Auffanglager für Flüchtlinge

Anfrage an: Bundeskanzleramt

Warum werden an den neuralgischen Küsten (Spanien, Italien und Griechenland) keine EU-finanzierten Auffanglager eingerichtet? Das würde die Süd-Staaten entlasten.
In den Auffanglagern könnten Anträge geprüft werden und die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive EU weit verteilt werden und alle anderen in die Herkunftsländer zurückgeschickt werden.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. Juni 2018
  • Frist
    31. Juli 2018
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Karl-Heinz Lehmann
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Warum werden an …
An Bundeskanzleramt Details
Von
Karl-Heinz Lehmann
Betreff
Auffanglager für Flüchtlinge [#31364]
Datum
29. Juni 2018 12:22
An
Bundeskanzleramt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Warum werden an den neuralgischen Küsten (Spanien, Italien und Griechenland) keine EU-finanzierten Auffanglager eingerichtet? Das würde die Süd-Staaten entlasten. In den Auffanglagern könnten Anträge geprüft werden und die Flüchtlinge mit Bleibeperspektive EU weit verteilt werden und alle anderen in die Herkunftsländer zurückgeschickt werden.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Lehmann <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl-Heinz Lehmann << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Lehmann
Karl-Heinz Lehmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auffanglager für Flüchtlinge“ vom 29.06.2018 (…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Karl-Heinz Lehmann
Betreff
Re: Auffanglager für Flüchtlinge [#31364]
Datum
1. August 2018 10:50
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auffanglager für Flüchtlinge“ vom 29.06.2018 (#31364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Lehmann Anfragenr: 31364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl-Heinz Lehmann << Adresse entfernt >>

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Karl-Heinz Lehmann
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auffanglager für Flüchtlinge“ vom 29.06.2018 (…
An Bundeskanzleramt Details
Von
Karl-Heinz Lehmann
Betreff
AW: Re: Auffanglager für Flüchtlinge [#31364]
Datum
18. September 2018 15:11
An
Bundeskanzleramt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Auffanglager für Flüchtlinge“ vom 29.06.2018 (#31364) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 50 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Karl-Heinz Lehmann Anfragenr: 31364 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Karl-Heinz Lehmann << Adresse entfernt >>