Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten

Antworten auf die folgenden Fragen:

1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung?

2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben?

3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird:

a) Nach welchen Kriterien wird entschieden?

b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird?

c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird; das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder das Bundesarchiv?

Ergebnis der Anfrage

Das BMZ führt seine Akten zwar seit 2007 in der Regel elektronisch, die IFG-Akten sind aber eine Ausnahme davon, sie werden in Papierform geführt.

Das BMZ gibt die IFG-Akten diese nach einiger Zeit vollständig ans Bundesarchiv ab, die Dauer der Aufbewahrung im BMZ ist abhängig von den "örtliche Aufbewahrungskapazitäten". Eine besondere Aufbewahrungsfrist gibt es für IFG-Anfragen nicht.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Juni 2013
  • Frist
    1. August 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf di…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten
Datum
30. Juni 2013 14:59
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf die folgenden Fragen: 1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung? 2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben? 3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird: a) Nach welchen Kriterien wird entschieden? b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird? c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird; das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung oder das Bundesarchiv?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Aufbwahrung und AUssonderung von IFG-Akten im BMZ [...] [zu…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Aufbwahrung und AUssonderung von IFG-Akten im BMZ
Datum
31. Juli 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,6 MB
[...] [zu 1)] Es gibt keine vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist für IFG-Akten. Die entsprechenden Akten werden in Abhängigkeit von den örtlichen Aufbewahrungskapazitäten im BMZ aufbewahrt. [...] [zu 2)] Die IFG-Akten werden im Anschluss vollständig an das Bundesarchiv abgegeben. Die Beantwortung Ihrer dritten Frage erübrigt sich unter Hinweis auf meine Antwort zu Ihrer zweiten Frage. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. [...]
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Aufbwahrung und AUssonderung von IFG-Akten im BMZ Ihr Z…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Aufbwahrung und AUssonderung von IFG-Akten im BMZ
Datum
4. August 2013 03:53
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Ihr Zeichen: 123-O4014-259 Mein Zeichen: IFG-3/2013 Sehr geehrter Herr Schäfer, vielen Dank für ihr Schreiben vom 31.7.2013, dass ich am 2.8.2013 erhalten habe. Erlauben Sie mir aber bitte noch eine Rückfrage: Werden die IFG-Akten im BMZ elektronisch oder in Papierform geführt? Im Antwortschreiben des BMZ auf die IFG-Anfrage eines anderen Antragstellers (Gz.: 123-O4014-249), die auf fragdenstaat.de veröffentlicht wurde [1] heißt es, das BMZ habe im Jahr 2007 eine elektronische Aktenführung eingerichtet. Daher ging ich davon aus, dass auch die IFG-Akten in der Regel elektronisch geführt werden. Sie schrieben mir hingegen, die IFG-Akten "werden in Abhängigkeit von den örtlichen Aufbewahrungskapazitäten im BMZ aufbewahrt", was für mich danach klingt, als würden diese Akten in Papierform geführt, da ich annehme, dass elektronische Akten keine nennenswerten Aufbewahrungskapazitäten verbrauchen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in [1] https://fragdenstaat.de/a/4026 Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Aufbwahrung und Aussonderung von IFG-Akten im BMZ
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Aufbwahrung und Aussonderung von IFG-Akten im BMZ
Datum
5. August 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
909,1 KB

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Aufbwahrung und Aussonderung von IFG-Akten im BMZ Ihr Z…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zur Aufbwahrung und Aussonderung von IFG-Akten im BMZ
Datum
10. August 2013 02:04
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Ihr Zeichen: 123-O4014-259 Mein Zeichen: IFG-3/2013 Sehr geehrter Herr Schäfer, vielen Dank für Ihr erneutes Schreiben vom 5.8.2013 und die Beantwortung meiner Nachfrage! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>