Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Antworten auf die folgenden Fragen:

0) Werden die Akten zu Anfragen nach dem IFG bei Ihnen elektronisch oder in Papierform geführt?

1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) in der Verwaltung des Deutschen Bundestages?

2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben?

3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird:

a) Nach welchen Kriterien wird entschieden?

b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird?

c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird; der Bundestag (bzw. dessen Verwaltung) oder das Bundesarchiv?

Wenn statt des Bundesarchivs das Parlamentsarchiv des Bundestags zuständig sein sollte, bitte ich Sie, meine Fragen entsprechend zu beantworten.

Ergebnis der Anfrage

Für den Bundestag ist das Bundesarchiv nicht zuständig, er verfügt über ein eigenes Parlamentsarchiv.

Die IFG-Akten werden in Papierform geführt.

Die Aufbewahrungsfrist für diese Akten beträgt 30 Jahre.

Nach Ablauf dieser Frist werden diejenigen Akten, die vom Parlamentsarchiv als archivwürdig eingestuft werden, von diesem übernommen, der Rest wird vernichtet. Archivwürdig sind vor allem "besonders herausragende Vorgänge".

Da das IFG erst 2006 in Kraft getreten ist, ist die Aufbewahrungsfrist allerdings noch nicht abgelaufen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    4. Juli 2013
  • Frist
    6. August 2013
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Antworten auf di…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten
Datum
4. Juli 2013 18:54
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Antworten auf die folgenden Fragen: 0) Werden die Akten zu Anfragen nach dem IFG bei Ihnen elektronisch oder in Papierform geführt? 1) Wie lang ist die Aufbewahrungsfrist für Anfragen nach dem IFG und den dazugehörigen Akten/Unterlagen (egal ob elektronisch oder in Papierform) in der Verwaltung des Deutschen Bundestages? 2) Werden diese Unterlagen nach Ablauf dieser Frist vernichtet oder ans Bundesarchiv abgegeben? 3) Wenn nur ein Teil der Anfragen und der zugehörigen Unterlagen ans Bundesarchiv abgegeben und der Rest vernichtet wird: a) Nach welchen Kriterien wird entschieden? b) Wie groß ist der Anteil der Anfragen nach dem IFG, der archiviert wird? c) Wer trifft die Entscheidung, ob ein solcher Vorgang archiviert oder vernichtet wird; der Bundestag (bzw. dessen Verwaltung) oder das Bundesarchiv? Wenn statt des Bundesarchivs das Parlamentsarchiv des Bundestags zuständig sein sollte, bitte ich Sie, meine Fragen entsprechend zu beantworten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
9. Juli 2013
Status
Warte auf Antwort
Deutscher Bundestag
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
2. August 2013
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,4 MB
<< Anfragesteller:in >>
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Zeichen: ZR4-1334-IFG-75/2013 Mein Zeichen: IFG-6/2013 …
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
7. August 2013 01:08
An
Deutscher Bundestag
Status
Ihr Zeichen: ZR4-1334-IFG-75/2013 Mein Zeichen: IFG-6/2013 Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufbewahrung und Aussonderung der Anfragen nach dem IFG und der dazugehörigen Akten" vom 04.07.2013 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag, 1 Stunde überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Deutscher Bundestag
Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Am 07.08.2013 01:12, schrieb Antragsteller/in: Sehr geehrte…
Von
Deutscher Bundestag
Betreff
Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
8. August 2013 11:21
Status
Warte auf Antwort
Am 07.08.2013 01:12, schrieb Antragsteller/in: Sehr geehrter Herr Antragsteller/in, auf Ihren Antrag vom 4. Juli 2013 wurde Ihnen am 2. August 2013 der Bescheid vom 2. August 2013 an die von Ihnen angegebene postalische Anschrift übersandt. Mit freundlichen Grüßen Schmidt-Hederich

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AW: Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Ihr Zeichen: ZR4-1334-IFG-75/2013 Mein Zeichen: IFG-6/2…
An Deutscher Bundestag Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
Datum
10. August 2013 02:48
An
Deutscher Bundestag
Status
Ihr Zeichen: ZR4-1334-IFG-75/2013 Mein Zeichen: IFG-6/2013 Sehr geeherte Damen und Herren, vielen Dank für Ihr Schreiben vom 2.8.2013, dass ich leider erst etwas verspätet erhalten habe, und die ausführliche Beantwortung meiner Fragen! Meine E-Mail vom 7.8.2013 hat sich damit natürlich erledigt, Sie können sie als gegenstandslos betrachten. Bitte entschuldigen Sie den darin enthaltenen Vorwurf, Sie hätten die Frist für die Beantwortung der Anfrage überschritten. Für die ungewöhnlich lange Postlaufzeit können Sie natürlich nichts. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>