Atomverhandlungen mit dem Iran

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich bitte um Zusendung der Leitungsvorlagen zu den 5+1-Verhandlung mit dem Iran.
Da diese Verhandlungen zwischenzeitlich abgeschlossen sind, entfällt der Schutzanspruch, dass diese aufgrund laufender Verhandlungen nicht bekannt werden dürfen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Juli 2015
  • Frist
    18. August 2015
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Auswärtiges Amt Details
Von
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Betreff
Atomverhandlungen mit dem Iran [#10644]
Datum
15. Juli 2015 13:07
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Leitungsvorlagen zu den 5+1-Verhandlung mit dem Iran. Da diese Verhandlungen zwischenzeitlich abgeschlossen sind, entfällt der Schutzanspruch, dass diese aufgrund laufender Verhandlungen nicht bekannt werden dürfen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, mir nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Sultan Abu Sadr <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitgesetz , Vg. 170-2015 Sehr geehrter Herr Abu Sadr, Ihre Anfrage auf Inf…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitgesetz , Vg. 170-2015
Datum
23. Juli 2015 09:23
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abu Sadr, Ihre Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG), ist hier eingegangen. Sie baten um eine Antwort in elektronischer Form. Bei der Beantwortung eines IFG-Antrages handelt es sich um einen Verwaltungsakt. Gemäß § 41 Abs. 1 Satz 1 Verwaltungsverfahrensgesetz ist ein Verwaltungsakt demjenigen bekanntzugeben, für den er bestimmt ist. Der Zeitpunkt der Bekanntgabe setzt eine Rechtsbehelfsfrist in Gang. Eine Bekanntgabe an Sie persönlich ist bei einer Übermittlung an die von Ihnen bisher angegebene und genutzte E-Mail Adresse einer Internetseite nicht sichergestellt. Darüber hinaus ist bei einer Übersendung des Bescheids an eine solche Adresse der Zeitpunkt der Bekanntgabe für die Behörde nicht erkennbar. Für die elektronische Übersendung des Bescheids bitte ich daher um Mitteilung einer persönlichen E-Mail Adresse. Andernfalls würde ich den Bescheid an die von Ihnen mitgeteilte Postanschrift übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitgesetz , Vg. 170-2015 [#10644] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Em…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitgesetz , Vg. 170-2015 [#10644]
Datum
23. Juli 2015 09:33
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Emailadresse ist <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.07.2015, Vg. 170-2015 Sehr geehrter Herr Abu Sadr, anb…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 15.07.2015, Vg. 170-2015
Datum
29. Juli 2015 13:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abu Sadr, anbei übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts mit Bezug auf Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. D…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Atomverhandlungen mit dem Iran" [#10644]
Datum
29. Juli 2015 19:45
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/10644 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht in dieser Form bearbeitet. Das Auswärtige Amt argumentiert bei der Einstufung der Unterlagen als VS – NfD mit folgender Argumentation: „Die Unterlagen betreffen detaillierte technische und politische Details der Verhandlungen und möglicher Lösungsansätze, einschließlich der Bewertung der Positionierungen der jeweiligen Verhandlungspartner.” Nach den Berichten des Auswärtigen Amtes auf seiner Homepage sind entsprechend der dortigen Pressemitteilung vom 14.07.2015 (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2015/150714_BM_Iran.html) abgeschlossen und der Politische Direktor hat am 21.07.2015 in einem Gespräch mit Botschaftern arabischer Staaten (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/RegionaleSchwerpunkte/NaherMittlererOsten/Iran/aktuell/150724-D2_ArabBo_HiGruInfo.html) diese über die Ergebnisse der Atomverhandlungen mit dem Iran informiert. Die Argumentation des Auswärtigen Amtes betrifft daher einen abgeschlossenen Vorgang, so dass die dort enthaltenen Positionen und Lösungsansätzen für die Verhandlungen nicht mehr relevant sind. Die Unterlagen haben allenfalls noch historischen Wert, weshalb die Einstufung nicht mehr hinreichend begründbar und daher auch eine Verweigerung des Zugangs nicht mehr zulässig ist. Ich bitte, mir die Stellungnahme des Auswärtigen Amt mit zuzusenden. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Meine Anfrage vom 15.07.2015, Az. 505-511.E-IFG 170-2015 [#10644] Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen …
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Meine Anfrage vom 15.07.2015, Az. 505-511.E-IFG 170-2015 [#10644]
Datum
29. Juli 2015 19:47
An
Auswärtiges Amt
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> herzlichen Dank fuer Ihr Schreiben vom 29.07.2015, Az. 505-511.E-IFG 170-2015. Ihre Argumentation ist logisch nicht nachvollziehbar. Sie argumentieren, dass die Unterlagen als VS – NfD eingestuft sind mit folgender Begründung: „Die Unterlagen betreffen detaillierte technische und politische Details der Verhandlungen und möglicher Lösungsansätze, einschließlich der Bewertung der Positionierungen der jeweiligen Verhandlungspartner.” Nach den Berichten des Auswärtigen Amtes auf seiner Homepage sind entsprechend der dortigen Pressemitteilung vom 14.07.2015 (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Infoservice/Presse/Meldungen/2015/150714_BM_Iran.html) abgeschlossen und der Politische Direktor hat am 21.07.2015 in einem Gespräch mit Botschaftern arabischer Staaten (http://www.auswaertiges-amt.de/DE/Aussenpolitik/RegionaleSchwerpunkte/NaherMittlererOsten/Iran/aktuell/150724-D2_ArabBo_HiGruInfo.html) diese über die Ergebnisse der Atomverhandlungen mit dem Iran informiert. Die Argumentation des Auswärtigen Amtes betrifft daher einen abgeschlossenen Vorgang, so dass die dort enthaltenen Positionen und Lösungsansätzen für die Verhandlungen nicht mehr relevant sind. Die Unterlagen haben allenfalls noch historischen Wert, weshalb die Einstufung nicht mehr hinreichend begründbar und daher auch eine Verweigerung des Zugangs nicht mehr zulässig ist. Aufgrund Ihrer rechtlich nicht haltbaren Weigerung habe ich die Frau Bundesbeauftragte gebeten, Ihren per Weisung die Freigabe der Unterlagen zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Auswärtiges Amt
Ihre Anfrage vom 15.07.2015, Vg. 170-2015 Sehr geehrter Herr Abu Sadr, Ihre E-Mail vom 29.07.2015 ist hier eingeg…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Ihre Anfrage vom 15.07.2015, Vg. 170-2015
Datum
31. Juli 2015 14:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abu Sadr, Ihre E-Mail vom 29.07.2015 ist hier eingegangen. Inhaltlich beantragen Sie damit eine Überprüfung unseres Bescheids vom 29.07.2015. Daher ist Ihre E-Mail aus rechtlicher Sicht ein Widerspruch im Sinne von § 9 Absatz 4 IFG in Verbindung mit § 68 Absatz 1 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO). Ein Widerspruch muss allerdings schriftlich oder zur Niederschrift eingelegt werden (§ 70 Absatz 1 VwGO). Ihre E-Mail reicht jedoch nicht aus und ein Widerspruch gilt daher als nicht eingelegt. Sie können ihn allerdings auch innerhalb der gem. § 70 Absatz 1 VwGO vorgegebenen Frist per Fax übersenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihre Email vom 31.07.2015, Vg. 170-2015 [#10644] Az. 505-511.E-IFG 170-2015 Sehr geehrt<< Anrede >>…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ihre Email vom 31.07.2015, Vg. 170-2015 [#10644]
Datum
2. August 2015 20:00
An
Auswärtiges Amt
Status
Az. 505-511.E-IFG 170-2015 Sehr geehrt<< Anrede >> Friede sei mit Ihnen. Ich habe die Frau Bundesbeauftragte bereits darum gebeten, sich in dieses Verfahren einzuschalten und Sie zu einer Herausgabe der Dokumente zu bewegen. Ich denke nicht, dass diese weiterhin der Geheimhaltung bedürfen und Sie diese ohne weiteres heraus geben können. Sollten einige Passagen in der Tat Ihrer Regierung abträglich erscheinen, so steht es Ihnen natürlich frei, diese zu schwärzen und ich kann nicht nachvollziehen, warum Sie diese Gelegenheit nicht nutzen, da Ihre Regierung sonst immer für eine Transparenz des Regierungshandelns eintritt und Good Governance-Verfahren einfordert. Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Sultan Abu Sadr << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Abu Sadr, haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe vom 29. Juli 2015 (Betreff: Atomverhandlungen…
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Atomverhandlungen mit dem Iran" #10644
Datum
20. August 2015 17:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Abu Sadr, haben Sie vielen Dank für Ihre Eingabe vom 29. Juli 2015 (Betreff: Atomverhandlungen mit dem Iran). Ich kann Ihnen mitteilen, dass ich beabsichtige demnächst hierzu mit den zuständigen Stellen im Auswärtigen Amt ein Gespräch führen werde. Im Nachgang zu diesem Gespräch werde ich auf Sie zukommen. Bitte beachten Sie, dass die Einschaltung der Bundesbeauftragten keine Hemmung oder Unterbrechung der Widerspruchs- und Klagefristen auslöst. Auch wenn Sie sie einschalten, sollten Sie deshalb rechtzeitig prüfen, ob Sie gegen die Verweigerung des Informationszuganges vorsorglich Widerspruch einlegen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Friede sei mit Ihnen. Ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens in der Sa…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Atomverhandlungen mit dem Iran" #10644 [#10644]
Datum
21. Oktober 2015 14:00
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Friede sei mit Ihnen. Ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens in der Sache https://fragdenstaat.de/anfrage/atomverhandlungen-mit-dem-iran/#nachricht-32366 Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Undelivered Mail Returned to Sender This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to in…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Undelivered Mail Returned to Sender
Datum
21. Oktober 2015 14:06
Status
Warte auf Antwort
This is the mail system at host fragdenstaat.de. I'm sorry to have to inform you that your message could not be delivered to one or more recipients. It's attached below. For further assistance, please send mail to postmaster. If you do so, please include this problem report. You can delete your own text from the attached returned message. The mail system <<Name und E-Mail-Adresse>>: host mx2.bund.de[77.87.228.110] said: 550 5.7.1 <<Name und E-Mail-Adresse>>: Sender address rejected: Requested action not taken: Mailbox not found (in reply to RCPT TO command) Sehr geehrte Damen und Herren, Friede sei mit Ihnen. Ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens in der Sache https://fragdenstaat.de/anfrage/atomverhandlungen-mit-dem-iran/#nachricht-32366 Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, Friede sei mit Ihnen. Ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens in der Sa…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Atomverhandlungen mit dem Iran" [#10644]
Datum
21. Oktober 2015 14:50
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Friede sei mit Ihnen. Ich bitte um Information zum Stand des Verfahrens in der Sache https://fragdenstaat.de/anfrage/atomverhandlungen-mit-dem-iran/#nachricht-31211 Mit freundlichen Grüßen Sultan Abu Sadr Anfragenr: 10644 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-722/002 II#0067 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage "Atomverhandlungen mit dem Iran" [#10644]
Datum
26. Oktober 2015 08:44
Status
Warte auf Antwort
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-722/002 II#0067 Sehr geehrter Herr Abu Sadr, vielen Dank für Ihre Mail vom 21. Oktober 2015 mit der Sie sich nach dem Sachstand Ihrer Anfrage erkundigen. Ich werde voraussichtlich in Kürze u.a. zum Gegenstand Ihres Vermittlungsersuchens ein Gespräch mit dem Auswärtigen Amt führen. Ich Anschluss hieran werde ich Sie umgehend über das Ergebnis und meine abschließende Bewertung informieren. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-722/002 II#0067 Sehr …
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Vermittlung bei Anfrage "Atomverhandlungen mit dem Iran" [#10644]
Datum
3. Dezember 2015 17:18
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
106,8 KB
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Geschäftszeichen: IX-722/002 II#0067 Sehr geehrter Herr Abu Sadr, beigefügtes Schreiben übersende ich zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen