Asylanten urinieren auf Frauen in Unterkünften
Anfrage an:
Bundesministerium der Verteidigung
Unter Bezugnahme auf
bitte ich um alle Unterlagen zu den sexuellen Belästigungen (insb. Anurinieren von Frauen) in den Flüchtlingsunterkünften, die Ihnen vorliegen.
Sofern es sich um Verschlusssachen handelt, wird darauf hingewiesen, dass die formelle Einstufung für das IFG-Verfahren unbeachtlich ist. Abzustellen wäre vielmehr auf materielle Geheimhaltungsgründe.
Anfrage erfolgreich
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Datum26. September 2015
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30. Oktober 2015
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