Artothek der Sozialen Künstlerförderung

Die Liste der Werke in der Artothek der Sozialen Künstlerförderung mit Angaben zu Titel, Künstlername, Technik und Entstehungsjahr

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    24. März 2019
  • Frist
    27. April 2019
  • 2 Follower:innen
Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Artothek der Sozialen Künstlerförderung [#62824]
Datum
24. März 2019 23:35
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Liste der Werke in der Artothek der Sozialen Künstlerförderung mit Angaben zu Titel, Künstlername, Technik und Entstehungsjahr
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott! Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Kunstbestand der Artothek der Sozialen Künstlerf…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Antrag auf Einsicht in Listen der Artothek der Sozialen Künstlerförderung nach §3 (1) IFG
Datum
5. April 2019 16:02
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott! Vielen Dank für Ihr Interesse an dem Kunstbestand der Artothek der Sozialen Künstlerförderung! Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Antrages nach §3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG), nach dem Sie um Übersendung einer Liste der Werke der der Artothek der Sozialen Künstlerförderung zugehörigen Exponate mit Angaben zu Titel, Künstlername, Technik und Entstehungsjahr beantragen. Die Prüfung Ihres Antrages wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Sie werden nach Abschluss dieses Vorganges von uns eine weitere Nachricht erhalten. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis! Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott! In Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitte ich Sie, m…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
Antrag nach dem IFG/Listen Artothek der Sozialen Künstlerförderung
Datum
14. Mai 2019 11:32
Status
Warte auf Antwort
image001.png
780 Bytes


Sehr geehrter Herr Semsrott! In Bezug auf Ihren Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bitte ich Sie, mich telefonisch zu kontaktieren. Da die Bereitstellung einer Liste mit nicht unerheblichen IT-Problemen verbunden wäre (15.000 Einträge!), gäbe es die Möglichkeit, Ihnen einen zeitlich begrenzten Internet-Zugang einzurichten. Dieses Thema möchte ich aber vorher mit Ihnen abstimmen. Ich danke im Voraus! Rückfragen gerne und jederzeit! Mit freundlichen Grüßen
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Antwort Sehr geehrter Herr Semsrott! Sie stellten einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs.…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Via
Briefpost
Betreff
Antwort
Datum
27. Mai 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Semsrott! Sie stellten einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) in dem Sie Einsichtnahme in die Liste der Werke der Artothek der Sozialen Künstlerförderung mit Angaben zu Titel, Künstlername, Technik und Entstehungsjahr wünschten. Ich freuß ich mich Ihnen mitteilen zu dürfen, dass die Möglichkeit für Sie besteht, in die Datenbank der Artothek der Sozialen Künstlerförderung Einsicht zu nehmen. Wie ich Ihnen allerdings bereits im Rahmen unseres letzten Telefonats mitteilte, existieren keinerlei Informationen über die Entstehungszeiten der einzelnen Werke. Vielmehr ist in der Datenbank das jeweilige Ankaufsjahr dokumentiert. Die Einsichtnahme ist am Standort der Artothek der Sozialen Künstlerförderung, Ringstr. 66, 12105 Berlin-Mariendorf möglich. Zwecks Terminabsprache wenden Sie sich bitte ab dem 03.06.2019 an ...
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Sehr geehrter Herr Semsrott! Mit E-Mail vom 24.03.19 stellten Sie einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunf…
Von
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Betreff
AW: Artothek der Sozialen Künstlerförderung [#62824]
Datum
1. Juli 2019 12:17
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Semsrott! Mit E-Mail vom 24.03.19 stellten Sie einen Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Nachdem Sie eine Eingangsbestätigung und -nach Klärung der technischen Voraussetzungen- die Bestätigung der Einsichtnahme im Depot der Artothek der Sozialen Künstlerförderung erhalten hatten, baten wir um Kontaktaufnahme mit Kolleg*innen um hierzu einen Termin zu vereinbaren. Leider ist dies noch nicht von Ihnen erfolgt. Wie auf der Website von fragdenstaat.de aktuell zu lesen ist, soll der o.g. Antrag zurück genommen worden sein. Da hier keine Antragsrücknahme vorliegt, bitte ich Sie mir mitzuteilen, ob Sie diesen Antrag aufrecht erhalten. Ich danke Ihnen im Voraus! Rückfragen gerne und jederzeit! Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Sehr geehrte<< Anrede >> ich nehme den Antrag erst einmal zurück. Besten Dank! Mit freundlichen Grüße…
An Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
AW: Artothek der Sozialen Künstlerförderung [#62824]
Datum
9. Juli 2019 00:36
An
Landesamt für Gesundheit und Soziales Berlin
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich nehme den Antrag erst einmal zurück. Besten Dank! Mit freundlichen Grüßen Arne Semsrott Anfragenr: 62824 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>