Atemschutzmasken

In einer Antwort auf eine Anfrage bezüglich der tatsächlichen Belegung von Intensivbetten schrieben sie Zitat "Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel sind für die Allgemeinbevölkerung nicht nötig."
Seit einiger Zeit haben wir jetzt aber bekannterweise eine Maskenpficht. Wie passt das zusammen?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
  • Ein:e Follower:in
Cornelia Reppert
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: In einer An…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
Atemschutzmasken [#186397]
Datum
11. Mai 2020 19:12
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In einer Antwort auf eine Anfrage bezüglich der tatsächlichen Belegung von Intensivbetten schrieben sie Zitat "Atemschutzmasken und Desinfektionsmittel sind für die Allgemeinbevölkerung nicht nötig." Seit einiger Zeit haben wir jetzt aber bekannterweise eine Maskenpficht. Wie passt das zusammen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert Anfragenr: 186397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186397 Postanschrift Cornelia Reppert << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannt…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
AW: Atemschutzmasken [#186397]
Datum
13. Mai 2020 06:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Reppert, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet und wird von dort beantwortet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrte Frau Reppert, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Mai 2020. Um sich selbst und andere vor einer Ans…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Atemschutzmasken [#186397]
Datum
13. Mai 2020 09:50
Status
Sehr geehrte Frau Reppert, vielen Dank für Ihre E-Mail vom 12. Mai 2020. Um sich selbst und andere vor einer Ansteckung mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) zu schützen, sind Selbstisolierung bei Erkrankung, eine gute Händehygiene (siehe https://www.infektionsschutz.de/haendew…), Einhalten von Husten- und Niesregeln (siehe https://www.infektionsschutz.de/hygiene…) und das Abstandhalten (mindestens 1,5 Meter) die wichtigsten und effektivsten Maßnahmen. Mehrlagiger medizinischer (chirurgischer) Mund-Nasen-Schutz (MNS) und medizinische Atemschutzmasken, z.B. FFP-Masken, müssen medizinischem und pflegerischem Personal vorbehalten bleiben. Der Schutz des Fachpersonals ist von gesamtgesellschaftlich großem Interesse. Für die Bevölkerung empfiehlt das Robert Koch-Institut (RKI) das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (textile Barriere im Sinne eines MNS) in bestimmten Situationen im öffentlichen Raum. Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung kann ein zusätzlicher Baustein sein, um die Ausbreitungsgeschwindigkeit von COVID-19 in der Bevölkerung zu reduzieren – allerdings nur, wenn weiterhin Abstand (mind. 1,5 Meter) von anderen Personen, Husten- und Niesregeln und eine gute Händehygiene eingehalten werden. Die Bundesländer haben eine „Maskenpflicht“ eingeführt. D.h. die Allgemeinbevölkerung soll eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dabei handelt es sich nicht um eine medizinische Maske. In welchen Situationen dies verpflichtend ist, entnehmen Sie bitte den Regelungen der einzelnen Bundesländer: Baden-Württemberg: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/se… Bayern: https://www.bayern.de/service/coronavir… << Adresse entfernt >>: https://www.berlin.de/corona/ Brandenburg: https://kkm.brandenburg.de/kkm/de/start/ Bremen: https://www.bremen.de/corona Hamburg: https://www.hamburg.de/coronavirus/ Hessen: https://www.hessen.de/fuer-buerger/aktu… Mecklenburg-Vorpommern: https://www.regierung-mv.de/ Niedersachsen: https://www.niedersachsen.de/Coronavirus Nordrhein-Westfalen: https://www.land.nrw/corona Rheinland-Pfalz: https://corona.rlp.de/de/startseite/ Saarland: https://corona.saarland.de/DE/home/home… Sachsen: https://www.coronavirus.sachsen.de/ Sachsen-Anhalt: https://coronavirus.sachsen-anhalt.de/ Schleswig-Holstein: https://schleswig-holstein.de/DE/Schwer… Thüringen: https://corona.thueringen.de/ Menschen, die an einer akuten Atemwegserkrankung leiden, sollen unbedingt zu Hause bleiben und den Kontakt zu anderen meiden. Wissenschaftliche Untersuchungen zeigen jedoch zunehmend, dass Menschen, die mit SARS-CoV-2 infiziert sind, das Virus schon ein bis drei Tage ausscheiden können, bevor sie selbst Symptome entwickeln. Durch eine Mund-Nasen-Bedeckung können infektiöse Tröpfchen, die man z.B. beim Sprechen, Husten oder Niesen ausstößt, abgefangen werden. Das Risiko, eine andere Person durch Husten, Niesen oder Sprechen anzustecken, kann so verringert werden (Fremdschutz). Eine solche Schutzwirkung ist bisher nicht wissenschaftlich belegt, sie erscheint aber plausibel. Hingegen gibt es für einen Eigenschutz keine Hinweise. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Leben kann dazu beitragen, die Ausbreitung von COVID-19 in der Bevölkerung zu verlangsamen und Risikogruppen vor Infektionen zu schützen. Das gilt insbesondere für Situationen, in denen mehrere Menschen in geschlossenen Räumen zusammentreffen und sich dort länger aufhalten (z.B. Arbeitsplatz) oder der Abstand von mindestens 1,5 m zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. in Geschäften, in öffentlichen Verkehrsmitteln). Voraussetzung dafür ist, dass genügend Menschen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und richtig mit der Mund-Nasen-Bedeckung umgehen: die Bedeckung muss durchgehend eng anliegend über Mund und Nase getragen und bei Durchfeuchtung gewechselt werden; sie darf während des Tragens nicht (auch nicht unbewusst) zurechtgezupft werden und auch nicht um den Hals getragen werden. Hinweise zur Handhabung und Pflege von Mund-Nasen-Bedeckungen gibt auch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM): https://www.bfarm.de/SharedDocs/Risikoi…. Mit freundlichen Grüßen

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Cornelia Reppert
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre erschöpfende Auskunft. Was mich nur betrüb ist der let…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
Cornelia Reppert
Betreff
AW: WG: Atemschutzmasken [#186397]
Datum
13. Mai 2020 12:37
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> vielen Dank für ihre erschöpfende Auskunft. Was mich nur betrüb ist der letzte Absatz bezüglich des richtigen Umgangs mit den Masken. Schauen Sie doch bitte mal auf die Straße, aus meiner Beobachtungen kann ich nur schliessen das so ziemlich alles im Umgang mit den Masken falsch gemacht wird. Ist das den nicht eher kontraproduktiv, ja sogar schädlich, das wir vielleicht bald mehr Krankheitsfälle durch das falsche Tragen des Schutz vor Covid-19 haben, als durch Covid-19 selbst?! Mit freundlichen Grüßen Cornelia Reppert Anfragenr: 186397 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186397