Außenlager Kempten, Bayern

An wen kann ich mich wenden, wenn ich von einem Universitätsprojekt aus gerne in das leerstehenden Außenlager in Kempten, Ulmer Straße 25, für 2-<< Adresse entfernt >> Std. gehen würde? Dort fand auch vor wenigen Monaten eine Fete statt. Nun würde ich gerne meinen Bericht zu diesem Gebäude mit Fotografien untermalen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2018
  • Frist
    11. September 2018
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Marina Amann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: An wen kann ich …
An Verpflegungsamt der Bundeswehr Details
Von
Marina Amann
Betreff
Außenlager Kempten, Bayern [#<< Adresse entfernt >>2771]
Datum
10. August 2018 08:49
An
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
An wen kann ich mich wenden, wenn ich von einem Universitätsprojekt aus gerne in das leerstehenden Außenlager in Kempten, Ulmer Straße 25, für 2-<< Adresse entfernt >> Std. gehen würde? Dort fand auch vor wenigen Monaten eine Fete statt. Nun würde ich gerne meinen Bericht zu diesem Gebäude mit Fotografien untermalen. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort!
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § << Adresse entfernt >> Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. << Adresse entfernt >> UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ << Adresse entfernt >> Abs. << Adresse entfernt >> Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Marina Amann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marina Amann << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Marina Amann
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Sehr geehrte Frau Amann, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Ich habe diese zustä…
Von
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Betreff
WG: Außenlager Kempten, Bayern [#<< Adresse entfernt >>2771]
Datum
13. August 2018 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrte Frau Amann, vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz. Ich habe diese zuständigkeitshalber an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben abgegeben. Weitere Nachricht erhalten Sie von dort. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Verpflegungsamt der Bundeswehr
VORE.O1018-2<< Adresse entfernt >>/18 Sehr geehrte Frau Amann, Ihre Anfrage in o.g. Angelegenheit wu…
Von
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Betreff
Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 10.08.2018 – „Außenlager Kempten, Bayern“
Datum
15. August 2018 15:26
Status
VORE.O1018-2<< Adresse entfernt >>/18 Sehr geehrte Frau Amann, Ihre Anfrage in o.g. Angelegenheit wurde am 1<< Adresse entfernt >>.08.2018 durch die Bundeswehr an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben weitergeleitet. Ich bestätige Ihnen hiermit den Eingang. Sie bitten um Auskunft zu der Ansprechperson des „leerstehenden Außenlager in Kempten, Ulmer Straße 25“. Ihren Antrag stützen Sie ausdrücklich auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG), das Umweltinformationsgesetz (UIG) und das Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG). Der Stabsbereich Recht ist innerhalb der BImA für Anträge nach dem IFG und dem UIG zuständig. Soweit Sie Ihren Antrag zusätzlich auf das UIG und das VIG stützen, entspricht dies dem Musterantragstext von „Frag den Staat“. Vorliegend ist jedoch kein Bezug zu umweltbezogenen Informationen im Sinne des UIG (vgl. § 1 UIG) erkennbar. Ich gehe davon aus, dass Sie diesbezüglich keine weitergehende, förmliche Bescheidung (förmliche Ablehnung) erwarten. Die BImA ist keine zuständige Stelle nach §§ 1, 2 Abs. 2 VIG. Der Anwendungsbereich des Gesetzes ist somit nicht eröffnet. Das vorliegende Verwaltungsverfahren wird daher ausschließlich nach dem IFG durchgeführt, sofern ich von Ihnen keine anderslautende Nachricht erhalte. Ich habe die zuständige Sparte „Facility Management“ um die zur Bearbeitung Ihres Antrages notwendigen Informationen gebeten. Sobald mir diese vorliegen, werde ich unaufgefordert auf Ihren Antrag zurückkommen. Wunschgemäß teile ich Ihnen vorab mit, dass bei einer stattgebenden Entscheidung über den Informationszugang Kosten gemäß § 10 IFG in Verbindung mit der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) entstehen können. Der Informationszugang ist gebührenfrei, wenn es sich um einen einfachen Fall der Auskunftserteilung (auch bei Herausgabe von wenigen Abschriften) handelt. Im Übrigen richtet sich die Höhe der Gebühren nach dem Verwaltungsaufwand. Über eventuell entstehende Kosten werde ich Sie erneut informieren. Die BImA bescheidet Anträge nach dem IFG auf dem Postwege. Bitte ergänzen Sie deshalb Ihre Postanschrift um zur Postleitzahl und den Namen der Stadt. Auf die beigefügten Datenschutzinformationen der BImA mache ich Sie aufmerksam. Mit freundlichen Grüßen

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Verpflegungsamt der Bundeswehr
Sehr geehrte Frau Amann, ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 15. August, in der ich Sie darum bat, mir Ihre voll…
Von
Verpflegungsamt der Bundeswehr
Betreff
Antrag nach IFG, UIG und VIG vom 10.08.2018 – „Außenlager Kempten, Bayern“
Datum
3. September 2018 16:20
Status
Sehr geehrte Frau Amann, ich nehme Bezug auf meine E-Mail vom 15. August, in der ich Sie darum bat, mir Ihre vollständige Postanschrift mitzuteilen. Sobald mir diese vorliegt, kann ich Ihren Antrag bescheiden. Mit freundlichen Grüßen