Atomtransporte von und zu den Atommüllstätten Ahaus, Duisburg und Jülich

1. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 das Atommülllager in Ahaus per Bahn oder LKW erreicht? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln!

2. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 das Atommülllager in Ahaus per Bahn oder LKW verlassen? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln!

3. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 die Atommüllkonditionierungsanlage in Duisburg per Bahn oder LKW erreicht? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln!

4. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 die Atommüllkonditionierungsanlage in Duisburg per Bahn oder LKW verlassen? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln!

5. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 das Atomforschungszentrum in Jülich per Bahn oder LKW erreicht? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln!

6. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 das Atomforschungszentrum in Jülich per Bahn oder LKW verlassen? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln!

Ich bitte um Zusendung der Tabellen in einem maschinenlesbaren Format (möglichst csv).

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Juni 2018
  • Frist
    17. Juli 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir…
An Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Atomtransporte von und zu den Atommüllstätten Ahaus, Duisburg und Jülich [#30832]
Datum
14. Juni 2018 21:13
An
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr << Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 das Atommülllager in Ahaus per Bahn oder LKW erreicht? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln! 2. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 das Atommülllager in Ahaus per Bahn oder LKW verlassen? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln! 3. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 die Atommüllkonditionierungsanlage in Duisburg per Bahn oder LKW erreicht? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln! 4. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 die Atommüllkonditionierungsanlage in Duisburg per Bahn oder LKW verlassen? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln! 5. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 das Atomforschungszentrum in Jülich per Bahn oder LKW erreicht? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln! 6. Wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 das Atomforschungszentrum in Jülich per Bahn oder LKW verlassen? Bitte nach genauem Abfahrtsdatum, Akunftsdatum, Inhalt, Mengenangabe, Ausgangsort, Transportfirma, Transportmittel (Bahn oder LKW) und Genehmigungsgrundlage aufschlüsseln! Ich bitte um Zusendung der Tabellen in einem maschinenlesbaren Format (möglichst csv).
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Sehr Antragsteller/in in einer Anfrage nach UIG NRW, IFG NRW und VIG haben sie gefragt, wie viele Transporte radi…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
AW: Atomtransporte von und zu den Atommüllstätten Ahaus, Duisburg und Jülich [#30832]
Datum
19. Juni 2018 09:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in in einer Anfrage nach UIG NRW, IFG NRW und VIG haben sie gefragt, wie viele Transporte radioaktiver Stoffe haben in den Jahren 2016 bis Mai 2018 das Zwischenlager in Ahaus, die Konditionierungsanlage in Duisburg und das Forschungszentrum Jülich per Bahn oder LKW erreicht oder verlassen haben. Die von Ihnen erbetenen Angaben sind hier nicht vorhanden. Ich vermute, dass die von Ihnen erbetenen Angaben im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen vorliegen. Für die Bearbeitung von Fragen radioaktiver Stoffe (die nicht Kernbrennstoffe sind) ist das MAGS NRW bzw. sind die nachgeordneten Bezirksregierungen zuständig. Ich bitte, Ihre Anfrage dort zu stellen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> können Sie mir dann erklären, warum Sie die Daten für die Transporte von und zur Ur…
An Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Atomtransporte von und zu den Atommüllstätten Ahaus, Duisburg und Jülich [#30832]
Datum
19. Juni 2018 15:05
An
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> können Sie mir dann erklären, warum Sie die Daten für die Transporte von und zur Urananreicherungsanlage in Gronau haben, aber die für die Atomanlagen in Ahaus, Duisburg und Jülich nicht? Wo verlaufen da die Grenzen für die Zuständigkeit? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 30832 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Sehr Antragsteller/in die Daten zur Urananreicherungsanlage Gronau, welche Sie in der letzten Anfrage nach UIG NR…
Von
Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk NRW
Betreff
AW: AW: Atomtransporte von und zu den Atommüllstätten Ahaus, Duisburg und Jülich [#30832]
Datum
20. Juni 2018 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in die Daten zur Urananreicherungsanlage Gronau, welche Sie in der letzten Anfrage nach UIG NRW und IFG NRW nachfragten, wurden bei der Anlage selbst abgefragt. Da diese Daten direkt mit der Be- und Verarbeitung von Kernbrennstoffen und einer Genehmigung nach § 7 Atomgesetz zusammenhängen, wurden diese Daten aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung und Schnelligkeit der Beantwortung vom MWIDE bereitgestellt. Grundsätzlich ist die Aufgabenverteilung in Nordrhein-Westfalen so geregelt, dass das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie die Zuständigkeit, d.h. die atomrechtliche Aufsicht nach § 19 Atomgesetz über Anlagen hat, die nach § 6, § 7 und § 9 Atomgesetz genehmigt sind. Dies sind Anlagen, in denen mit Kernbrennstoff nach § 2 Atomgesetz umgegangen wird. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales ist in Nordrhein-Westfalen zuständig für die Beaufsichtigung von Anlagen mit sonstigen radioaktiven Stoffen, d.h. radioaktiven Stoffen, die kein Kernbrennstoff sind oder weniger als 15 Gramm Kernbrennstoff je 100 Kg enthalten. Hierfür werden Umgangsgenehmigungen nach der Strahlenschutzverordnung erteilt. Die Aufsicht über derartige Anlagen wird von den Bezirksregierungen durchgeführt. In der "Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeits- und technischen Gefahrenschutzes (Zuständigkeitsverordnung Arbeits- und technischer Gefahrenschutz - ZustVO ArbtG)" sind diese Zuständigkeiten detailliert, häufig nach einzelnen Paragraphen eines Gesetzes, aufgeführt. Die von Ihnen nachgefragten Daten zur Anlage in Duisburg sind bei uns nicht vorhanden, da das MWIDE nicht die Aufsicht über diese Anlage durchführt. Die nachgefragten Daten über die Anlagen in Ahaus und Jülich beziehen sich auf sonstige radioaktive Stoffe, mit denen in Anlagen umgegangen wird, die ebenfalls nicht der Aufsicht des MWIDE unterliegen, da diese nach der Strahlenschutzverordnung genehmigt wurden. Mit freundlichen Grüßen