Aufbau des Festsetzungsbescheid
ARD-Landesrundfunkanstalten bringen immer wieder Dokumente "Festsetzungsbescheide" ins Rechtsverkehr.
Warum sieht ein Dokument "Festsetzungsbescheid" so aus?
1. Wann wurde die Aufbau des Dokuments festgelegt?
2. Wer hat Aufbau des Dokuments festgelegt?
3. Durch welchen Dokument kann man überprüfen, ob alles in Ordnung ist?
PS. Normalerweise wird es so praktiziert: es wird ein Gesetz gemacht. Aufbau der Dokumente, die in diesem Gesetz vorkommen, wird entweder im Anhang oder in der Durchführungsverordnung festgelegt.
Dokument "Festsetzungsbescheid" wird im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannt. Wie er richtig aussehen soll, kann man überhaupt nicht finden. Auch die Staatskanzleien kennen das Dokument nicht.
Anfrage abgelehnt
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Datum10. August 2017
-
12. September 2017
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Ein:e Follower:in
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
- Datum
- 10. August 2017 18:13
- An
- Erstes Deutsches Fernsehen
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
- Datum
- 12. September 2017 11:00
- An
- Erstes Deutsches Fernsehen
- Status
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- Von
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Betreff
- Antwort: WG: Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
- Datum
- 5. Februar 2018 15:25
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antwort: WG: Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
- Datum
- 5. Februar 2018 18:21
- An
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Behörde
- Betreff
- Empfangsbestätigung
- Datum
- 5. Februar 2018 18:28
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Betreff
- Antwort: AW: Antwort: WG: Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
- Datum
- 9. Februar 2018 13:42
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
- Datum
- 9. Februar 2018 14:01
- An
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Aufbau des Festsetzungsbescheid“ [#24282]
- Datum
- 9. Februar 2018 14:02
- An
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Behörde
- Betreff
- Empfangsbestätigung
- Datum
- 9. Februar 2018 14:07
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
- Betreff
- Betreff versteckt
- Datum
- 22. März 2018 11:53
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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- Von
- ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
- Betreff
- Rundfunkbeitrag
- Datum
- 23. März 2018 12:24
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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Sobald man irgendeine Nummer oder sogar Anschrift mitteilt, kommt genau die Antwort, dass persönliche Situationen nicht nach IFG beantwortet werden können.
Daher ist es ratsam überhaut keine persönliche Infos als Vorname, Name zu geben. Auch Postadresse nicht.