Asylbewerberunterkünfte: Standorte, Kapazitäten, Belegungszahlen, Inbetriebnahme und Schliessung, 2014 - 2019

-Liste der Standorte der Asylbewerberunterkünfte (Erstaufnahmeeinrichtungen, Übergangserstaufnahmeeinrichtungen, Dependancen, Notaufnahmeeinrichtungen u.ä.) für Asylbewerber und/oder Flüchtlinge für die Jahre 2014 bis 2019
- Aufnahmekapazitäten der Einrichtungen
- Datum der Inbetriebnahme der Einrichtungen
- Datum der Schliessung der Einrichtungen (falls relevant).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    5. Juni 2020
  • Frist
    7. Juli 2020
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Arun Frey
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Liste der …
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Arun Frey
Betreff
Asylbewerberunterkünfte: Standorte, Kapazitäten, Belegungszahlen, Inbetriebnahme und Schliessung, 2014 - 2019 [#188235]
Datum
5. Juni 2020 18:47
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Liste der Standorte der Asylbewerberunterkünfte (Erstaufnahmeeinrichtungen, Übergangserstaufnahmeeinrichtungen, Dependancen, Notaufnahmeeinrichtungen u.ä.) für Asylbewerber und/oder Flüchtlinge für die Jahre 2014 bis 2019 - Aufnahmekapazitäten der Einrichtungen - Datum der Inbetriebnahme der Einrichtungen - Datum der Schliessung der Einrichtungen (falls relevant).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Arun Frey Anfragenr: 188235 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188235 Postanschrift Arun Frey << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Arun Frey
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Frey, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsges…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: IFG 896 [EXTERN]Asylbewerberunterkünfte: Standorte, Kapazitäten, Belegungszahlen, Inbetriebnahme und Schliessung, 2014 - 2019 [#188235]
Datum
8. Juni 2020 09:34
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Frey, gerne bestätige ich hiermit den Eingang Ihres Antrages nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 05.06.2020, welcher unter dem Aktenzeichen IFG-896 in dem für IFG-Verfahren zuständigem Referat 13B, Justiziariat, geführt wird. Bei Rückfragen bitte ich Sie stets das genannte Aktenzeichen anzugeben. Die Frist für die Beantragung läuft bis zum 05.07.2020. Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vor-liegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Natürlich sind wir stets bemüht, alle Anfragen innerhalb der vorgegebenen Frist zu beantworten. Sollte dies einmal nicht möglich sein, erhalten Sie eine Zwischennachricht. Anfragen, welche einen hohen zeitlichen oder sonstigen Verwaltungsaufwand erfordern, werden nach Kostenerhebung fortgeführt. Sollte dies auf Ihre Anfrage zutreffen, erhalten Sie nach einer umfassen-den Vorprüfung eine Mitteilung über die festzusetzende Gebühr. Hinweis zum Datenschutz: Bei der Bearbeitung des IFG-Antrages wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Welche Daten zu welchem Zweck und auf welcher Grundlage verarbeitet werden, ist abhängig von Ihrem Anliegen und den konkreten Umständen. Weitere Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der Datenschutzerklärung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge über die Internetseite: https://www.bamf.de/DE/Service/Datenschutz/datenschutzerklaerung.html Mit freundlichen Grüßen
Arun Frey
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich des Antrags Aktenzeichen IFG-896. Ich freue mich a…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
Arun Frey
Betreff
AW: IFG 896 [EXTERN]Asylbewerberunterkünfte: Standorte, Kapazitäten, Belegungszahlen, Inbetriebnahme und Schliessung, 2014 - 2019 [#188235]
Datum
8. Juni 2020 17:22
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre Rückmeldung bezüglich des Antrags Aktenzeichen IFG-896. Ich freue mich auf den Bericht und die Bereitstellung der Daten. Mit freundlichen Grüßen, Arun Frey Anfragenr: 188235 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrter Herr Frey, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht für die Unterkunft von Asylsuchende…
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Asylbewerberunterkünfte: Standorte, Kapazitäten, Belegungszahlen, Inbetriebnahme und Schliessung, 2014 - 2019 [#188235]
Datum
18. Juni 2020 16:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Frey, da das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge nicht für die Unterkunft von Asylsuchenden zuständig ist, liegen die von Ihnen begehrten Informationen hier nicht vor. Ich empfehle Ihnen daher, sich an die jeweils zuständigen Landesbehörden zu wenden. Ich bedaure, Ihnen keine andere Antwort geben zu können. Mit freundlichen Grüßen