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Äußerungen der Kommission

Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union:

"(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat."
https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html

1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt.

Abgeordnetenhaus hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde.

1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu.
2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam, unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    7. November 2017
  • Frist
    9. Dezember 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Äußerungen der Kommission [#25205]
Datum
7. November 2017 18:02
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Art. 108 Abs. 3 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union: "(3) Die Kommission wird von jeder beabsichtigten Einführung oder Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann. Ist sie der Auffassung, dass ein derartiges Vorhaben nach Artikel 107 mit dem Binnenmarkt unvereinbar ist, so leitet sie unverzüglich das in Absatz 2 vorgesehene Verfahren ein. Der betreffende Mitgliedstaat darf die beabsichtigte Maßnahme nicht durchführen, bevor die Kommission einen abschließenden Beschluss erlassen hat." https://dejure.org/gesetze/AEUV/108.html 1.1.2013 wurde der Rundfunkbeitrag eingeführt. Somit wurde zuvor die im Art. 108 Abs. 3 beschriebene Prozedur korrekt durchgeführt. Abgeordnetenhaus hat allen Rundfunkänderungsstaatsvertragen zugestimmt und somit bestätigt, dass die Prozedur korrekt durchlief und Äußerung der Kommission jedes Mal geholt wurde. 1. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission vor Einführung der Rundfunkbeiträge unterrichtet wurde und ihre Äußerung dazu. 2. Bitte schicken Sie mir Information darüber, wann die Kommission zu jedem Rundfunkänderungsstaatsvertrag, der nach 2013 kam, unterrichtet wurde und ihre entsprechenden Äußerungen.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Abgeordnetenhaus von Berlin
Anfrage per E-Mail vom 07.11.2017 betr. = C4ußerungen der Kommission Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für …
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Anfrage per E-Mail vom 07.11.2017 betr. = C4ußerungen der Kommission
Datum
14. November 2017 10:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre vorbezeichnete Anfrage. Für Fragen des Rundfunkbeitrages ist die Senatskanzlei zuständig. Ich habe daher Ihre Anfrage dorthin abgegeben <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: Anfrage per E-Mail vom 07.11.2017 betr. = C4ußerungen der Kommission [#25205] Sehr geehrte<Information-entf…
An Abgeordnetenhaus von Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage per E-Mail vom 07.11.2017 betr. = C4ußerungen der Kommission [#25205]
Datum
14. November 2017 16:01
An
Abgeordnetenhaus von Berlin
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre kurze Mitteilung. Leider haben Sie meine Anfrage nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz falsch interpretiert. Anfragen nach Berliner Informationsfreiheitsgesetz zielen nur auf eins: ob Information bei der angefragten Stelle vorhanden ist. Ist die angefragte Stelle zuständig oder nicht, spielt dabei keine Rolle. Die Stelle könnte nicht zuständig sein, aber die Infos trotzdem besitzen. Welche Informationen haben Sie zu meiner Anfrage? PS: "Die Kommission wird von jeder!!! beabsichtigten Umgestaltung von Beihilfen so rechtzeitig unterrichtet, dass sie sich dazu äußern kann." Rundfunkgebühren sind eine Beihilfe. Jede auch so kleine Umgestaltung muss der Kommission mitgeteilt werden und deren Meinung dazu eingeholt werden. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 25205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Abgeordnetenhaus von Berlin
Sehr geehrtAntragsteller/in das Abgeordnetenhaus von Berlin hat Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreihe…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
WG: Antwort: AW: Äußerungen der Kommission [#25205]
Datum
20. November 2017 13:17
Status
Warte auf Antwort
image003.png
24,6 KB


Sehr geehrtAntragsteller/in das Abgeordnetenhaus von Berlin hat Ihre Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz zuständigkeitshalber an die Senatskanzlei weitergeleitet. Bevor die Erteilung der Akteneinsicht geprüft werden kann, bitte ich Sie zunächst um Ihre postalische Adresse, damit Ihnen etwaige Bescheide zugestellt werden können. Außerdem möchte ich darauf hinweisen, dass die erbetene Aktenauskunft Bearbeitungskosten verursachen wird, die von Ihnen zu übernehmen sind. Dazu bitte ich Sie, mir Ihre Bereitschaft zu erklären. Eine Grundlage für eine Kostenbefreiung sehe ich derzeit nicht. Auch darf ich Sie darüber informieren, dass die Senatskanzlei nicht selbst Notifizierungsverfahren zu den Rundfunkstaatsverträgen durchgeführt hat, zumal die Zuständigkeit für entsprechende deutsche Anträge beim Bundeswirtschaftsministerium liegt. Mit freundlichen Grüßen

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Abgeordnetenhaus von Berlin
Antwort: AW: Anfrage per E-Mail vom 07.11.2017 betr. = C4ußerungen der Kommission [#25205] Sehr geehrtAntragstelle…
Von
Abgeordnetenhaus von Berlin
Betreff
Antwort: AW: Anfrage per E-Mail vom 07.11.2017 betr. = C4ußerungen der Kommission [#25205]
Datum
20. November 2017 18:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere Anfrage. Nach Rücksprache hier im Hause kann ich Ihnen mitteilen, dass Informationen zu Ihrer Anfrage vom 7. November 2011 betr. Äußerungen der Kommission hier nicht vorhanden sind. Sie erhalten Antwort von der Senatskanzlei. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.