Ärztliche Weiterbildungskurse im Bereich der Homöopathie

auf der Webpräsenz der Landesärztekammer Brandenburgs konnte ich unter dem Unterpunkt "LÄKB » Arzt » Weiterbildung » Weiterbildungskurse" sowohl Angebote aus dem Bereich Homöopathie [1] sowie Akupunktur [2] finden.

Die gesetzliche Grundlage zur verpflichtenden Fortbildung von Ärzten aus § 95d SGB V [3] schreibt vor: "Die Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Medizin, Zahnmedizin oder Psychotherapie entsprechen.", ich bitte Sie mir Auskunft darüber zu erteilen, wie Sie zu der Annahme gelangt sind, dass die aufgeführten Weiterbildungsmaßnahmen Homöopathie und Akupunktur diesen Anforderungen entsprechen.

Es ist in der Wissenschaft Konsens, dass es sowohl für Homöopathie als auch für Akupunktur keine nachweisbaren, reproduzierbaren Belege gibt. So widersprechen die postulierten Wirkmechanismen den physikalischen Gesetzen und weder für Homöopathie noch für Akupunktur sind sonstige Erklärungen zu Wirkungsmechanismen bekannt für die es überprüfbare wissenschaftliche Erklärungen gäbe. Ein Verweis auf den tatsächlich vorhandenen Placebo-Effekt genügt diesem Anspruch nicht, da dieser zum derzeitigen Stand der Forschung nicht reproduzierbar und vor allem nicht gezielt eingesetzt werden kann.

Als Patient ist es zunehmend schwerer geworden evidente oder wissenschaftlich belegte Medizin von Scharlatanerie zu unterscheiden. Die tatsächlichen Probleme unseres Gesundheitssystems führen vermehrt dazu, dass sich auch Ärzte mittels vermeintlich "sanfter Alternativen" ein weiteres finanzielles Standbein schaffen. Wenn nun gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungsmaßnahmen mit unwissenschaftlichen Inhalten Teil der staatlichen Gesundheitsfürsorge werden, kommt das einer Aufgabe der eigentlichen Ziele gleich.

Die Bundesärztekammer verwies mich an Sie als zuständige Stelle[4] zur Beantwortung der Fragen.

Ich bitte Sie daher konkret um die Beantwortung folgender Fragen:

1. Sind Sie der Meinung dass die Homöopathie sowie die Akkupunktur im Sinne des aktuellen Standes der Wissenschaft pauschal als eine über den Placeboeffekt hinaus wirkende Therapie gesichert gilt? Wenn ja, welche Untersuchungen liegen dieser Annahme zugrunde?
2. Welche Kriterien für die Wissenschaftlichkeit fließen bei der Auswahl der akzeptierten Fortbildungsinhalte ein?
3. Wie stehen Sie zu dem "Institut für transkulturelle Gesundheitswissenschaften" der Europa Universität Viadrina[5], deren Lehrbeauftragte für Homöopathie auch in dem Kurs der Landesärztekammer als "wissenschaftliche Leiterin" angegeben ist?
4. Teilen Sie die Zweifel der Hochschulstrukturkomission des Landes Brandenburg, die dem Institut attestiert "von einem Lehrkörper betreut" zu werden "dem überwiegend medizinische Kenntnisse fehlen"[6]? Weshalb die Hochschulstrukturkommission der Viadrina "nachdrücklich den künftigen Verzicht auf das Angebot des MA-Studienganges „Kulturwissenschaften – Komplementäre Medizin“" empfiehlt und zudem ausführt "Eine Fortführung des Instituts für transkulturelle Gesundheitswissenschaften ist weder wie bisher als In-Institut noch als An-Institut zu befürworten.".
5. Werden Sie auch künftig unwissenschaftlichen Methoden im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung anerkennen?

[1] http://www.laekb.de/10arzt/20Weiterbildung/17Kurse/Homoeopathie/index.html
[2] http://www.laekb.de/10arzt/20Weiterbildung/17Kurse/Akupunktur/index.html
[3] http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95d.html
[4] https://fragdenstaat.de/anfrage/arztliche-weiterbildungskurse-im-bereich-der-homoopathie/
[5] http://www.europa-uni.de/de/forschung/institut/institut_intrag/masterstudiengang/index.html
[6] http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/555458 (ab S. 197)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. März 2013
  • Frist
    9. April 2013
  • Ein:e Follower:in
Torben Reichert
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Landesärztekammer Brandenburg Details
Von
Torben Reichert
Betreff
Ärztliche Weiterbildungskurse im Bereich der Homöopathie
Datum
6. März 2013 12:51
An
Landesärztekammer Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir folgendes zu:
auf der Webpräsenz der Landesärztekammer Brandenburgs konnte ich unter dem Unterpunkt "LÄKB » Arzt » Weiterbildung » Weiterbildungskurse" sowohl Angebote aus dem Bereich Homöopathie [1] sowie Akupunktur [2] finden. Die gesetzliche Grundlage zur verpflichtenden Fortbildung von Ärzten aus § 95d SGB V [3] schreibt vor: "Die Fortbildungsinhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse auf dem Gebiet der Medizin, Zahnmedizin oder Psychotherapie entsprechen.", ich bitte Sie mir Auskunft darüber zu erteilen, wie Sie zu der Annahme gelangt sind, dass die aufgeführten Weiterbildungsmaßnahmen Homöopathie und Akupunktur diesen Anforderungen entsprechen. Es ist in der Wissenschaft Konsens, dass es sowohl für Homöopathie als auch für Akupunktur keine nachweisbaren, reproduzierbaren Belege gibt. So widersprechen die postulierten Wirkmechanismen den physikalischen Gesetzen und weder für Homöopathie noch für Akupunktur sind sonstige Erklärungen zu Wirkungsmechanismen bekannt für die es überprüfbare wissenschaftliche Erklärungen gäbe. Ein Verweis auf den tatsächlich vorhandenen Placebo-Effekt genügt diesem Anspruch nicht, da dieser zum derzeitigen Stand der Forschung nicht reproduzierbar und vor allem nicht gezielt eingesetzt werden kann. Als Patient ist es zunehmend schwerer geworden evidente oder wissenschaftlich belegte Medizin von Scharlatanerie zu unterscheiden. Die tatsächlichen Probleme unseres Gesundheitssystems führen vermehrt dazu, dass sich auch Ärzte mittels vermeintlich "sanfter Alternativen" ein weiteres finanzielles Standbein schaffen. Wenn nun gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungsmaßnahmen mit unwissenschaftlichen Inhalten Teil der staatlichen Gesundheitsfürsorge werden, kommt das einer Aufgabe der eigentlichen Ziele gleich. Die Bundesärztekammer verwies mich an Sie als zuständige Stelle[4] zur Beantwortung der Fragen. Ich bitte Sie daher konkret um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Sind Sie der Meinung dass die Homöopathie sowie die Akkupunktur im Sinne des aktuellen Standes der Wissenschaft pauschal als eine über den Placeboeffekt hinaus wirkende Therapie gesichert gilt? Wenn ja, welche Untersuchungen liegen dieser Annahme zugrunde? 2. Welche Kriterien für die Wissenschaftlichkeit fließen bei der Auswahl der akzeptierten Fortbildungsinhalte ein? 3. Wie stehen Sie zu dem "Institut für transkulturelle Gesundheitswissenschaften" der Europa Universität Viadrina[5], deren Lehrbeauftragte für Homöopathie auch in dem Kurs der Landesärztekammer als "wissenschaftliche Leiterin" angegeben ist? 4. Teilen Sie die Zweifel der Hochschulstrukturkomission des Landes Brandenburg, die dem Institut attestiert "von einem Lehrkörper betreut" zu werden "dem überwiegend medizinische Kenntnisse fehlen"[6]? Weshalb die Hochschulstrukturkommission der Viadrina "nachdrücklich den künftigen Verzicht auf das Angebot des MA-Studienganges „Kulturwissenschaften – Komplementäre Medizin“" empfiehlt und zudem ausführt "Eine Fortführung des Instituts für transkulturelle Gesundheitswissenschaften ist weder wie bisher als In-Institut noch als An-Institut zu befürworten.". 5. Werden Sie auch künftig unwissenschaftlichen Methoden im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung anerkennen? [1] http://www.laekb.de/10arzt/20Weiterbildung/17Kurse/Homoeopathie/index.html [2] http://www.laekb.de/10arzt/20Weiterbildung/17Kurse/Akupunktur/index.html [3] http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__95d.html [4] https://fragdenstaat.de/anfrage/arztliche-weiterbildungskurse-im-bereich-der-homoopathie/ [5] http://www.europa-uni.de/de/forschung/institut/institut_intrag/masterstudiengang/index.html [6] http://www.mwfk.brandenburg.de/sixcms/detail.php/555458 (ab S. 197)
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG bitte ich um unverzügliche Antwort, spätestens innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert
Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert
Torben Reichert
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ärztliche Weiterbildungskurse im Bereich …
An Landesärztekammer Brandenburg Details
Von
Torben Reichert
Betreff
AW: Ärztliche Weiterbildungskurse im Bereich der Homöopathie
Datum
9. April 2013 21:27
An
Landesärztekammer Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ärztliche Weiterbildungskurse im Bereich der Homöopathie" vom 06.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 21 Stunden, 27 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Torben Reichert
Torben Reichert
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ärztliche Weiterbildungskurse im Bereich …
An Landesärztekammer Brandenburg Details
Von
Torben Reichert
Betreff
Ärztliche Weiterbildungskurse im Bereich der Homöopathie
Datum
15. April 2013 10:32
An
Landesärztekammer Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ärztliche Weiterbildungskurse im Bereich der Homöopathie" vom 06.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 6 Tage, 10 Stunden überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Torben Reichert
Landesärztekammer Brandenburg
Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Reichert, Ihre Anfrage vom 6.3.2013 ist identisch mit Ihrer Anfrage vom 19.11.201…
Von
Landesärztekammer Brandenburg
Betreff
Ihre Anfrage
Datum
17. April 2013 15:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reichert, Ihre Anfrage vom 6.3.2013 ist identisch mit Ihrer Anfrage vom 19.11.2012 die ich am 21.11.2012 beantwortet habe. Weitere Erkenntnisse liegen hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Wolf Schmidt Referatsleiter Fortbildung und Qualitätssicherung Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstrasse 12 03044 Cottbus Telefon: (03 55) 7 80 10 31 Telefax: (03 55) 7 80 10 11 44
Torben Reichert
AW: Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Schmidt, Sie haben mich in der damaligen Anfrage an die Bundesärztekammer v…
An Landesärztekammer Brandenburg Details
Von
Torben Reichert
Betreff
AW: Ihre Anfrage
Datum
18. April 2013 14:20
An
Landesärztekammer Brandenburg
Status
Sehr geehrter Herr Schmidt, Sie haben mich in der damaligen Anfrage an die Bundesärztekammer verwiesen, diese hat mich dann wieder an sie verwiesen. (Öffentlich nachlesbar hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/arztliche-weiterbildungskurse-im-bereich-der-homoopathie/ ) Es erscheint mir sinnvoll, dass Sie mit der Bundesärztekammer mal nachsehen wer nun tatsächlich zuständig ist, denn das erspart mir im Kreise immer wieder die gleiche Anfrage umher zu senden und ihnen die Zirkelzuständigkeitsverweisung. Ich fühle mich langsam ein wenig an den "Passierschein A38" aus "Asterix und Obelix" erinnert. Um eine zeitnahe Antwort wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen Torben Reichert
Torben Reichert
AW: AW: Ihre Anfrage Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ärztliche Weiterb…
An Landesärztekammer Brandenburg Details
Von
Torben Reichert
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage
Datum
29. April 2013 11:47
An
Landesärztekammer Brandenburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Ärztliche Weiterbildungskurse im Bereich der Homöopathie" vom 06.03.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Wochen, 6 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Im übrigen verweise ich auf die Zuständigkeitsverweisung seitens der Bundesärztekammer an Sie als Landesärztekammer. Bitte klären Sie die Zuständigkeiten. Mit freundlichen Grüßen, Torben Reichert
Landesärztekammer Brandenburg
AW: AW: Ihre Anfrage Sehr geehrter Herr Reichert, habe heute mit unserem Justiziar, Herrn Dr. Sobotta Ihre Anf…
Von
Landesärztekammer Brandenburg
Betreff
AW: AW: Ihre Anfrage
Datum
6. Mai 2013 12:00
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Reichert, habe heute mit unserem Justiziar, Herrn Dr. Sobotta Ihre Anfrage besprochen. Wir werden diese beantworten, bitten allerdings noch um etwas Geduld, da noch weitere Absprachen und Recherchen notwendig sind. Mit freundlichen Grüßen Dr. med. Wolf Schmidt Referatsleiter Fortbildung und Qualitätssicherung Landesärztekammer Brandenburg Dreifertstrasse 12 03044 Cottbus Telefon: (03 55) 7 80 10 31 Telefax: (03 55) 7 80 10 11 44

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Landesärztekammer Brandenburg
AW: Ihre Anfragen vom 20.11.2012 sowie 18.04.2013
Sehr geehrter Herr Reichert, hiermit möchten wir nochmals auf I…
Von
Landesärztekammer Brandenburg
Betreff
AW: Ihre Anfragen vom 20.11.2012 sowie 18.04.2013
Datum
10. Juli 2013 07:50
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Reichert, hiermit möchten wir nochmals auf Ihre ursprüngliche Anfrage v. 20.11.2012 sowie auf Ihre Nachricht v. 18.04.2013 zurückkommen. Da Ihnen die Bundesärztekammer nicht inhaltlich geantwortet hat, möchten wir dies nunmehr übernehmen und bitten um Verständnis, dass die Antwort aufgrund derzeitiger höherer Auslastung sowie notwendiger Recherchen erst zu diesem späten Zeitpunkt erfolgt. Homöopathie und Akupunktur sind allgemein anerkannte Therapien bzw. Verfahren und seit 1992 bzw. 2003 in der Muster-Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer verankert. Dies vorausgeschickt, beantworten wir Ihre Fragen in der gebotenen Kürze wie folgt: 1. Sind Sie der Meinung, dass die Homöopathie sowie die Akupunktur im Sinne des aktuellen Standes der Wissenschaft pauschal als über den Placeboeffekt hinaus wirkende Therapien gesichert gelten? Wenn ja, welche Untersuchungen liegen dieser Annahme zugrunde? Wie stark der therapeutische Effekt der Verfahren ist, ist letztlich eine Frage des Einzelfalles, die somit nicht pauschal beantwortet werden kann. Zu berücksichtigen ist dabei die berufsrechtlich geschützte Therapiefreiheit des Arztes, nach welcher diesem grundsätzlich die Auswahl und Anwendung der eingesetzten Therapien obliegt. Es kann bei dieser Auswahl nicht alleiniges Kriterium sein, dass für sämtliche angewendeten Therapien bereits vollständig gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Würde man Solches fordern, würde dies praktisch sogar den Stillstand der Wissenschaft bedeuten, da gerade auch sog. Neulandmethoden erst dadurch entdeckt werden, dass von dem konventionellen Weg und den Standards der jeweils geltenden Schulmedizin abgewichen wird. Die konkrete Anwendung der Therapie sowie damit wahrscheinlich im Zusammenhang stehende positive Ergebnisse sind auch dann wertvoll, wenn gegenwärtig die Wirkprinzipien (noch) nicht verstanden werden. 2. Welche Kriterien für die Wissenschaftlichkeit fließen bei der Auswahl der akzeptierten Fortbildungsinhalte ein? Fortbildungsveranstaltungen werden unter Maßgabe der Fortbildungsordnung der LÄKB zertifiziert. Danach soll Fortbildung unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Erkenntnisse und neuer medizinischer Verfahren das zum Erhalt und zur Fortentwicklung der Kompetenz notwendige Wissen in der Medizin und der medizinischen Technologie vermitteln. Sie soll sowohl fachspezifische als auch interdisziplinäre und fachübergreifende Kenntnisse, die Einübung von klinisch-praktischen Fähigkeiten sowie die Verbesserung kommunikativer und sozialer Kompetenzen umfassen. Fortbildungsveranstaltungen, die Verfahren zum Inhalt haben, die nachweislich keinen oder evtl. sogar einen schädlichen Einfluss auf die Therapie und Diagnostik haben, sind von einer Zertifizierung ausgeschlossen. Dieser Nachweis fehlt bei der Homöopathie und der Akupunktur. Würde der wissenschaftliche Nachweis einer Therapie oder Diagnostik zugrunde gelegt werden, wären Fortbildungsveranstaltungen, insbesondere zu neuen Verfahren, nicht mehr zertifizierbar. Dies kann nicht das Ziel einer offenen wissenschaftlichen Fortbildung sein. 3. Wie stehen Sie zu dem "Institut für transkulturelle Gesundheitswissenschaften" der Europa Universität Viadrina[5], deren Lehrbeauftragte für Homöopathie auch in dem Kurs der Landesärztekammer als "wissenschaftliche Leiterin" angegeben ist? Gerade in Bereichen, die schulmedizinisch bislang nicht belegt sind, besteht schon begrifflich ein Forschungs- und Fortbildungsbedarf. Dementsprechend bestehen gegen die Einrichtung eines solchen Institutes sowie die o. g. Bezeichnung zunächst einmal keine prinzipiellen Bedenken. Freilich ist die Seriosität solcher Einrichtungen zumindest zu überwachen. Dies ist Aufgabe des zuständigen Ministeriums, von welchem wir bislang jedoch keine entgegenstehenden Informationen erhalten haben. 4. Teilen Sie die Zweifel der Hochschulstrukturkommission des Landes Brandenburg, die dem Institut attestiert, "von einem Lehrkörper betreut" zu werden, "dem überwiegend medizinische Kenntnisse fehlen"; weshalb die Hochschulstrukturkommission der Viadrina "nachdrücklich den künftigen Verzicht auf das Angebot des MA-Studienganges Kulturwissenschaften – Komplementäre Medizin" empfiehlt und zudem ausführt: "Eine Fortführung des Instituts für transkulturelle Gesundheitswissenschaften ist weder wie bisher als In-Institut noch als An-Institut zu befürworten"? Die Kontrolle der wissenschaftlichen Qualifikation von Lehrbeauftragten derartiger Einrichtungen obliegt nicht der Landesärztekammer Brandenburg. Aus Datenschutzgründen können wir auch keine Angaben zu ärztlichen Qualifikationen von Einzelpersonen machen. 5. Werden Sie auch künftig unwissenschaftliche Methoden im Rahmen der ärztlichen Weiterbildung anerkennen? Der Begriff "unwissenschaftliche Methode" ist nicht hinreichend definiert und wird von Ihnen im Zusammenhang mit der Homöopathie und der Akupunktur verwendet. Diese Methoden bzw. Verfahren, die - wie gezeigt - in den Weiterbildungsordnungen der Ärztekammern auch erwähnt werden, sind unserer Meinung nach nicht unwissenschaftlich. Zur Begründung verweisen wir auf die Ausführungen zu Ihren Fragen 1 und 2. Wir hoffen, Ihnen damit eine ausreichende Antwort gegeben zu haben. Mit freundlichen Grüßen i. A. Dr. Schmidt Dr. jur. D. Sobotta Leiter Referat Fortbildung und Qualitätssicherung Justiziar