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Ärztlicher Bereitschaftsdienst
Anfrage an:
Kassenärztliche Bundesvereinigung
Der Ärztliche Bereitschaft soll die (haus)ärztliche Versorgung der Bevölkerung zu Zeiten in denen die meisten Praxen geschlossen sind sicherstellen.
Es wird explizit damit geworben, der Bürger könne gerade in den Nachtstunden den Bereitschaftsdienst in Anspruch nehmen.
Wieso steht der Bürger ab 23:00 Uhr in der Stadt Siegburg (Rhein-Sieg-Kreis, NRW) vor verschlossener Tür und es existiert in der Nacht kein ärztlicher Bereitschaftsdienst und es wird stattdessen an das nächste Krankenhaus verwiesen?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum29. Januar 2020
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3. März 2020
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