Audit des beA-Systems aus dem Jahr 2015

* Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, der im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde.
* Resultate des Penetrationstest des beA-Systems, der im Jahr 2016 von der Firma Atos durchgeführt wurde.
* Falls es weitere Sicherheitsaudits des beA-Systems gab würde ich diese gern ebenfalls erhalten.
* Zu den jeweiligen Sicherheitstests auch die Dokumente zur Auftragsvergabe, aus denen der Umfang des Tests hervorgeht.

Da das beA-System meiner Kenntnis nach ausschließlich für die BRAK entwickelt wurde gehe ich davon aus dass keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. Januar 2018
  • Frist
    9. Februar 2018
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Hanno Böck
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: * Resultate des …
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Hanno Böck
Betreff
Audit des beA-Systems aus dem Jahr 2015 [#26004]
Datum
8. Januar 2018 11:34
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
* Resultate des Sicherheitsaudits des beA-Systems, der im Jahr 2015 von der Firma SEC Consult durchgeführt wurde. * Resultate des Penetrationstest des beA-Systems, der im Jahr 2016 von der Firma Atos durchgeführt wurde. * Falls es weitere Sicherheitsaudits des beA-Systems gab würde ich diese gern ebenfalls erhalten. * Zu den jeweiligen Sicherheitstests auch die Dokumente zur Auftragsvergabe, aus denen der Umfang des Tests hervorgeht. Da das beA-System meiner Kenntnis nach ausschließlich für die BRAK entwickelt wurde gehe ich davon aus dass keine Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse tangiert sind.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Hanno Böck <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrter Herr Böck, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Mit fre…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Audit des beA-Systems aus dem Jahr 2015 [#26004]
Datum
9. Januar 2018 11:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Böck, vielen Dank für Ihre Nachricht, deren Eingang wir Ihnen hiermit bestätigen. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrter Herr Böck, in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer v…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Audit des beA-Systems aus dem Jahr 2015 [#26004]
Datum
8. Februar 2018 18:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Böck, in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer vom heutigen Tage zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Bundesrechtsanwaltskammer
Sehr geehrter Herr Böck, beigefügt erhalten Sie vorab ein Schreiben des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer…
Von
Bundesrechtsanwaltskammer
Betreff
AW: Audit des beA-Systems aus dem Jahr 2015 [#26004]
Datum
14. Februar 2018 10:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Böck, beigefügt erhalten Sie vorab ein Schreiben des Präsidenten der Bundesrechtsanwaltskammer zu Ihrer Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen
Hanno Böck
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte beachten Sie, dass sich meine Anfrage explizit auch auf den Zwischenstand, d…
An Bundesrechtsanwaltskammer Details
Von
Hanno Böck
Betreff
AW: AW: Audit des beA-Systems aus dem Jahr 2015 [#26004]
Datum
22. Juni 2018 14:14
An
Bundesrechtsanwaltskammer
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Bitte beachten Sie, dass sich meine Anfrage explizit auch auf den Zwischenstand, den die BRAK von Secunet Anfang April erhalten hat, bezog. Sie hatten die Herausgabe davon mit dem "Schutz des behördlichen Entscheidungsprozesses" abgelehnt, das begründet aber nur eine temporäre Ablehnung. Ich weise darauf hin, dass ich weiterhin an diesem schriftlichen Zwischenstand interessiert bin und dies unabhängig von der Veröffentlichung des Abschlussgutachtens für relevant halte. Mit freundlichen Grüßen Hanno Böck Anfragenr: 26004 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Hanno Böck << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Informationsfreiheitsanfrage an die Bundesrechtsanwaltskammer / Sicherheitsaudit beA-System
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsanfrage an die Bundesrechtsanwaltskammer / Sicherheitsaudit beA-System
Datum
11. September 2018
Status
Anfrage abgeschlossen