Artikel in den Kieler Nachrichten - Drohungen, Diebstahl, Schläge

Ich nehme Bezug auf:

http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Politik/News-Aktuelle-Nachrichten-Politik/Landeskriminalamt-Drohungen-Diebstahl-Schlaege

Auszug:
Herausragend ist aber ein Bericht über eine „Gefahrenlage“ in der Unterkunft auf dem Lübecker Volksfestplatz, ausgelöst am 30. September vor dem Bürocontainer des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten. Aufgrund längerer Wartezeiten soll es laut LKA-Papier unter den Flüchtlingen zu „tumultartigen Szenen und lautstarken Streitigkeiten“ wegen Vordränglern gekommen sein. Zeitweise sollen 100 bis 150 Personen beteiligt gewesen sein. Neben dem Sicherheitsdienst und Polizeikräften waren auch acht Soldaten der Bundeswehr im Einsatz. Im Fazit des Einsatzberichtes heißt es: „Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die Lage vor Ort ohne die Kräfte der Bundeswehr nicht zu bewältigen gewesen wäre.“

Ich bitte um elektronische Übermittlung dieses LKA-Papiers.
Zudem bitte ich um Mitteilung, ob die acht deutschen Soldaten bewaffnet waren.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    24. Oktober 2015
  • Frist
    23. November 2015
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich nehme …
An Landeskriminalamt Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Artikel in den Kieler Nachrichten - Drohungen, Diebstahl, Schläge [#11708]
Datum
24. Oktober 2015 10:08
An
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich nehme Bezug auf: http://www.kn-online.de/News/Aktuelle-Nachrichten-Politik/News-Aktuelle-Nachrichten-Politik/Landeskriminalamt-Drohungen-Diebstahl-Schlaege Auszug: Herausragend ist aber ein Bericht über eine „Gefahrenlage“ in der Unterkunft auf dem Lübecker Volksfestplatz, ausgelöst am 30. September vor dem Bürocontainer des Landesamtes für Ausländerangelegenheiten. Aufgrund längerer Wartezeiten soll es laut LKA-Papier unter den Flüchtlingen zu „tumultartigen Szenen und lautstarken Streitigkeiten“ wegen Vordränglern gekommen sein. Zeitweise sollen 100 bis 150 Personen beteiligt gewesen sein. Neben dem Sicherheitsdienst und Polizeikräften waren auch acht Soldaten der Bundeswehr im Einsatz. Im Fazit des Einsatzberichtes heißt es: „Abschließend muss darauf hingewiesen werden, dass die Lage vor Ort ohne die Kräfte der Bundeswehr nicht zu bewältigen gewesen wäre.“ Ich bitte um elektronische Übermittlung dieses LKA-Papiers. Zudem bitte ich um Mitteilung, ob die acht deutschen Soldaten bewaffnet waren.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 des Informationszugangsgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (IZG-SH) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz für das Land Schleswig-Holstein (UIG-SH), soweit Umweltinformationen betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind.. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 UIG-SH/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die Beantwortung ihrer Anfrage vom 24.Oktober. Mit freu…
Von
Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Betreff
Artikel in den Kieler Nachrichten - Drohungen, Diebstahl, Schläge [#11708]
Datum
30. Oktober 2015 06:41
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen die Beantwortung ihrer Anfrage vom 24.Oktober. Mit freundlichem Gruß   Antragsteller/in Schwauna Landespolizeiamt, Koordinierungsstelle PZE, Mühlenweg 166, Haus 12 24116 Kiel <<E-Mail-Adresse>> Tel.:0431-160 60102 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Der von Ihnen zitierte Lagebericht (LKA-Papier, wie Sie es nennen), der von seiner Adressierung nur einen begrenzten (internen) Empfängerkreis erreichen sollte und durfte und deshalb als Verschlusssache nach der Verschlusssachenanweisung des Landes Schleswig-Holstein - VS-Nur für den Dienstgebrauch - eingestuft war, bildet Inhalte eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens und sensible personenbezogene Daten ab. Eine offizielle Überlassung bzw. Weitergabe diesen internen Berichts an einen Dritten oder gar eine Veröffentlichung seitens der Strafermittlungsorgane würde das eingeleitete Ermittlungsverfahren gefährden. Weitergebende Behördenangehörige begäben sich in die Gefahr des Geheimnisverrats. Deshalb richten Sie Ihr Überlassungsersuchen bitte an die zuständige Staatsanwaltschaft des Landgerichts Lübeck. Uns als Polizei fehlt in Strafverfahrensangelegenheiten grundsätzlich die Verfügungsbefugnis wegen der Verfahrensleitung der Staatsanwaltschaft gemäß Strafprozessordnung. Die Staatsanwaltschaft wird - wenn Sie dort einen erneuten Antrag auf Informationszugang stellen würden - über die Ablehnungsgesichtspunkte des § 9 Abs. 1 Nr. 4 IFG SH entscheiden. Im Übrigen gibt das IFG SH Bürgern nur Zugang zu so genannten materialisierten Daten (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 IFG), mithin Zugang zu Akten oder anderen behördlichen Aufzeichnungen. Diese Pflicht der Verwaltung zur Entsprechung von Anträgen auf Informationszugang wohnen jedoch keine Ansprüche der Bürger auf Beantwortung von allgemeinen oder fallbezogenen Fragen inne. Zu der Überlassung des von Ihnen begehrten Papiers verweise ich auf meine obigen Ausführungen. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich Ihrem Ersuchen daher nicht entsprechen kann. Joachim Gutt - Ständiger Vertreter des Landespolizeidirektors - Innenministerium/Landespolizeiamt SH <<E-Mail-Adresse>> 0431/160-60050