Art und Form der Rohdaten zu Ordnungswidrigkeiten im ruhenden Verkehr
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der IFG-Anfrage zum Falschparken in Paderborn (https://fragdenstaat.de/anfrage/falschparken-in-paderborn/) teilten Sie am 21. August 2019 mit:
"Diese vorhandenen Daten können unter Einbeziehung des hiesigen Rechenzentrums sowie mit umfangreichen händischen Auswertungen nach Ihren Wünschen zusammengestellt werden. Es geht hier also nicht um die Vorlage von Daten, die keiner weiteren antragsbedingten Überarbeitung bedürfen.
In Anbetracht der hohen Summe an jährlich zu bearbeitenden Verwarnungen und Bußgeldern (s. o.) wären vielmehr ein großer Datenbestand zu sichten und diese Datenmengen anschließend in der von Ihnen gewünschten Form aufzubereiten. "
Wie sie mir mitteilten sind die gewünschten Informationen somit grundsätzlich vorhanden - wenn auch nicht in der gewünschten Form aufbereitet. ("Vorhandene Daten")
1. Ich frage hiermit an in welcher Art und Form diese Rohdaten im genannten Rechenzentrum vorliegen. Handelt es sich also z. B. um Datenbanktabellen, CSV-Dateien o.ä.
2. Welche Informationen sind in den Rohdaten auf dem genannten Rechenzentrum genau enthalten? Also z. B. Datum, Art des Verstoßes, Georeferenz/Ort etc.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt.
Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum31. Oktober 2019
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3. Dezember 2019
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