Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Äußerungen der Kommission

Anfrage an: Landtag Brandenburg

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

"(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat."
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Der Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde.

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam, unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. November 2017
  • Frist
    9. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfern…
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Äußerungen der Kommission [#25204]
Datum
7. November 2017 17:54
An
Landtag Brandenburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union: "(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat." https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html 1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt. Der Landtag hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu. 2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam, unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Äußerungen der Kommission“ vom 07.11…
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Äußerungen der Kommission [#25204]
Datum
26. Dezember 2017 11:33
An
Landtag Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Äußerungen der Kommission“ vom 07.11.2017 (#25204) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landtag Brandenburg
Zwischennachricht Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bringe ich mein Bedauern darüber, dass die Beantwortung Ihr…
Von
Landtag Brandenburg
Betreff
Zwischennachricht
Datum
3. Januar 2018 13:51
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bringe ich mein Bedauern darüber, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage bisher nicht schlussendlich erfolgt ist, zum Ausdruck. Ohne eine Entschuldigung für das Ausbleiben der Antwort suchen zu wollen, komme ich doch nicht umhin, auf mögliche Ursachen hinzuweisen: geballter Arbeitsanfall am Jahresende, Krankheitsfälle, Urlaubsfälle ab Mitte Dezember 2017. Da der Arbeitsbetrieb mit Jahresbeginn nun wieder aufgenommen wird, ist davon auszugehen, dass die Antwort Sie in Kürze erreichen wird. Mit freundlichen Grüßen
Landtag Brandenburg
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte mich entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage einige Zeit in Ans…
Von
Landtag Brandenburg
Betreff
WG: Äußerungen der Kommission [#25204]
Datum
5. Januar 2018 09:55
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in ich möchte mich entschuldigen, dass die Beantwortung Ihrer Anfrage einige Zeit in Anspruch genommen hat. In der Sache kann ich Ihnen folgendes mitteilen: Staatsverträge auf Länderebene werden in der Bundesrepublik Deutschland in der Regel zwischen den Länder abgeschlossen. Die Außenvertretung des Landes Brandenburg obliegt gemäß Artikel 101 Absatz 1 Satz 1 der Landesverfassung Brandenburg dem Ministerpräsidenten, der diese Befugnis auf ein anderes Mitglied der Landesregierung oder auf nachgeordneten Stellen übertragen kann (Artikel 101 Absatz 1 Satz 2 der Landesverfassung Brandenburg). Insoweit ist die Aushandlung, Unterzeichnung von Staatsverträgen und ggf. auch die Beteiligung anderer Stellen Aufgabe der Exekutive. Bei Staatsverträgen, insbesondere Verträge , die sich auf Gegenstände der Gesetzgebung beziehen oder Aufwendungen erfordern, für die Haushaltsmittel nicht vorgesehen sind, bedürfen der Zustimmung des Landtages (Artikel 101 Absatz 2 der Landesverfassung Brandenburg). D.h., dass der Landtag durch ein Gesetz dem von der Exekutive abgeschlossenen Staatsvertrag zustimmen muss. Das komplette parlamentarische Verfahren zu diesen Zustimmungsgesetzen ist öffentlich zugänglich. Sie können diese anhand der Dateien unter der folgenden Adresse einsehen: https://www.parlamentsdokumentation.brandenburg.de/starweb/LBB/ELVIS/servlet.starweb. In der Landesregierung ist die Staatskanzlei für das Thema „Medien“ zuständig. Soweit Sie Akteneinsicht zu der Entstehung eines bestimmten Rundfunkstaatsvertrages haben, müssten Sie sich bezüglich der Akteneinsicht an die Staatskanzlei des Landes Brandenburg wenden (http://www.brandenburg.de/de/kontakt/bb1.c.488411.de). Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in …
An Landtag Brandenburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Äußerungen der Kommission [#25204]
Datum
5. Januar 2018 11:34
An
Landtag Brandenburg
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25204 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.