Asylbewerberunterkünfte: Standorte und Belegungszahlen

-Liste der Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen, Übergangserstaufnahmeeinrichtungen, Dependancen, Notaufnahmeeinrichtungen u.ä. für Asylbewerber und/oder Flüchtlinge in Hessen
-Belegungszahl der jeweiligen Einrichtung

Um den Datenschutz der Flüchtlinge zu gewähren, reicht mir auch eine Aufstellung auf Ebene der Bezirke, Stadtteile oder Postleitzahlen - die genaue Straßenanschrift ist nicht erforderlich.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    30. September 2015
  • Frist
    3. November 2015
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Dominik Wurnig
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: -Liste der Standort…
An Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales Details
Von
Dominik Wurnig
Betreff
Asylbewerberunterkünfte: Standorte und Belegungszahlen [#11463]
Datum
30. September 2015 18:11
An
Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
-Liste der Standorte der Erstaufnahmeeinrichtungen, Übergangserstaufnahmeeinrichtungen, Dependancen, Notaufnahmeeinrichtungen u.ä. für Asylbewerber und/oder Flüchtlinge in Hessen -Belegungszahl der jeweiligen Einrichtung Um den Datenschutz der Flüchtlinge zu gewähren, reicht mir auch eine Aufstellung auf Ebene der Bezirke, Stadtteile oder Postleitzahlen - die genaue Straßenanschrift ist nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Dominik Wurnig <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Dominik Wurnig << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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