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Asse als Umweltproblem

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat Anfang 2009 das Atommülllager Asse in Niedersachsen als "eines der größten Umweltprobleme der Bundesrepublik" bezeichnet.

1) Welche Basis liegt diesem Urteil der wissenschaftlich-technischen Bundesoberbehörde BfS zugrunde?

2) Mit welchen anderen Umweltproblemen der Bundesrepublik wurde die Asse verglichen?

3) Welche konkreten Vergleichskriterien wurden herangezogen?

4) Nach welcher Methodik ist der Vergleich durchgeführt worden, der zu dem oben genannten Ranking geführt hat?

5) Ich beantrage Einsicht in die entsprechenden schriftlichen Unterlagen in der Geschäftsstelle des Bundesamtes in Berlin.

Ergebnis der Anfrage

Die in den Medien als persönliche Rede gekennzeichnete Aussage vom 12.02.2009 wird seitens des BfS als "redaktionell bearbeitet" bezeichnet. Es werden Zeugen der persönliche Rede gesucht, um die Anfrage zu substantiieren.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    6. Februar 2012
  • Frist
    9. März 2012
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Asse als Umweltproblem
Datum
6. Februar 2012 09:42
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat Anfang 2009 das Atommülllager Asse in Niedersachsen als "eines der größten Umweltprobleme der Bundesrepublik" bezeichnet. 1) Welche Basis liegt diesem Urteil der wissenschaftlich-technischen Bundesoberbehörde BfS zugrunde? 2) Mit welchen anderen Umweltproblemen der Bundesrepublik wurde die Asse verglichen? 3) Welche konkreten Vergleichskriterien wurden herangezogen? 4) Nach welcher Methodik ist der Vergleich durchgeführt worden, der zu dem oben genannten Ranking geführt hat? 5) Ich beantrage Einsicht in die entsprechenden schriftlichen Unterlagen in der Geschäftsstelle des Bundesamtes in Berlin.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesamt für Strahlenschutz
Anträge auf Informationszugang Herrn << Name removed >> << Address removed >> << …
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Anträge auf Informationszugang
Datum
5. März 2012 12:58
Status
Warte auf Antwort
Herrn << Name removed >> << Address removed >> << Address removed >> - Per E-Mail an <<email address>> // Anträge auf Informationszugang Sehr geehrt<< Greeting >> über die Internetplattform fragdenstaat.de haben Sie folgende Anträge auf Informationszugang gestellt: 1. Asse als Umweltproblem (Antrag vom 06.02.2012), 2. Personal für die Asse (Antrag vom 09.02.2012) und 3. Schreiben des BfS an das BMU zum Endlagersuchgesetz (Antrag vom 17.02.2012). Ihre Anträge werden hier so zügig wie möglich bearbeitet. Hinsichtlich der Anträge 1 und 2 ist es mir leider nicht möglich, die von § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG bzw. § 7 Abs. 5 Satz 2 IFG vorgesehene Regelfrist von einem Monat einzuhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anträge auf Informationszugang Sehr geehrter Frau Wieduwilt, meine Informationsfreiheitsanfrage "Asse a…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge auf Informationszugang
Datum
14. März 2012 10:35
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Sehr geehrter Frau Wieduwilt, meine Informationsfreiheitsanfrage "Asse als Umweltproblem" vom 06.02.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Ihre Zwischennachricht vom 05.03.2012 enthält leider keinerlei konkrete Begründung, warum die gesetzliche Frist vom BfS nicht eingehalten werden konnte. Ich fordere Sie deshalb auf, umgehend meinen Antrag zu bescheiden. Bei der Anfrage geht es um einen Vorgang von Anfang 2009. Ein einfacher Blick in die Akte über das Zustandekommen der Aussage "eines der größten Umweltprobleme der Bundesrepublik" und in die entsprechende Vergleichsstudie sollte innerhalb kürzester Zeit möglich sein. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesamt für Strahlenschutz
Anträge auf Informationszugang Sehr geehrter Herr Dr. << Name removed >>, anliegend übersende ich Ihn…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Anträge auf Informationszugang
Datum
15. März 2012 13:41
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Dr. << Name removed >>, anliegend übersende ich Ihnen meinen Bescheid vom 15.03.2012. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Strahlenschutz
abwesend Vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich bin bis zum 11.04.2012 nicht im Büro. Ihre E-Mail wird nicht weiterge…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
abwesend
Datum
30. März 2012 15:31
Status
Warte auf Antwort
Vielen Dank für Ihre Nachricht! Ich bin bis zum 11.04.2012 nicht im Büro. Ihre E-Mail wird nicht weitergeleitet und nicht gelesen. Bitte wenden Sie sich in dringenden Fällen an Herrn Goedecke (Tel. 1411).
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anträge auf Informationszugang , hier: Widerspruch Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspr…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anträge auf Informationszugang , hier: Widerspruch
Datum
30. März 2012 15:35
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 15.03.2012 und begründe ihn wie folgt: Die Aussage des BfS wurde reduziert auf Aussagen vom 12.02.2009. Dieses ist nicht gerechtfertigt. Es besteht der Anfangsverdacht, dass genau die von mir zitierte Äußerung von Herrn Wolfram König gemacht worden ist. Sie ist Bestandteil des ZDF-Beitrags "Strahlender Sumpf" von Oliver Deuker und Malin Ihlau. Dokumentiert ist der Beitrag unter http://www.youtube.com/watch?v=bVT8WsATKko . Die fragliche Äußerung beginnt bei 9:27. Nach Sprachvergleichen mit anderen Stellen im Film ergibt sich auf das erste Hören eine Zuordnung zu der Person Wolfram König. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass hier die Aussage "Darüber hinausgehende Beiträge in den Medien sind redaktionell bearbeitet worden und stellen eine unvollständige Wiedergabe dar." zutrifft. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Anträge auf Informationszugang , hier: Widerspruch Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Wide…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Anträge auf Informationszugang , hier: Widerspruch
Datum
30. März 2012 20:37
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 15.03.2012 und begründe ihn wie folgt: Die Aussage des BfS wurde reduziert auf Aussagen vom 12.02.2009. Dieses ist nicht gerechtfertigt. Es besteht der Anfangsverdacht, dass genau die von mir zitierte Äußerung von Herrn Wolfram König gemacht worden ist. Sie ist Bestandteil des ZDF-Beitrags "Strahlender Sumpf" von Oliver Deuker und Malin Ihlau. Dokumentiert ist der Beitrag unter http://www.youtube.com/watch?v=bVT8WsATKko . Die fragliche Äußerung beginnt bei 9:27. Nach Sprachvergleichen mit anderen Stellen im Film ergibt sich auf das erste Hören eine Zuordnung zu der Person Wolfram König. Es ist sehr unwahrscheinlich, dass hier die Aussage "Darüber hinausgehende Beiträge in den Medien sind redaktionell bearbeitet worden und stellen eine unvollständige Wiedergabe dar." zutrifft. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Strahlenschutz
Eingangsbestätigung Ihr Widerspruch vom 30.03.2012 Az. 01003/2 2012#0005 Sehr geehrt<< Greeting >>
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Eingangsbestätigung
Datum
3. April 2012 10:50
Status
Warte auf Antwort
Ihr Widerspruch vom 30.03.2012 Az. 01003/2 2012#0005 Sehr geehrt<< Greeting >> ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang Ihres Widerspruchs gegen den Bescheid vom 15.03.2012. Mit freundlichen Grüßen
Bundesamt für Strahlenschutz
Ihre E-Mails vom 30.03. und 08.04.2012
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Ihre E-Mails vom 30.03. und 08.04.2012
Datum
12. April 2012
Status
Warte auf Antwort
Bundesamt für Strahlenschutz
Ihre E-Mails vom 30.03. und 08.04.2012 Sehr geehrter Herr Dr. << Name removed >>, vielen Dank für Ihr…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihre E-Mails vom 30.03. und 08.04.2012
Datum
12. April 2012 09:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Dr. << Name removed >>, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 08.04.2012. Da das Widerspruchsverfahren grundsätzlich einen schriftlichen Widerspruch voraussetzt (§ 70 Verwaltungsgerichtsordnung), bitte ich Sie, Ihre Widersprüche vom 30.03. und 08.04.2012 -- soweit noch nicht geschehen - schriftlich unter der in der Rechtsbehelfsbelehrung genannten Anschrift zu erheben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre E-Mails vom 30.03. und 08.04.2012 Sehr geehrte Damen und Herren, der Widerspruch wurde Ihnen nochmals i…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre E-Mails vom 30.03. und 08.04.2012
Datum
19. April 2012 19:53
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, der Widerspruch wurde Ihnen nochmals in Papierform entsprechend § 70 VwGO per Fax zugestellt. Der Widerspruch lag Ihnen schon schriftlich in elektronischer Form vor. Die VwGO spricht nicht von Papierform. Bitte erzeugen Sie die Papierform - soweit Sie diese benötigen - in Zukunft selbst, indem Sie die elektronisch vorliegende Schriftform auf einem Drucker ausdrucken. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihre E-Mails vom 30.03. und 08.04.2012 Sehr geehrter Damen und Herren, meine Widerspruch zum Bescheid d…
An Bundesamt für Strahlenschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihre E-Mails vom 30.03. und 08.04.2012
Datum
24. Mai 2012 11:18
An
Bundesamt für Strahlenschutz
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Widerspruch zum Bescheid der Informationsfreiheitsanfrage "Asse als Umweltproblem" vom 30.03.2012 wurde noch nicht beschieden. Bitte teilen Sie mir umgehend mit, wann mit einem Bescheid zu rechnen ist. Weiterhin bitte ich Sie, mir mitzuteilen, welche Stelle Widerspruchsstelle ist? Es kann nicht die Stelle sein, die den mit Widerspruch belegten Bescheid erstellt hat. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesamt für Strahlenschutz
Ihre E-Mail vom 24.05.2012 Sehr geehrter Herr Dr. << Name removed >>, der Widerspruchsbescheid zu Ihr…
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Betreff
Ihre E-Mail vom 24.05.2012
Datum
29. Mai 2012 13:54
Status
Anfrage teilweise erfolgreich
Sehr geehrter Herr Dr. << Name removed >>, der Widerspruchsbescheid zu Ihren UIG-Anträgen vom 06.02. (Asse als Umweltproblem) und 17.02.2012 (Schreiben des BfS an das BMU zum Endlagersuchgesetz) wird Ihnen in Kürze zugestellt. Widerspruchsbehörde ist das Bundesamt für Strahlenschutz. Gemäß § 73 Absatz 1 Satz 2 Nr. 2 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) erlässt den Widerspruchsbescheid die Behörde, die den Verwaltungsakt erlassen hat, wenn die nächsthöhere Behörde eine oberste Bundesbehörde ist. Nächsthöhere Behörde ist hier das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit, eine oberste Bundesbehörde. Die Verwaltungsgerichtsordnung finden Sie unter http://www.gesetze-im-internet.de/vwgo/. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesamt für Strahlenschutz
Widerspruchsbescheid
Von
Bundesamt für Strahlenschutz
Via
Briefpost
Betreff
Widerspruchsbescheid
Datum
30. Mai 2012
Status
Anfrage teilweise erfolgreich