Aufforderung an 50 Berliner Unternehmen bzgl. Datenschutz

Informationen zu Ihrer Aufforderung an 50 Berliner Unternehmen bzgl. Datenschutz ("Cookie-Bannern") auf deren Websites. Dazu gehören u.a. Notizen, E-Mails, Vermerke sowie bitte eine Liste der Unternehmen.

Vgl. Pressemitteilung "Mängel auf allen Ebenen: Berliner Aufsichtsbehörde konfrontiert Webseiten-Betreibende mit rechtswidrigem Tracking" vom 09. August 2021 https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2021/20210809-PM-Tracking-de.pdf

Vgl. Ihre Auskunft vom 24. August 2021 zu meiner damaligen IFG-Anfrage in der gleichen Sache https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-an-50-berliner-unternehmen-bzgl-datenschutz/#nachricht-623532

An der erfolgreichen Beantwortung der Anfrage steht öffentliches Interesse. Zudem möchte ich gerne prüfen, ob ich betroffen bin. Außerdem berufe ich mich als Journalist auf das Presserecht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    24. Mai 2022
  • Frist
    28. Juni 2022
  • 2 Follower:innen
Lennart Mühlenmeier
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
Lennart Mühlenmeier
Betreff
Aufforderung an 50 Berliner Unternehmen bzgl. Datenschutz [#249835]
Datum
24. Mai 2022 14:04
An
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen zu Ihrer Aufforderung an 50 Berliner Unternehmen bzgl. Datenschutz ("Cookie-Bannern") auf deren Websites. Dazu gehören u.a. Notizen, E-Mails, Vermerke sowie bitte eine Liste der Unternehmen. Vgl. Pressemitteilung "Mängel auf allen Ebenen: Berliner Aufsichtsbehörde konfrontiert Webseiten-Betreibende mit rechtswidrigem Tracking" vom 09. August 2021 https://www.datenschutz-berlin.de/fileadmin/user_upload/pdf/pressemitteilungen/2021/20210809-PM-Tracking-de.pdf Vgl. Ihre Auskunft vom 24. August 2021 zu meiner damaligen IFG-Anfrage in der gleichen Sache https://fragdenstaat.de/anfrage/aufforderung-an-50-berliner-unternehmen-bzgl-datenschutz/#nachricht-623532 An der erfolgreichen Beantwortung der Anfrage steht öffentliches Interesse. Zudem möchte ich gerne prüfen, ob ich betroffen bin. Außerdem berufe ich mich als Journalist auf das Presserecht.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier Anfragenr: 249835 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249835/ Postanschrift Lennart Mühlenmeier << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Lennart Mühlenmeier

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Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier - wegen des Sachzusammenhangs zu Ih…
Von
Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
Ihre erneute Anfrage vom 24. Mai 2022 / Aufforderung an 50 Berliner Unternehmen bzgl. Datenschutz
Datum
1. Juni 2022 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Mühlenmeier, Ihre o. g. E-Mail liegt mir vor und ist hier - wegen des Sachzusammenhangs zu Ihrem vorherigen Antrag vom 10. August 2021 - ebenfalls zum Geschäftszeichen 1391.176 veraktet. Hierzu teile ich Ihnen auf der Grundlage des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) Folgendes mit: 1. Die in der Liste enthaltenen Unternehmen befinden sich weiterhin im Überprüfungsverfahren, d. h. die Vorgänge wurden weiterbearbeitet, aber noch kein Vorgang wurde abgeschlossen. Insofern gilt unsere Entscheidung vom 24. August 2021 (Ziff. 1) weiter und ist nun gemäß § 9 Abs. 2 IFG befristet bis zum 1. September 2022. Ich stelle Ihnen anheim, sodann einen neuen IFG-Antrag zu stellen, und empfehle Ihnen, den Antrag auf Unternehmen mit abgeschlossenen Prüfungen zu beschränken. 2. Im Hinblick auf die übrigen begehrten Informationen verweise ich auf Ziff. 2 unserer vorgenannten Entscheidung vom 24. August 2021, die auch insoweit fortbesteht. Ich bitte um Mitteilung, ob Sie die dort beschriebene gebührenpflichtige Weiterbearbeitung Ihres Antrages wünschen. Mit freundlichen Grüßen