AU-Schein.de - Krankschreibung per APP - datenschutzkonforme Erhebung und Weiterleitung medizinischer Daten?
Senden Sie mir bitte Ihre Prüfungsergebnisse für folgende Sachverhalte:
1) Gehört der Betreiber der Internetseite au-schein.de und der entsprechenden APP zu dem Kreis der berechtigten Personen, die medizinische Daten von Nutzern erheben, speichern, nutzen und weiterleiten dürfen?
2) Liegt eine entsprechende Auftragsverarbeitung vor und, wenn ja, entspricht diese den gesetzlichen Anforderungen?
3) Liegt eine gesetzeskonforme Datenschutzfolgenabschätzung vor?
4) Ist die Übermittlung medizinischer Daten mittels WhatsApp datenschutzfonform?
5) Erfolgt die Aufklärung in den AGB bzw. der Datenschutzvereinbarung über die damit verbundenen Risiken so, dass auch der Durchschnitts-Nutzer diese verstehen kann?
6) Wie werden die Datensicherheit und der Datenschutz auf der Internetseite bzw. im Zusamenhang mit der APP gewährleistet, wenn das Smartphones nicht über die aktuellsten (Betriebssystem-)Updates verfügt bzw. auf dem Gerät Spionage-Apps installiert sind?
7) Sind Sie nicht zuständig, so bitte ich Sie um die Weiterleitung an die entsprechende Stelle.
8) Sollten vorgenannte Prüfungsergebnisse noch nicht vorliegen, so bitte ich diese Anfrage nach dem Transparenzgesetz an den Bereich Datenschutz weiter zu leiten und als Datenschutzbeschwerde zu bearbeiten.
9) Wird auf der Internetseite bzw. in der APP darauf hingewiesen, dass je nach tariflicher bzw. arbeitsvertraglicher Regelung die Vorlage einer Krankschreibung u.U. erst NACH dem dritten Tag erforderlich ist.
Anfrage erfolgreich
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Datum11. Februar 2019
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13. März 2019
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