Artikel FAZ - Integrationsamt und Kopftuch

Anfrage an: Offenbach am Main

Zum unter https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/warum-darf-man-mit-kopftuch-nicht-im-integrationsamt-arbeiten-16380112.html?premium verlinkten Artikel bitte ich um:

Das entsprechende „Merkblatt zur Neutralitätspflicht bei der Stadtverwaltung Offenbach“ und den Bericht des Antidiskriminierungsbeauftragten für das Jahr 2018.
Ausserdem den nachweis, dass keine Kruzifixe in den Amtsstuben der Stadt gestattet sind und den Nachweis, dass ihr handeln im Einklang mit Artikel 4 GG steht

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. September 2019
  • Frist
    15. Oktober 2019
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zum unter https:…
An Offenbach am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Artikel FAZ - Integrationsamt und Kopftuch [#166492]
Datum
12. September 2019 16:24
An
Offenbach am Main
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zum unter https://www.faz.net/aktuell/rhein-main/warum-darf-man-mit-kopftuch-nicht-im-integrationsamt-arbeiten-16380112.html?premium verlinkten Artikel bitte ich um: Das entsprechende „Merkblatt zur Neutralitätspflicht bei der Stadtverwaltung Offenbach“ und den Bericht des Antidiskriminierungsbeauftragten für das Jahr 2018. Ausserdem den nachweis, dass keine Kruzifixe in den Amtsstuben der Stadt gestattet sind und den Nachweis, dass ihr handeln im Einklang mit Artikel 4 GG steht
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Offenbach am Main
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Stadt Offenbach am Main veröffentlicht zur Transp…
Von
Offenbach am Main
Betreff
AW: Artikel FAZ - Integrationsamt und Kopftuch [#166492]
Datum
12. September 2019 16:59
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Nicht-öffentliche Anhänge:
ArtikelFAZ-IntegrationsamtundKopftuch.eml
6,9 KB
image001.jpg
28,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Stadt Offenbach am Main veröffentlicht zur Transparenz durchgehend Dokumente im Politischen Informationssystem im Internet<https://pio.offenbach.de/> und damit für alle Bürgerinnen und Bürger jederzeit einsehbar. Dort finden Sie auch das von Ihnen erwähnte Merkblatt und über den Punkt Anlagen und Verweise auch den Bericht: http://pio.offenbach.de/index.php?aktiv=doc&docid=2019-00015735&year=2019&view= Ebenfalls sende ich Ihnen den Link zur Stellungnahme der Stadt zum Thema: https://www.offenbach.de/rathaus/politik/oberbuergermeister/neutraltitaetsgebot-jungbluth11.09.2019.php Sie können daraus entnehmen, dass alle gesetzlichen Vorgaben beachtet werden. Da sich alle gesetzlichen Vorgaben grundsätzlich auf jegliche Form religiöser Kennzeichnung beziehen, gibt es keine Differenzierung für einzelne Formen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in an dieser Stelle vielen Dank für die offenlegung der umfangreichen Informationen, di…
An Offenbach am Main Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Artikel FAZ - Integrationsamt und Kopftuch [#166492]
Datum
18. September 2019 14:04
An
Offenbach am Main
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in an dieser Stelle vielen Dank für die offenlegung der umfangreichen Informationen, die ich mittlerweile durchgesehen habe. Es ist hier aber durchweg davon die rede, dass ein solches, in diesem Fall ausgesprochenes Verbot, einer KONKRETEN Gefährdungslage bedarf, die jedoch aus keiner der Unterlagen hervorgeht. Das Statement von Hr OB Schwenke befasst sich auch mehr mit der Debatte als mit ihrem Inhalt. Auch kann ich diesem Statement keine konkrete Gefährdungslage entnehmen. Im Integrationsamt wäre ein Kopftuch auch aus meiner Sicht keine Gefährdung. Eine "verwaltungsinterne Handlungsempfehlung" erzeugt keine Bindungswirkung nach aussen und daher würde mich interessieren, woran Sie die Gefährdung festmachen? ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 166492 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Offenbach am Main
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage – leider beziehen Sie sich wohl auf Informationen, d…
Von
Offenbach am Main
Betreff
AW: Artikel FAZ - Integrationsamt und Kopftuch [#166492]
Datum
19. September 2019 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachfrage – leider beziehen Sie sich wohl auf Informationen, die mir so nicht vorliegen. Wie Sie aus den übersendeten Unterlagen erkennen können, gibt es kein pauschales Verbot für das Tragen von religiösen Symbolen. Die von Ihnen angeführte Frage einer konkreten Gefährdung ist nur einer von mehreren Aspekten, der von den Gerichten berücksichtigt wird. Rechtlich noch nicht abschließend geklärt ist bei der Abwägung der Rechtsgüter „Neutralitätsgebot des Staates“ versus „Vermeiden von Diskriminierung“, wann und in welcher Form aufgrund der Neutralitätsverpflichtung des Staates in bestimmten Bereichen, (beispielsweise im Kundenverkehr, oder bei der Ausübung hoheitlicher Aufgaben) das Tragen religiöser oder anderer weltanschaulicher Symbole untersagt werden kann. In diesem Sinne kann auch der zwei Jahre zurückliegende Fall nicht abschließend bewertet werden. Hier bleibt eine entsprechende Rechtsprechung abzuwarten, an die dann auch die Stadt Offenbach gebunden ist. Freundliche Grüße