Asylanten urinieren auf Frauen in Unterkünften

Unter Bezugnahme auf

https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/bundeswehr-asylbewerber-urinieren-auf-fluechtlingsfrauen/

bitte ich um alle Unterlagen zu den sexuellen Belästigungen (insb. Anurinieren von Frauen) in den Flüchtlingsunterkünften, die Ihnen vorliegen.

Sofern es sich um Verschlusssachen handelt, wird darauf hingewiesen, dass die formelle Einstufung für das IFG-Verfahren unbeachtlich ist. Abzustellen wäre vielmehr auf materielle Geheimhaltungsgründe.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. September 2015
  • Frist
    30. Oktober 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unter Bezugnahme…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Asylanten urinieren auf Frauen in Unterkünften [#11431]
Datum
26. September 2015 11:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unter Bezugnahme auf https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2015/bundeswehr-asylbewerber-urinieren-auf-fluechtlingsfrauen/ bitte ich um alle Unterlagen zu den sexuellen Belästigungen (insb. Anurinieren von Frauen) in den Flüchtlingsunterkünften, die Ihnen vorliegen. Sofern es sich um Verschlusssachen handelt, wird darauf hingewiesen, dass die formelle Einstufung für das IFG-Verfahren unbeachtlich ist. Abzustellen wäre vielmehr auf materielle Geheimhaltungsgründe.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
IFG
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
23. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
584,9 KB

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Bundesministerium der Verteidigung
IFG
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
25. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB