Asylbewerberunterkünfte: Standorte und Belegungszahlen

-Liste der Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen, Übergangserstaufnahmeeinrichtungen, Dependancen, Notaufnahmeeinrichtungen u.ä. für Asylbewerber und/oder Flüchtlinge in Bremen
-Belegungszahl der jeweiligen Einrichtung

Um die Privatsphäre der Flüchtlinge zu schützen reicht mir auch eine Aufstellung auf Ebene der Bezirke, Stadtteile oder Postleitzahlen - die genaue Straßenanschrift ist nicht erforderlich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. September 2015
  • Frist
    3. November 2015
  • 0 Follower:innen
Dominik Wurnig
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -List…
An Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration Details
Von
Dominik Wurnig
Betreff
Asylbewerberunterkünfte: Standorte und Belegungszahlen [#11462]
Datum
30. September 2015 18:07
An
Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Liste der Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen, Übergangserstaufnahmeeinrichtungen, Dependancen, Notaufnahmeeinrichtungen u.ä. für Asylbewerber und/oder Flüchtlinge in Bremen -Belegungszahl der jeweiligen Einrichtung Um die Privatsphäre der Flüchtlinge zu schützen reicht mir auch eine Aufstellung auf Ebene der Bezirke, Stadtteile oder Postleitzahlen - die genaue Straßenanschrift ist nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und möchte Sie bitten, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, jedoch spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dominik Wurnig <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Wurnig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Dominik Wurnig

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!