ATZ im Blockmodell vier Jahre a 20 Std in der Woche keine passivZeit

Guten Tag,

ich habe ein ATZ-Blockmodel auf vier Jahre a 20 Std die Woche (vorher 40 Std).
Ich befinde mich im letzten Jahr und bei uns soll Kurzarbeit eingeführt werden. Der Arbeitgeber zahlt bisher die 50 % und davon 20 % aus.

Was bleibt mir in der Kurzarbeit und was verliere ich sonst noch? Mit dem Geld kann ich so kaum leben was für Zuschüsse muss ich dann wo beantragen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    13. April 2020
  • Frist
    16. Mai 2020
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Klaus Grüneberg
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Guten Tag, …
An Deutsche Rentenversicherung Bund Details
Von
Klaus Grüneberg
Betreff
ATZ im Blockmodell vier Jahre a 20 Std in der Woche keine passivZeit [#184478]
Datum
13. April 2020 12:18
An
Deutsche Rentenversicherung Bund
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Guten Tag, ich habe ein ATZ-Blockmodel auf vier Jahre a 20 Std die Woche (vorher 40 Std). Ich befinde mich im letzten Jahr und bei uns soll Kurzarbeit eingeführt werden. Der Arbeitgeber zahlt bisher die 50 % und davon 20 % aus. Was bleibt mir in der Kurzarbeit und was verliere ich sonst noch? Mit dem Geld kann ich so kaum leben was für Zuschüsse muss ich dann wo beantragen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Klaus Grüneberg Anfragenr: 184478 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184478 Postanschrift Klaus Grüneberg << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Klaus Grüneberg

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Deutsche Rentenversicherung Bund
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nach dem Informationsfreiheitsg…
Von
Deutsche Rentenversicherung Bund
Betreff
Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen der Deutschen Rentenversicherung Bund nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) hier: ATZ im Blockmodell vier Jahre a 20 Std. in der Woche und keine passiv Zeit [#184478]
Datum
6. Mai 2020 13:32
Status
Anfrage abgeschlossen
Unser Az. 3070-333-007-5/2020 (Bitte stets angeben) Sehr geehrter Herr Grüneberg, wir bedauern, Ihnen im Rahmen der §§ 1 ff. des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes (IFG) nicht behilflich sein zu können, da die Beantwortung der von Ihnen gestellte Frage nicht in den Fach- bzw. Zuständigkeitsbereich der Deutschen Rentenversicherung Bund fällt. Wir stellen Ihnen anheim, sich zur Klärung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) in Verbindung zu setzen. Sie können das BMAS unter anderem über folgende Kontaktmöglichkeiten erreichen: Kontakt: https://www.bmas.de/DE/Service/Kontakt-Lob-Kritik/Kontakt/kontakt.html Bürgertelefon: https://www.bmas.de/DE/Service/Buergertelefon/buergertelefon.html Mit freundlichen Grüßen