Aufarbeitung der Vorfälle an der Odenwaldschule
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bei der Vorstellung der Studien über sexualisierte Gewalt an der Odenwaldschule im Februar 2019 erklärte Minister Kai Klose lt. Pressemitteilung vom 22.2.19: "Diese Studien und die darin enthaltene Aufarbeitung sind kein Abschluss, sondern eine Fortsetzung der Arbeit seit 2010. Wir wollen mit allen Beteiligten im Gespräch bleiben und Raum für die Auseinandersetzung schaffen".
Als Beteiligter, Vater eines Schülers der Odenwaldschule, ist mir seit zwei Jahren nicht bekannt geworden, was das Ministerium entsprechend der Ministerankündigung unternommen hat. Auch auf der Internetpräsenz der Opfervereinigung Glasbrechen finden sich keine Hinweise auf Gespräche und einen vom Ministerium geschaffenen Raum für die Auseinandersetzung.
Bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dokumente die belegen, welche Umsetzungsschritte das Ministerium oder ihr zugeordnete Behörden unternommen, geplant hat oder künftig plant in Bezug auf die Zusage von Minister Kai Klose.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage eingeschlafen
-
Datum9. Februar 2021
-
11. März 2021
-
Ein:e Follower:in
Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen
FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!