Asphaltierung Malmöer Straße/Sperrung Boesebrücke

- Akten und Unterlagen mit den Entscheidungsgrundlagen, die zu einer (teilweisen?) Umleitung des Verkehrs über die Malmöer Straße geführt haben.
- Unterlagen zur Einschätzung, mit wie viel zusätzlichem Verkehr in der Malmöer Straße gerechnet wird (Fahrzeuge pro Tag, Fahrzeuge in Stoßzeiten).
- Unterlagen, durch die deutlich wird, dass Vergleiche in planerischer Hinsicht zu anderen Umleitungsmöglichkeiten gezogen wurden .
- Unterlagen und Akten, die einen Vergleich zwischen dem Lärmpegel mit und ohne Asphaltierung in der Malmöer Straße auch im Vergleich zu verschiedenen Geschwindigkeitsreduzierungen feststellen.
- Unterlagen zur Planung, ob bei entsprechendem Verkehr zusätzliche Ampeln in der Malmöer Straße vorgesehen sind.
- Unterlagen, die Aussagen und Einschätzungen zur zukünftigen Höchstgeschwindigkeit (50 km/h/30 km/h) auf der Malmöer Straße treffen.
- Unterlagen, die Aussagen dazu treffen, ob für LKW eine generelle Durchfahrtmöglichkeit durch die Malmöer Straße besteht.

Ich weise jetzt schon darauf hin, dass auch die Nichtexistenz entsprechender Unterlagen, einen guten Hinweis auf die Qualität der Planung geben.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. Februar 2015
  • Frist
    3. April 2015
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Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie …
An Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Asphaltierung Malmöer Straße/Sperrung Boesebrücke [#8760]
Datum
28. Februar 2015 13:15
An
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Akten und Unterlagen mit den Entscheidungsgrundlagen, die zu einer (teilweisen?) Umleitung des Verkehrs über die Malmöer Straße geführt haben. - Unterlagen zur Einschätzung, mit wie viel zusätzlichem Verkehr in der Malmöer Straße gerechnet wird (Fahrzeuge pro Tag, Fahrzeuge in Stoßzeiten). - Unterlagen, durch die deutlich wird, dass Vergleiche in planerischer Hinsicht zu anderen Umleitungsmöglichkeiten gezogen wurden . - Unterlagen und Akten, die einen Vergleich zwischen dem Lärmpegel mit und ohne Asphaltierung in der Malmöer Straße auch im Vergleich zu verschiedenen Geschwindigkeitsreduzierungen feststellen. - Unterlagen zur Planung, ob bei entsprechendem Verkehr zusätzliche Ampeln in der Malmöer Straße vorgesehen sind. - Unterlagen, die Aussagen und Einschätzungen zur zukünftigen Höchstgeschwindigkeit (50 km/h/30 km/h) auf der Malmöer Straße treffen. - Unterlagen, die Aussagen dazu treffen, ob für LKW eine generelle Durchfahrtmöglichkeit durch die Malmöer Straße besteht. Ich weise jetzt schon darauf hin, dass auch die Nichtexistenz entsprechender Unterlagen, einen guten Hinweis auf die Qualität der Planung geben.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach nach § 3 Abs. 1 Umweltinformationsgesetz (UIG) in Verbindung mit § 18a Abs. 1 IFG, soweit Umweltinformationen nach § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich bitte darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt eine Frist von zwei Wochen nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach § 13 Abs. 1 Satz 4 IFG bzw. § 4 Abs. 3 UIG bzw. § 6 Abs. 2 VIG an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre über das Informationsfreiheitsportal "Frag den Staat" gestellte Anf…
Von
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen
Betreff
Asphaltierung Malmöer Straße/Sperrung Boesebrücke [#8760]
Datum
18. März 2015 11:12
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
833,9 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre über das Informationsfreiheitsportal "Frag den Staat" gestellte Anfrage vom 28.02.2015 wurde irrtümlicherweise an die Verkehrslenkung Berlin gesendet und hat mich, als für diese Maßnahme verantwortliches Fachreferat, erst am 12.03.2015 erreicht. Insofern bitte ich die Bearbeitungsdauer zu entschuldigen. Im Anhang finden Sie den Bescheid zu Ihrer Anfrage auf Akteneinsicht. Mit freundlichen Grüßen