Atteste gegen die Impfpflicht in Schulen und Kindergärten
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Einführung der Impfpflicht muss für jede Person in Schulen und Kindergärten ein MMR-Impfnachweis erbracht werden. Alternativ muss ein Attest vorliegen, wonach eine Impfung aus medizischen Gründen nicht möglich ist.
Wegen Meldungen zu gefälschten Attesten und Ärtz*innen, die Atteste ohne Vorliegen der medizinischen Notwendigkeit ausstellen, besteht ein Interesse daran, in welcher Häufigkeit solche Atteste auftauchen.
Bitte teilen Sie mir daher mit, wie viele Personen statt eines Impfnachweises ein Attest vorgelegt haben. Bitte nennen Sie auch die betroffene Einrichtung (Grundschule oder welcher Kindergarten).
Da hier ausschließlich die Anzahl der Atteste und keine weiteren personenbezogenen Daten erfragt werden, ist ein Rückschluss auf einzelne Personen ausgeschlossen. Damit sind auch keine datenschutzrechtlichen Bedenken betroffen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum13. Juli 2020
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12. August 2020
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