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Atomsprengköpfe in der Bundesrepublik Deutschland

Wie viele Atomsprengköpfe und Materialien ähnlicher Art werden welchen Typs, Herstellers, Baujahrs, Sprengkraft an welchem Stützpunkt welches NATO oder nicht-NATO Mitgliedsstaates innerhalb der Bundesrepublik Deutschland derzeit gelagert? Welche davon sind funktionsfähig, welche nicht? Welche wurden nach 1990 eingebracht? Welche in den Jahren 2000 bis heute? Warum?

Welchen Zweck hat die Lagerung der Sprengköpfe in der BRD vor dem Hintergrund, dass heutige Langstreckentechnologie die Stationierung überflüssig macht?

In welchem Rahmen kommen den Stützpunkten direkt oder indirekte finanzielle Vorteile jeglicher Art seitens Bund, Ländern, Kreisen oder Gemeinden zu Teil? In welcher finanziellen Höhe, seit wann?

Begrüßt der Bund / das Bundesministerium der Verteidigung den Status quo? Wenn ja warum? Wenn nicht, warum? Welche Position hat der Bund ggü. einer Fortführung der Waffenstationierung?

Sind auf den betreffenden Stützpunkten Deutsche Unternehmen mit der Wartung, Betreuung oder anderen Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorhaltung betraut? Wenn ja, welche, seit wann, bei welchen Auftragsvolumina für welche Aufgabentypen?

Ist dem Bund bzw. den Ministerien ein Verlust eines/mehrerer Atomsprengkopfes an Standorten der BRD bekannt? Wenn ja wann und welches an welchem Standort (Typ, Sprengkraft)? Was sind die Hintergründe des Verlusts? Was ist mit dem Verbleib des etwaig verlorenen Sprengkopfes?

Welche sicherheitsrelevanten Ereignisse / Vorkommnisse sind dem Bund bzw. den Ministerien bekannt?

Wurden die in der ersten Frage betreffenden Sprengköpfe innerhalb der BRD transportiert? Wenn ja wie viele, wann und mit welchem Transportmedium? Wie wurde konkret bei einem Transport die Sicherheit gewährleistet? Wenn nicht, warum nicht?

Wie stellt der Bund eine ausreichende Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen bei der Lagerung sicher, wenngleich keine Besichtigungen / Zutritte auf Militärstützpunkten von NATO Mitgliedsstaaten in der BRD durch die Aufsichtsbehörden erfolgen?
Ist das Bundesministerium für Verteidigung der Ansicht, dass keinerlei Gefahr für die zivile Bevölkerung aus der Lagerung, der Wartung und dem Transport der Sprengköpfe hervorgeht?
Wenn ja, warum? Wenn nicht, warum?

Ergebnis der Anfrage

Antrag zulässig nach IFG und UIG, jedoch äußere und innere Sicherheit gefährdet.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    19. April 2012
  • Frist
    22. Mai 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Atomsprengköpfe in der Bundesrepublik Deutschland
Datum
19. April 2012 18:32
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang:
Wie viele Atomsprengköpfe und Materialien ähnlicher Art werden welchen Typs, Herstellers, Baujahrs, Sprengkraft an welchem Stützpunkt welches NATO oder nicht-NATO Mitgliedsstaates innerhalb der Bundesrepublik Deutschland derzeit gelagert? Welche davon sind funktionsfähig, welche nicht? Welche wurden nach 1990 eingebracht? Welche in den Jahren 2000 bis heute? Warum? Welchen Zweck hat die Lagerung der Sprengköpfe in der BRD vor dem Hintergrund, dass heutige Langstreckentechnologie die Stationierung überflüssig macht? In welchem Rahmen kommen den Stützpunkten direkt oder indirekte finanzielle Vorteile jeglicher Art seitens Bund, Ländern, Kreisen oder Gemeinden zu Teil? In welcher finanziellen Höhe, seit wann? Begrüßt der Bund / das Bundesministerium der Verteidigung den Status quo? Wenn ja warum? Wenn nicht, warum? Welche Position hat der Bund ggü. einer Fortführung der Waffenstationierung? Sind auf den betreffenden Stützpunkten Deutsche Unternehmen mit der Wartung, Betreuung oder anderen Aufgaben im Zusammenhang mit der Vorhaltung betraut? Wenn ja, welche, seit wann, bei welchen Auftragsvolumina für welche Aufgabentypen? Ist dem Bund bzw. den Ministerien ein Verlust eines/mehrerer Atomsprengkopfes an Standorten der BRD bekannt? Wenn ja wann und welches an welchem Standort (Typ, Sprengkraft)? Was sind die Hintergründe des Verlusts? Was ist mit dem Verbleib des etwaig verlorenen Sprengkopfes? Welche sicherheitsrelevanten Ereignisse / Vorkommnisse sind dem Bund bzw. den Ministerien bekannt? Wurden die in der ersten Frage betreffenden Sprengköpfe innerhalb der BRD transportiert? Wenn ja wie viele, wann und mit welchem Transportmedium? Wie wurde konkret bei einem Transport die Sicherheit gewährleistet? Wenn nicht, warum nicht? Wie stellt der Bund eine ausreichende Kontrolle der Sicherungsmaßnahmen bei der Lagerung sicher, wenngleich keine Besichtigungen / Zutritte auf Militärstützpunkten von NATO Mitgliedsstaaten in der BRD durch die Aufsichtsbehörden erfolgen? Ist das Bundesministerium für Verteidigung der Ansicht, dass keinerlei Gefahr für die zivile Bevölkerung aus der Lagerung, der Wartung und dem Transport der Sprengköpfe hervorgeht? Wenn ja, warum? Wenn nicht, warum?
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesministerium der Verteidigung
Antrag abgelehnt
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag abgelehnt
Datum
7. Mai 2012
Status
Anfrage abgelehnt
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.