Asbestgehalt im RWTH-Gebäude 1281

Mit Besorgnis habe ich festgestellt, dass sehr viele Gebäude der RWTH vor 1995 erbaut wurden und somit in Diskussion stehen, Asbest zu enthalten, siehe die Liste unter http://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaatbpwz

Das Gebäude mit der RWTH-Gebäudenummer 1281 taucht ebenfalls auf dieser Liste auf.
Ich bitte um die Information, ob es denn auch Asbest enthalten könnte.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    5. Oktober 2016
  • Frist
    8. November 2016
  • Kosten dieser Information:
    30,00 Euro
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Asbestgehalt im RWTH-Gebäude 1281 [#18004]
Datum
5. Oktober 2016 10:18
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Mit Besorgnis habe ich festgestellt, dass sehr viele Gebäude der RWTH vor 1995 erbaut wurden und somit in Diskussion stehen, Asbest zu enthalten, siehe die Liste unter http://www.rwth-aachen.de/global/show_document.asp?id=aaaaaaaaaatbpwz Das Gebäude mit der RWTH-Gebäudenummer 1281 taucht ebenfalls auf dieser Liste auf. Ich bitte um die Information, ob es denn auch Asbest enthalten könnte.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zuständigkeitshalber zur Beantwortung zugesandt worden. Sie bi…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Betreff: Asbestgehalt im RWTH-Gebäude 1281
Datum
19. Oktober 2016 10:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage ist mir zuständigkeitshalber zur Beantwortung zugesandt worden. Sie bitten vorab um Mitteilung, ob und ggf. in welcher Höhe die Auskunft gebührenpflichtig sein wird. Dazu teile ich Ihnen Folgendes mit: Die Beantwortung Ihrer Anfrage wird einen erheblichen Verwaltungsaufwand im Sinne des § 1 Verwaltungsgebührenordnung IFG NRW in Verbindung mit Nr. 1.2 des zugehörigen Gebührentarifs erfordern. Deshalb würde eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 30,- Euro anfallen. Ein Gebührenverzicht kommt vorliegend nicht in Betracht. Ihre Ausführungen, dass die Information der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, stellt keinen Billigkeitsgrund für den Verzicht auf Gebühren dar. Auch andere Billigkeitsgründe vermag ich nicht zu erkennen. Da Ihre Anfrage per E-Mail und ohne Angabe einer zustellfähigen Adresse gekommen ist, mache ich die weitere Beantwortung Ihrer Anfrage von der Zahlung dieser Gebühr abhängig. Rechtsgrundlage hierfür ist § 16 Gebührengesetz NRW. Bitte zahlen Sie den Betrag auf das Konto der RWTH Aachen bei der Sparkasse Aachen, IBAN: DE53 3905 0000 0000 0000 18, BIC: AACSDE33. Geben Sie als Betreff unbedingt "9.0 - Anfrage IFG Antragsteller/in" an, damit Ihre Einzahlung zugeordnet werden kann. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Aufgrund der Kosten ziehe ich meine Anfrage zur…
An Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Betreff: Asbestgehalt im RWTH-Gebäude 1281 [#18004]
Datum
1. November 2016 09:28
An
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Aufgrund der Kosten ziehe ich meine Anfrage zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 18004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Sehr geehrte Damen und Herren, vom 28. Oktober bis einschließlich 4. November bin ich urlaubsbedingt nicht zu erre…
Von
Rheinisch-Westfälische Technische Hochschule Aachen
Betreff
Automatische Antwort: Betreff: Asbestgehalt im RWTH-Gebäude 1281 [#18004]
Datum
1. November 2016 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, vom 28. Oktober bis einschließlich 4. November bin ich urlaubsbedingt nicht zu erreichen. Sie erreichen mich wieder 7. November. Mit freundlichen Grüßen