Ärztliche Empfehlung "Rettungseinsatz #oplatz"

Ich beziehe mich auf folgende Aussage Ihres Pressesprechers Hrn. Redlich:
https://twitter.com/polizeiberlin/status/455056940788613121

Welcher Arzt hat diese dringende ärztliche Empfehlung ausgesprochen?
Wurden auch Meinungen von anderen Ärzten eingeholt?

Bitte senden Sie mir alle Dokumente auf die Sie Zugriff haben zu, die mit diesem Einsatz zu tun haben.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    13. April 2014
  • Frist
    15. Mai 2014
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich beziehe mich…
An Bundespolizeidirektion Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ärztliche Empfehlung "Rettungseinsatz #oplatz" [#6254]
Datum
13. April 2014 14:21
An
Bundespolizeidirektion Berlin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich beziehe mich auf folgende Aussage Ihres Pressesprechers Hrn. Redlich: https://twitter.com/polizeiberlin/status/455056940788613121 Welcher Arzt hat diese dringende ärztliche Empfehlung ausgesprochen? Wurden auch Meinungen von anderen Ärzten eingeholt? Bitte senden Sie mir alle Dokumente auf die Sie Zugriff haben zu, die mit diesem Einsatz zu tun haben.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundespolizeidirektion Berlin
AW: 1037_04_14_Antragsteller/in_Rettungseinsatz_oplatz Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage habe ich…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
AW: 1037_04_14_Antragsteller/in_Rettungseinsatz_oplatz
Datum
14. April 2014 11:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, Ihre Anfrage habe ich zuständigkeitshalber an die (Landes-)Polizei Berlin abgegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Bundespolizeidirektion Berlin
Antwort auf Ihre Anfrage vom 13. April 2014 Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage entnehmen S…
Von
Bundespolizeidirektion Berlin
Betreff
Antwort auf Ihre Anfrage vom 13. April 2014
Datum
28. April 2014 10:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Antragsteller, die Antwort auf Ihre Anfrage entnehmen Sie bitte dem Anhang. Mit freundlichen Grüßen