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Aufbau des Festsetzungsbescheid

ARD-Landesrundfunkanstalten bringen immer wieder Dokumente "Festsetzungsbescheide" ins Rechtsverkehr.

Warum sieht ein Dokument "Festsetzungsbescheid" so aus?
1. Wann wurde die Aufbau des Dokuments festgelegt?
2. Wer hat Aufbau des Dokuments festgelegt?
3. Durch welchen Dokument kann man überprüfen, ob alles in Ordnung ist?

PS. Normalerweise wird es so praktiziert: es wird ein Gesetz gemacht. Aufbau der Dokumente, die in diesem Gesetz vorkommen, wird entweder im Anhang oder in der Durchführungsverordnung festgelegt.

Dokument "Festsetzungsbescheid" wird im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannt. Wie er richtig aussehen soll, kann man überhaupt nicht finden. Auch die Staatskanzleien kennen das Dokument nicht.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    10. August 2017
  • Frist
    12. September 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: ARD-Lan…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
Datum
10. August 2017 18:13
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ARD-Landesrundfunkanstalten bringen immer wieder Dokumente "Festsetzungsbescheide" ins Rechtsverkehr. Warum sieht ein Dokument "Festsetzungsbescheid" so aus? 1. Wann wurde die Aufbau des Dokuments festgelegt? 2. Wer hat Aufbau des Dokuments festgelegt? 3. Durch welchen Dokument kann man überprüfen, ob alles in Ordnung ist? PS. Normalerweise wird es so praktiziert: es wird ein Gesetz gemacht. Aufbau der Dokumente, die in diesem Gesetz vorkommen, wird entweder im Anhang oder in der Durchführungsverordnung festgelegt. Dokument "Festsetzungsbescheid" wird im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag genannt. Wie er richtig aussehen soll, kann man überhaupt nicht finden. Auch die Staatskanzleien kennen das Dokument nicht.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufbau des Festsetzungsbescheid“ vom…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
Datum
12. September 2017 11:00
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufbau des Festsetzungsbescheid“ vom 10.08.2017 (#24282) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben Fragen zu unseren Festsetzungsbescheiden. Ei…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Antwort: WG: Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
Datum
5. Februar 2018 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Sie haben Fragen zu unseren Festsetzungsbescheiden. Ein Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel, das heißt, er kann im Wege der Zwangsvollstreckung durch die zuständigen Vollstreckungsorgane durchgesetzt werden. Der Gesetzgeber hat mit dem Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den Landesrundfunkanstalten die Möglichkeit eingeräumt, offene Forderungen mittels Verwaltungsakt selbst festzusetzen. Im Wege der Verwaltungsvollstreckung kann, sofern die weiteren Vollstreckungsvoraussetzungen erfüllt sind, die in dem Bescheid bezifferte Forderung geltend gemacht werden. Hierfür muss zuvor kein Gerichtsurteil erstritten werden. Unsere Festsetzungsbescheide erfüllen alle von § 35 VwVfG festgelegten Anforderungen (Entscheidung einer Behörde zur Regelung eines Einzelfalls auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts mit Rechtswirkung nach außen) und ist somit ein Verwaltungsakt. Haben Sie abschließend bitte Verständnis, dass weitere Anliegen Ihrerseits nicht über diese E-Mail-Adresse bearbeitet werden können. Wenn Sie eine konkrete Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto wünschen, stehen Ihnen unsere Online-Formulare auf rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie bei weiteren Rückfragen die Möglichkeit, das Kontaktformular auf unserer Webseite zu nutzen. Das Kontaktformular erreichen Sie unter kontakt.rundfunkbeitrag.de. Selbstverständlich können Sie uns über das Kontaktformular auch Dateianhänge zusenden. Bitte geben Sie bei allen Mitteilungen Ihre Beitragsnummer (sofern vorhanden) oder alternativ Ihren Namen mit der vollständigen Anschrift an. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
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Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage wurde aber nicht beantwortet…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: WG: Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
Datum
5. Februar 2018 18:21
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihre Antwort. Meine Anfrage wurde aber nicht beantwortet. Bitte antworten Sie auf alle gestellten Fragen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Autoreply
Empfangsbestätigung Liebe <Information-entfernt> lieber Kunde, …
Von
Behörde
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
5. Februar 2018 18:28
Status
Warte auf Antwort
Liebe <Information-entfernt> lieber Kunde, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten und bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten Fragen bereits auf unserer Internetseite www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle zuordnen und somit auch schneller bearbeiten. Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit. Wir entschuldigen uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht durch eine von uns gegebenenfalls verursachte Verzögerung kein Nachteil. Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wichtige Hinweise: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere E-Mail. Sie teilen uns mit, dass Sie auf die Beantwortu…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Antwort: AW: Antwort: WG: Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
Datum
9. Februar 2018 13:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre weitere E-Mail. Sie teilen uns mit, dass Sie auf die Beantwortung Ihres Anliegens warten. Wir möchten Sie bitten, die Korrespondenz zu Ihren Anfragen direkt mit der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu führen. Abschließend möchten wir noch einmal auf Folgendes hinweisen: Wenn Sie eine konkrete Bearbeitung wünschen, stehen Ihnen unsere Online-Formulare auf rundfunkbeitrag.de zur Verfügung. Darüber hinaus haben Sie bei weiteren Rückfragen die Möglichkeit, das Kontaktformular auf unserer Webseite zu nutzen. Das Kontaktformular erreichen Sie unter kontakt.rundfunkbeitrag.de. Selbstverständlich können Sie uns über das Kontaktformular auch Dateianhänge zusenden. Bitte berücksichtigen Sie: Bei allen Mitteilungen ist es hilfreich, wenn Sie uns zur Zuordnung Ihres Beitragskontos Ihre Beitragsnummer oder Ihren Namen mit der vollständigen Anschrift mitteilen. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufbau des Festsetzungsbescheid“ vom…
An ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: AW: Antwort: WG: Aufbau des Festsetzungsbescheid [#24282]
Datum
9. Februar 2018 14:01
An
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufbau des Festsetzungsbescheid“ vom 10.08.2017 (#24282) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 151 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Ich brauche Information zu folgenden Punkten: Warum sieht ein Dokument "Festsetzungsbescheid" so aus? 1. Wann wurde die Aufbau des Dokuments festgelegt? 2. Wer hat Aufbau des Dokuments festgelegt? 3. Durch welchen Dokument kann man überprüfen, ob alles in Ordnung ist? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufbau des Festsetzungsbescheid“ [#24282]
Datum
9. Februar 2018 14:02
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24282 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil man seit 10. August 2017 weigert, Information zu geben. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24282 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Autoreply
Empfangsbestätigung Liebe <Information-entfernt> lieber Kunde, …
Von
Behörde
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
9. Februar 2018 14:07
Status
Warte auf Antwort
Liebe <Information-entfernt> lieber Kunde, Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir werden diese schnellstmöglich an die zuständige Stelle weiterleiten und bearbeiten. Bitte beachten Sie, dass viele der uns zugesendeten Fragen bereits auf unserer Internetseite www.rundfunkbeitrag.de beantwortet werden. Sie finden dort viele Informationen zum Rundfunkbeitrag und unsere Online-Formulare. Wenn Sie diese nutzen, können wir Ihr Anliegen schneller der richtigen Stelle zuordnen und somit auch schneller bearbeiten. Aufgrund der vielen Anfragen, die uns jeden Tag erreichen, verlängert sich leider die Antwortzeit. Wir entschuldigen uns und bitten um Ihr Verständnis. Für Sie entsteht durch eine von uns gegebenenfalls verursachte Verzögerung kein Nachteil. Ihr Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio. Wichtige Hinweise: Der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio beantwortet nur E-Mails von namentlich erkennbaren Absendern. Bitte beachten Sie, dass eine Auskunft oder Bearbeitung zu Ihrem Beitragskonto nur erfolgen kann, wenn Sie uns die Beitragsnummer und/oder Anschrift angeben, unter der Ihre Wohnung bzw. Ihre Betriebsstätte angemeldet ist. ACHTUNG! Diese E-Mail wird automatisch versandt. Unter der E-Mail-Adresse <<E-Mail-Adresse>> ist eine individuelle Korrespondenz nicht möglich.
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
22. März 2018 11:53
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,0 MB

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ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Rundfunkbeitrag Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.02.2018. Sie erkundigen sich nach…
Von
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Betreff
Rundfunkbeitrag
Datum
23. März 2018 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 09.02.2018. Sie erkundigen sich nach dem Bearbeitungsstand Ihrer Anfrage. Bitte haben Sie Verständnis, dass für eine Bearbeitung die eindeutige Zuordnung Ihres Beitragskontos notwendig ist. Dazu benötigen wir entweder Ihre Beitragsnummer oder Ihren Namen mit der vollständigen Anschrift. Beides war Ihrer E-Mail leider nicht zu entnehmen. Des Weiteren müssen E-Mails, die keinem Beitragskonto zugeordnet werden können, aus datenschutzrechtlichen Gründen gelöscht werden. So auch Ihre E-Mail vom 09.02.2018. Wir bitten Sie deshalb um Folgendes: Senden Sie uns Ihre E-Mail noch einmal und geben Sie dabei unbedingt auch Ihre Beitragsnummer oder die vollständige Adresse an. Vielen Dank. Sie finden die neunstellige Beitragsnummer auf unserer Anmeldebestätigung, Ihrem Kontoauszug, einer Zahlungsaufforderung oder einer Zahlungsquittung. Dass wir Ihre ursprüngliche Nachricht erneut erhalten, ist vor allem wichtig, wenn der Zeitpunkt des Eingangs im Zusammenhang mit Fristen zu Ihren Gunsten maßgeblich ist. Vielen Dank für Ihre Mithilfe. Bei weiteren Fragen oder Anliegen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
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