Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten

Antworten auf die folgenden Fragen:

1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) im für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz?

2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben?

3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird:

a) Nach welchen Kriterien wird entschieden?

b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird?

c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird; das für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder das Bundesarchiv?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. September 2013
  • Frist
    12. Oktober 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf di…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten
Datum
11. September 2013 00:46
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf die folgenden Fragen: 1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) im für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz? 2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben? 3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird: a) Nach welchen Kriterien wird entschieden? b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird? c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird; das für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz oder das Bundesarchiv?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BMELV-114 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.09.2013. Zu deren Beantwortun…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Anfrage zur Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten
Datum
16. September 2013 14:12
Status
Warte auf Antwort
BMELV-114 Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 11.09.2013. Zu deren Beantwortung wird die Übermittlung Ihrer Postanschrift erbeten. Soweit in Ihrer Anfrage der Wunsch nach einer Antwort in elektronischer Form gemäß § 8 EGovG geäußert wird, weise ich darauf hin, dass § 8 EGovG eine Regelung im Zusammenhang mit elektronischer Aktenführung in Behörden darstellt und bei Ihrer Anfrage nicht zu berücksichtigen ist. Mit freundlichen Grüßen Kellen Dorothea Kellen Referentin Referat 114 (Grundsatzrechtsfragen, Rechtsangelegenheiten der Abteilung 1, Bürokratieabbau, Geheimschutz) Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz Rochusstrasse 1 D-53123 Bonn Tel.: 0228/99 529 3388 Fax: 0228/99 529 3426 E-Mail-Adresse: <<E-Mail-Adresse>>
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Ihr Zeichen: BMELV-114 Mein Zeichen: IFG-18/2013 Sehr geehrte Frau Kellen, vielen Dank für ihre E-Mail vom 16.9.…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage zur Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten
Datum
16. September 2013 19:45
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Ihr Zeichen: BMELV-114 Mein Zeichen: IFG-18/2013 Sehr geehrte Frau Kellen, vielen Dank für ihre E-Mail vom 16.9.2013. Meine Postanschrift finden Sie am Ende dieser E-Mail. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Anfrage über "FragdenStaat" zur Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten vom 11.09.2013
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage über "FragdenStaat" zur Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten vom 11.09.2013
Datum
20. September 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
2,6 MB
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Ihr Zeichen: 114-05110/0027 Mein Zeichen: IFG-18/2013 Sehr geehrte Frau Kellen, vielen Dank für ihr Schreiben vo…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW:Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten
Datum
30. September 2013 22:40
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Ihr Zeichen: 114-05110/0027 Mein Zeichen: IFG-18/2013 Sehr geehrte Frau Kellen, vielen Dank für ihr Schreiben vom 20.9.2013 und die Beantwortung meiner Fragen! Ich hätte allerdings noch eine kleine Rückfrage: Handelt es sich bei dem von Ihnen erwähnten Merkblatt des Bundesarchivs zu den Aufbewahrungsfristen um das unter http://www.bundesarchiv.de/imperia/md/content/abteilungen/abtb/bbea/aufbewahrungsfristen_hinweise.pdf veröffentlichte Dokument? Falls nicht, könnten sie mir bitte eine Kopie des Merkblatts zusenden (gerne auch per E-Mail)? (Falls es im Internet veröffentlicht ist, reicht mir auch die Angabe der URL.) Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Anfrage über "FragdenStaat" zur Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten vom 11.09.2013 und ergänzende Anfrage vom 30.09.2013
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage über "FragdenStaat" zur Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten vom 11.09.2013 und ergänzende Anfrage vom 30.09.2013
Datum
21. Oktober 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
2,4 MB
geschwärzt
1,2 MB

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Mein Zeichen: IFG-18/2013 Ihr Zeichen: 114-05110/0027 Sehr geehrte Frau Kellen, vielen Dank für Ihr Schreiben vo…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
AW: Anfrage über "FragdenStaat" zur Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten vom 11.09.2013 und ergänzende Anfrage vom 30.09.2013
Datum
23. Oktober 2013 23:21
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Mein Zeichen: IFG-18/2013 Ihr Zeichen: 114-05110/0027 Sehr geehrte Frau Kellen, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 21.10.2013, vor allem aber für die Übersendung des Merkblatts. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in