Asylbewerberleistungen auf den Prüfstand stellen

die Medien, bspw. www.fr-online.de am 14.08.2015 [1] berichten:

"Innenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert angesichts des starken Flüchtlingszuzugs nach Deutschland eine Überprüfung der Leistungen für Asylbewerber
[...]
Viele seiner europäischen Kollegen seien der Ansicht, dass die Standards in Deutschland sehr hoch seien,"

Falls Ihre Behörde die oben zitierte Aussage des Innenministers bezüglich der zu hohen Standards in Deutschland belegen kann, senden Sie mir die entsprechende Belege zu.

[1] Leistungen für Asylbewerber überprüfen, 14.08.2015 - http://www.fr-online.de/flucht-und-zuwanderung/innenminister-de-maizi-re-leistungen-fuer-asylbewerber-ueberpruefen,24931854,31465216.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. August 2015
  • Frist
    18. September 2015
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Gustav Wall
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Medien, bspw…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Gustav Wall
Betreff
Asylbewerberleistungen auf den Prüfstand stellen [#11074]
Datum
16. August 2015 14:21
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Medien, bspw. www.fr-online.de am 14.08.2015 [1] berichten: "Innenminister Thomas de Maizière (CDU) fordert angesichts des starken Flüchtlingszuzugs nach Deutschland eine Überprüfung der Leistungen für Asylbewerber [...] Viele seiner europäischen Kollegen seien der Ansicht, dass die Standards in Deutschland sehr hoch seien," Falls Ihre Behörde die oben zitierte Aussage des Innenministers bezüglich der zu hohen Standards in Deutschland belegen kann, senden Sie mir die entsprechende Belege zu. [1] Leistungen für Asylbewerber überprüfen, 14.08.2015 - http://www.fr-online.de/flucht-und-zuwanderung/innenminister-de-maizi-re-leistungen-fuer-asylbewerber-ueberpruefen,24931854,31465216.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Gustav Wall <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Gustav Wall << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
2. September 2015
Status
Anfrage abgeschlossen