Asyl in Deutschland

Überlegungen und Beschlüsse der Bunderegierung legale Einreisewege in die EU / Deutschland zu schaffen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    31. August 2015
  • Frist
    2. Oktober 2015
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Ferdinand Mann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Überlegungen und…
An Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration Details
Von
Ferdinand Mann
Betreff
Asyl in Deutschland [#11212]
Datum
31. August 2015 11:29
An
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Überlegungen und Beschlüsse der Bunderegierung legale Einreisewege in die EU / Deutschland zu schaffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ferdinand Mann

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Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Sehr geehrter Herr Mann, vielen Dank für Ihre E-Mail an die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flücht…
Von
Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration
Betreff
AW: Asyl in Deutschland [#11212]
Datum
18. September 2015 09:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mann, vielen Dank für Ihre E-Mail an die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Arbeitsstab der Beauftragten keine rechtsverbindlichen Auskünfte im Einzelfall geben kann. Ich bitte Sie, sich diesbezüglich an das Bundesministerium des Innern zu wenden, da dort die Zuständigkeit betreffend des Aufenthaltsgesetzes liegt und dieses Gesetz u.a. auch die legale Einreise in die Bundesrepublik Deutschland regelt. Ich bedauere, dass wir Ihnen nicht direkt helfen können, doch können Sie ebenfalls auf der Seite des Bundestages alle parlamentarischen Fragen an die Bundesregierung zu diesem Thema abrufen, so dass Sie schon darüber schnell einen Einblick bekommen könnten. Mit freundlichen Grüßen