionen in Schulen in Trägerschaft der Stadt (2018/201<< Adresse entfernt >>) [#1470<< Adresse entfernt >>6]" gesendet am 28.05.201<< Adresse entfernt >> 22:28:34. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.
Schulamt für die Stadt Solingen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bzgl. der Investit…
Von
Schulamt für die Stadt Solingen
Betreff
(Art der) Investitionen in Schulen in Trägerschaft der Stadt (2018/201<< Adresse entfernt >>) [#1470<< Adresse entfernt >>6]
Datum
5. Juni 2019 15:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Antrag auf Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW bzgl. der Investitionen in Schulen in Trägerschaft der Stadt Solingen ist heute bei mir eingegangen. Damit dieser entsprechend weiter bearbeitet werden kann, bitte ich Sie mir mitzuteilen, auf welche Art der Investitionen sich Ihr Antrag bezieht. Ich bedanke mich für Ihre Unterstützung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich hierbei z.B. auf die für die Schulen gel…
An Schulamt für die Stadt Solingen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: (Art der) Investitionen in Schulen in Trägerschaft der Stadt (2018/201<< Adresse entfernt >>) [#1470<< Adresse entfernt >>6]
Datum
6. Juni 2019 00:28
An
Schulamt für die Stadt Solingen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Sehr geehrtAntragsteller/in ich beziehe mich hierbei z.B. auf die für die Schulen geleisteten Instandhaltungskosten der Schulgebäude, die Investitionen für konkrete Projekte oder simple Materialien, also von Beschaffungskosten für Kreide über Reparatur von Gebäudemängel bis hin zu Ausgaben für Schulprojekte, nach Möglichkeit jeder kategorisierbare zweckgebundene Transfer in Richtung Schule. Nach meinem Wissen sind Sie einzig nicht für die Besoldung des lehrenden Personals zuständig. Also fallen auch Ausgaben zu Reinigungsfachkräften sowie Gebäudeverwaltung darunter. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 1470<< Adresse entfernt >>6 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Schulamt für die Stadt Solingen
Sehr geehrteAntragsteller/in derzeit sind seitens hiesiger Dienststelle viele Projekte und Aufgaben zu bearbeite…
Von
Schulamt für die Stadt Solingen
Betreff
Antwort: AW: (Art der) Investitionen in Schulen in Trägerschaft der Stadt (2018/201<< Adresse entfernt >>) [#1470<< Adresse entfernt >>6]
Datum
17. Juli 2019 09:38
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in derzeit sind seitens hiesiger Dienststelle viele Projekte und Aufgaben zu bearbeiten, dies beschränkt die Kapazitäten für weitere Anfragen. Auf Grund Ihres umfassenden Auskunftsersuchens müssten mindestens zwei weitere Dienste beteiligt werden, da die Schulverwaltung nicht für alle Bereich zuständig ist. Beispielsweise sind wir im Bereich des nicht lehrenden Personals an Schulen für die Schulassistenzen nicht jedoch für die Reinigungskräfte oder Hausmeister zuständig. Nach einer ersten Sichtung wären zur Bereitstellung der gewünschten Informationen alleine beim Stadtdienst Schulverwaltung für alle 41 Schulen insgesamt rund 1500 Kostenstellen auszuwerten, da diese nicht automatisch nach weiteren Einzelbuchungen abgefragt werden können. Der für die Auswertung erforderliche Zeitbedarf lässt sich vorher leider nicht konkret abschätzen. Bei einer mittleren Bearbeitungsdauer von ca. 2 Minuten wären bereits 50 Arbeitsstunden erforderlich. Bei den beiden anderen Diensten wären darüber hinaus ebenfalls eine Vielzahl an Kostenstellen auszuwerten. Die Beantwortung Ihrer Anfrage würde somit einen erheblichen Vorbereitungsaufwand auslösen. Vor dem Hintergrund der knappen personellen Kapazitäten und des erheblichen Vorbereitungsaufwandes gehe ich davon aus, dass für die Beantwortung auf Grund Ziffer 1.2 der Verwaltungsgebührenordnung zum Informationsfreiheitsgesetz eine Gebühr von bis zu 500,00 € zu erheben wäre. Sofern Sie an einer Auftragsdurchführung interessiert sind, melden Sie sich bitte noch einmal bei mir. Für weitere Rückfragen stehe ich selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen