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Ärztlicher Bereitschaftsdienst

Der Ärztliche Bereitschaft soll die (haus)ärztliche Versorgung der Bevölkerung zu Zeiten in denen die meisten Praxen geschlossen sind sicherstellen.
Es wird explizit damit geworben, der Bürger könne gerade in den Nachtstunden den Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen.
Wieso steht der Bürger ab 23:00 Uhr in der Stadt Siegburg (Rhein-Sieg-Kreis, NRW) vor verschlossener Tür und es existiert in der Nacht kein ärztlicher Bereitschaftsdienst und es wird stattdessen an das nächste Krankenhaus verwiesen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    29. Januar 2020
  • Frist
    3. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Ärztlic…
An Kassenärztliche Bundesvereinigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ärztlicher Bereitschaftsdienst [#177753]
Datum
29. Januar 2020 17:23
An
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Ärztliche Bereitschaft soll die (haus)ärztliche Versorgung der Bevölkerung zu Zeiten in denen die meisten Praxen geschlossen sind sicherstellen. Es wird explizit damit geworben, der Bürger könne gerade in den Nachtstunden den Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen. Wieso steht der Bürger ab 23:00 Uhr in der Stadt Siegburg (Rhein-Sieg-Kreis, NRW) vor verschlossener Tür und es existiert in der Nacht kein ärztlicher Bereitschaftsdienst und es wird stattdessen an das nächste Krankenhaus verwiesen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 177753 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/177753
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kassenärztliche Bundesvereinigung
Extern-Vertraulich Sehr <Information-entfernt> bitte wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Nor…
Von
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Betreff
Ärztlicher Bereitschaftsdienst [#177753]
Datum
7. Februar 2020 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
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Extern-Vertraulich Sehr <Information-entfernt> bitte wenden Sie sich an die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein, die für die Organisation des ärztlichen Bereitschaftsdienstes regional zuständig ist. Die gewünschte Information liegt der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nicht vor. Freundliche Grüße
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