Außenministertreffen des EU-Rates am 04./05.09.2015

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Ich bitte um Zusendung der Tagesordnung des Treffens der EU-Außenminister am 04./05.09.2015 in Luxemburg sowie der Sitzungsunterlagen zum Themenkomplex „Krisen und Konflikte im Nahen und Mittleren Osten“ einschließlich des Iran.

Ich bitte um elektronische Zusendung der Unterlagen gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG und eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie eine persönliche Email-Adresse zur Beantwortung benötigen, bitte ich um entsprechenden Hinweis.

Ergebnis der Anfrage

Keine Tagungsunterlagen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    6. September 2015
  • Frist
    9. Oktober 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bitte um Zus…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Außenministertreffen des EU-Rates am 04./05.09.2015 [#11285]
Datum
6. September 2015 23:00
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bitte um Zusendung der Tagesordnung des Treffens der EU-Außenminister am 04./05.09.2015 in Luxemburg sowie der Sitzungsunterlagen zum Themenkomplex „Krisen und Konflikte im Nahen und Mittleren Osten“ einschließlich des Iran. Ich bitte um elektronische Zusendung der Unterlagen gem. Par. 7 Abs. 3 Satz 1 IFG i.V.m. Par. 8 EGovG und eine Eingangsbestätigung. Sollten Sie eine persönliche Email-Adresse zur Beantwortung benötigen, bitte ich um entsprechenden Hinweis.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Marc Freiheit von Rotter Evening Study Institute << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Auswärtiges Amt
Informationsfreiheitsgesetz; hier: Gymnich-Treffen am 04./05.09.2015 Sehr geehrter Herr von Rotter, anliegend über…
Von
Auswärtiges Amt
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; hier: Gymnich-Treffen am 04./05.09.2015
Datum
16. Oktober 2015
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr von Rotter, anliegend übersende ich ein Schreiben des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen