Aufbewahrung Zahlungsbegründender Unterlagen
Anfrage zur Regelung zur Aufbewahrungspflicht
Bürgeranfrage
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Drucksache 19/12071, aber auch bei anderen Angelegenheiten, legen Sie unter Verweis auf die regulatorischen Vorgaben dar, dass zahlungsbegründende Unterlagen lediglich fünf Jahre aufbewahrt werden müssen. Diese Regelung hat u.a. ihre Grundlage darin, dass diese in der Vergangenheit papiermässig aufbewahrt wurden und daher nach dem 5 Jahres-Zeitraum im Rahmen einer effizienten und wirtschaftlichen Archivierung diese Unterlagen nicht mehr benötigt werden.
Durch die moderne Technik haben sich diese Voraussetzungen geändert. Viele Unternehmen sind dazu übergegangen, ihre Unterlagen zu digitalisieren. Auch die Bundesverwaltung ist entsprechenden den IT-Rahmenkonzepten gehalten, ihre Aktenführung auf elektronische Aktenführung umzustellen.
Auch wenn auch elektronische Speichermedien nicht umsonst sind, so würde sich hier die Möglichkeit bieten, diese Unterlagen auch dauerhaft zu speichern.
Welche Möglichkeiten der Aktenführung nutzt das BMZ derzeit? Wie lange werden diese Akten aufbewahrt und ist im Zuge der Digitalisierung hier eine Änderung zur Aufbewahrungsfrist geplant?
Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum5. August 2019
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7. September 2019
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Aufbewahrung Zahlungsbegründender Unterlagen [#162783]
- Datum
- 5. August 2019 13:20
- An
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Betreff
- IFG-Antrag, GZ: 04010-0288/053; hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift
- Datum
- 7. August 2019 10:46
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: IFG-Antrag, GZ: 04010-0288/053; hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift [#162783]
- Datum
- 7. August 2019 11:19
- An
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Betreff
- AW: IFG-Antrag, GZ: 04010-0288/053; hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift [#162783]
- Datum
- 7. August 2019 11:36
- Status
- Warte auf Antwort
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- Betreff
- AW: IFG-Antrag, GZ: 04010-0288/053; hier: Bitte um ladungsfähige Anschrift [#162783]
- Datum
- 7. August 2019 13:42
- An
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
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- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: IFG-Antrag, GZ: 04010-0288/053 [#162783]
- Datum
- 7. September 2019 13:03
- An
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Betreff
- AW: IFG-Antrag, GZ: 04010-0288/053 [#162783]
- Datum
- 9. September 2019 13:07
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
- Betreff
- AW: Aufbewahrung Zahlungsbegründender Unterlagen [#162783]
- Datum
- 20. September 2019 09:30
- Status
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