Außendienstkräfte ruhender Verkehr

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, wie viele Außendienstkräfte der Fachbereich Ordnung im Jahr 2018 beschäftigt um den ruhenden Verkehr, im Stadtgebiet Krefeld zu überwachen.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Mai 2018
  • Frist
    8. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
Christian Strietzel (Bürger)
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung Details
Von
Christian Strietzel (Bürger)
Betreff
Außendienstkräfte ruhender Verkehr [#29585]
Datum
7. Mai 2018 23:49
An
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Informationen zu aus denen hervorgeht, wie viele Außendienstkräfte der Fachbereich Ordnung im Jahr 2018 beschäftigt um den ruhenden Verkehr, im Stadtgebiet Krefeld zu überwachen. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Christian Strietzel <<E-Mail-Adresse>>

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Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
322 — 322 - Poststelle — Irrläufer hier: Antrag nach dem IFG NRW Bezug: ohne Nachstehenden mir — vermutlich —…
Von
Stadt Krefeld - Fachbereich Lebensmittelüberwachung
Betreff
Antrag nach dem IFG NRW: Außendienstkräfte ruhender Verkehr [#29585]
Datum
8. Mai 2018 13:43
Status
Anfrage abgeschlossen
322 — 322 - Poststelle — Irrläufer hier: Antrag nach dem IFG NRW Bezug: ohne Nachstehenden mir — vermutlich — irrtümlich übersandten Antrag nach dem IFG NRW übersende ich mit der Bitte um Weiterleitung an die Abteilung 321 — Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten. Abgabenachricht an den Antragsteller wird in cc erteilt. Zusatz für Herrn Dr. Seeber, 30 — Recht: Zur Mitkenntnis übersandt. gez. Dr. Groß *** Zusatz für cc-Adressaten <<Name und E-Mail-Adresse>>: Sehr geehrter Herr Strietzel, Ihren nachstehenden Antrag haben Sie — vermutlich — irrtümlich an mich übersandt. Meine Abteilung 322 — Veterinär- und Lebensmittelüberwachung nimmt keinerlei Aufgaben im Zusammenhang mit der Überwachung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet Krefeld wahr. Ich leite Ihren Antrag daher an den Fachbereich 32 — Ordnung <<Name und E-Mail-Adresse>> weiter, zu dem auch die Abteilung 323 — Straßenverkehrs- und Bußgeldangelegenheiten gehört, an welche sich Ihr Antrag offenbar richtet. Mit freundlichem Gruß