Asbest und Schimmel in Bockmühle Gesamtschule

nachdem uns Eltern um eine gesundheitliche Stellungnahme zu den in den Medien benannten Schimmel- und Asbestbelastungen baten, ersuchen wir Sie um Zusendung der entsprechende Schadstoffprüfberichte insgesamt (wenn vorhanden auch VOC, Formaldehyd, PCB, PAK).

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    1. Oktober 2019
  • Frist
    5. November 2019
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Josef Spritzendorfer
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden …
An Schulamt für die Stadt Essen Details
Von
Josef Spritzendorfer
Betreff
Asbest und Schimmel in Bockmühle Gesamtschule [#167650]
Datum
1. Oktober 2019 16:50
An
Schulamt für die Stadt Essen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nachdem uns Eltern um eine gesundheitliche Stellungnahme zu den in den Medien benannten Schimmel- und Asbestbelastungen baten, ersuchen wir Sie um Zusendung der entsprechende Schadstoffprüfberichte insgesamt (wenn vorhanden auch VOC, Formaldehyd, PCB, PAK).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Josef Spritzendorfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer

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Josef Spritzendorfer
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Asbest und Schimmel in Bockmühle Gesamts…
An Schulamt für die Stadt Essen Details
Von
Josef Spritzendorfer
Betreff
AW: Asbest und Schimmel in Bockmühle Gesamtschule [#167650]
Datum
31. März 2020 06:48
An
Schulamt für die Stadt Essen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Asbest und Schimmel in Bockmühle Gesamtschule“ vom 01.10.2019 (#167650) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 148 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Josef Spritzendorfer Anfragenr: 167650 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167650