Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten

Betrifft: Jobcenter Ludwigslust/Hagenow

In wie vielen Fällen, hinsichtlich zur Aufforderung zur Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Empfänger des ALG II Geldes, im Bereich des Jobcenters Ludwigslust/Hagenow, kam es infolge der Aufforderung zum Umzug, im Jahr 2010 und 2011?

Was waren die vorwiegende Gründe zur Aufforderung zur Senkung der genannten Kosten?

Was waren die vorwiegende Gründe zur Aufforderung zum Umzug?

In wie vielen Fällen kam es zur Zwangsmaßnahmen (Räumung) durch den Vermieter, durch aufgelaufene Mietschulden?

Sollte es zur Räumungen gekommen sein, was waren die Ursachen für die Räumung?

In wie vielen Fällen wurde ein Darlehn bewilligt, um Zwangsmaßnahmen, wie Räumung oder Obdachlosigkeit durch Mietschulden zu verhindern?

In wie vielen Fällen erfolgte nach der Aufforderung zum Umzug und in unmittelbarer Folge der Aufforderung zum Umzug, eine Einweisung in eine Notunterkunft oder in ein Obdachlosenheim?

Sind Leistungsempfänger nach der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten, im Wirkungsbereich der genannten Jobcenter Obdachlos geworden?

Wie viele Sozialwohnungen gibt es im Bereich der genannten Jobcenter?

Wie viele Stromsperren gab es im Wirkungsbereich der genannten Jobcenter für die Jahre 2010-2011?

Wie viele Null Sanktionen gab es im Bereich der genannten Jobcenter?

Kam es auf Grund von Null Sanktionen zur Kündigung von Mietverträgen durch den Vermieter?

Kam es auf Grund von Null Sanktionen zur Stromsperren?

Antwort verspätet

  • Datum
    28. August 2012
  • Frist
    29. September 2012
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Betrifft: Jobcen…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
Datum
28. August 2012 17:21
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Betrifft: Jobcenter Ludwigslust/Hagenow In wie vielen Fällen, hinsichtlich zur Aufforderung zur Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Empfänger des ALG II Geldes, im Bereich des Jobcenters Ludwigslust/Hagenow, kam es infolge der Aufforderung zum Umzug, im Jahr 2010 und 2011? Was waren die vorwiegende Gründe zur Aufforderung zur Senkung der genannten Kosten? Was waren die vorwiegende Gründe zur Aufforderung zum Umzug? In wie vielen Fällen kam es zur Zwangsmaßnahmen (Räumung) durch den Vermieter, durch aufgelaufene Mietschulden? Sollte es zur Räumungen gekommen sein, was waren die Ursachen für die Räumung? In wie vielen Fällen wurde ein Darlehn bewilligt, um Zwangsmaßnahmen, wie Räumung oder Obdachlosigkeit durch Mietschulden zu verhindern? In wie vielen Fällen erfolgte nach der Aufforderung zum Umzug und in unmittelbarer Folge der Aufforderung zum Umzug, eine Einweisung in eine Notunterkunft oder in ein Obdachlosenheim? Sind Leistungsempfänger nach der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten, im Wirkungsbereich der genannten Jobcenter Obdachlos geworden? Wie viele Sozialwohnungen gibt es im Bereich der genannten Jobcenter? Wie viele Stromsperren gab es im Wirkungsbereich der genannten Jobcenter für die Jahre 2010-2011? Wie viele Null Sanktionen gab es im Bereich der genannten Jobcenter? Kam es auf Grund von Null Sanktionen zur Kündigung von Mietverträgen durch den Vermieter? Kam es auf Grund von Null Sanktionen zur Stromsperren?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen,
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung umgehend w…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SIK [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
Datum
28. August 2012 18:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde zur Bearbeitung umgehend weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mailadresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mailadresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mailadresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufforderung zur Senkung der Unterkunfts…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: SIK [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
Datum
29. September 2012 10:26
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten" vom 28.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Stunden, 25 Minuten überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde umgehend weitergeleitet. …
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: SIK [IVBV] AW: AW: SIK [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
Datum
1. Oktober 2012 08:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde umgehend weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mailadresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mailadresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mailadresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Auskunftsersuchen SGB II
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Via
Briefpost
Betreff
Auskunftsersuchen SGB II
Datum
16. Oktober 2012
Status
Warte auf Antwort
3,9 MB
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, von Ihrer Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 29.…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr Schreiben - Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
Datum
25. Oktober 2012 17:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, von Ihrer Anfrage an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vom 29. August 2012 Berlin ist mir über das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, zur Bearbeitung übergeben worden. Da es sich nah meiner Wertung im Wesentlichen um Fragen handelt, die durch das Jobcenter Ludwigslust-Parchim zu beantworten sind, leite ich Ihre Fragen an dieses weiter. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
*Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz* Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Bitte um Info…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
Datum
29. Oktober 2012 12:28
Status
Warte auf Antwort
*Auskunftsersuchen nach dem Informationsfreiheitsgesetz* Sehr geehrt<< Anrede >> Ihre Bitte um Informationen im Zusammenhang mit Aufforderungen zur Senkung von Kosten der Unterkunft und Heizung bei Leistungsempfängern nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) für den Bereich Ludwigslust/Hagenow, die Sie per E-Mail vom 28.08.2012 an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet haben, ist vom zuständigen Fachdienstleiter Soziales des Landkreises Ludwigslust-Parchim an die Geschäftsführung des Jobcenters Ludwigslust-Parchim weitergeleitet worden. Gerne komme ich heute auf Ihr Anliegen zurück und möchte zu Ihrem Auskunftsgesuch Folgendes mitteilen: Durch das Informationsfreiheitsgesetz (IFG M-V) steht in Mecklenburg-Vorpommern grundsätzlich jedermann der freie Zugang zu den bei öffentlichen Stellen vorhandene Informationen offen, § 1 Abs.1 IFG M-V. Leider muss ich Ihnen mitteilten, dass zu den von Ihnen erbetenen Auskünften beim Jobcenter Ludwigslust-Parchim keine statistischen Erhebungen bzw. Informationen vorliegen. Eine Statistikpflicht zu Ihren Fragestellungen gibt es nicht. Daten mit Bezug zu Ihren Anfragen werden hier zur Aufgabenerledigung des Jobcenters zudem nicht erfasst, so dass auch keine Auswertung hierzu möglich ist. Ich bitte um Verständnis, dass Ihre Anfrage in dieser allgemeinen Form diesseits leider nicht beantwortet werden kann. Eine Schätzung wäre aufgrund fehlender Daten und Statistiken spekulativ. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft, die aber nicht meine Fragen beantwortet. Hinsichtli…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
Datum
4. November 2012 15:37
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Auskunft, die aber nicht meine Fragen beantwortet. Hinsichtlich Ihrer Mitteilung und meinem Auskunftsersuchen, bezog sich die Auskunft auch nicht auf Statistiken, sondern nach tatsächlich erfolgten Aufforderungen zum Umzug, mit der Begründung zur Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Nach Ihrer Mitteilung führen Sie aber keine Unterlagen darüber wie viele Umzüge durch Ihr zuständiges Jobcenter veranlasst wurden? Demzufolge werden auch keinen Daten erfasst, die die Kosten der finanziellen Unterstützung der Betroffenen für den Umzug erfassen? Wie wollen Sie dann jemals Ihr Budget überblicken? Bei der Frage handelt es entgegen Ihrer Auffassung nicht um eine allgemeine Form, sondern explizit um bestimmte Auskünfte. Nach Ihrer Mitteilung werden also beispielsweise Gelder für Umzüge zur Auszahlung gebracht, die nicht durch die Jobcenter erfasst werden? Dies ist völlig unglaubwürdig und würde zudem gegen die allgemeinen Richtlinien des zuständigen Ministeriums verstoßen, wonach sämtliche Mittel für Ausgaben bei den Sozialleistungen zu erfassen sind. Ich bitte Sie nochmals, mir meine Fragen zu beantworten, speziell wie viele Aufforderungen zu Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung es gegeben hat und wie viele Umzüge es tatsächlich gegeben hat und welche Kosten ihrem Jobcenter dadurch entstanden sind. Desweiteren bitte ich um Auskunft darüber zu wie vielen Zwangsräumungen es in ihrem Zuständigkeitsbereich für Empfänger des ALG II gegeben kam. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde an ein Fachreferat weiterg…
Von
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Betreff
AW: BHA [IVBV] AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
Datum
5. November 2012 16:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, vielen Dank für Ihre E-Mail. Ihre Zuschrift wurde an ein Fachreferat weitergeleitet. Dieses Schreiben ist im Auftrag und mit Genehmigung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durch das Kommunikationscenter erstellt worden und dient Ihrer Information. Mit freundlichem Gruß Kommunikationscenter Bundesministerium für Arbeit und Soziales Bürgertelefon: Montag bis Donnerstag von 8 bis 20 Uhr Sie fragen - wir antworten Rente: 030 221 911 001 Unfallversicherung/Ehrenamt: 030 221 911 002 Arbeitsmarktpolitik und -förderung: 030 221 911 003 Arbeitsrecht: 030 221 911 004 Teilzeit/Altersteilzeit/Minijobs: 030 221 911 005 Infos für Menschen mit Behinderungen: 030 221 911 006 Europäischer Sozialfonds/Soziales Europa: 030 221 911 007 Mitarbeiterkapitalbeteiligung: 030 221 911 008 Informationen zum Bildungspaket: 030 221 911 009 Gehörlosen/Hörgeschädigten-Service: E-Mail: <<E-Mailadresse>> Schreibtelefon: 030 221 911 016 Fax: 030 221 911 017 Gebärdentelefon / Video over IP: <<E-Mailadresse>> www.bmas.bund.de <<E-Mailadresse>> Die Information in dieser E-Mail ist vertraulich und exklusiv für den/die Adressaten bestimmt. Sofern dieses Schreiben nicht an den Adressaten, sondern versehentlich an Dritte übermittelt wurde, wird der Empfänger gebeten, die Nachricht zu löschen und den Absender zu benachrichtigen. In jedem Fall ist sicherzustellen, dass keinerlei inhaltliche Veränderungen erfolgen. Der Absender ist von der Richtigkeit dieser Mail zum Zeitpunkt ihrer Erstellung überzeugt. Er übernimmt jedoch keine Haftung für ihre Richtigkeit. The information provided in this e-mail is confidential and for the sole use of the recipient(s). If you are not the addressee(s), or have received this e-mail in error, please delete it from your system and notify the sender. In any case it must not be altered or otherwise changed. Whilst the sender believes that the information is correct at the date of this e-mail, no liability for its correctness can be accepted.

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Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufforderung zur Senkung der Unterkunfts…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
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Betreff
AW: AW: BHA [IVBV] AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
Datum
8. November 2012 07:46
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Sehr geehrter Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten" vom 28.08.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Monat, 1 Woche überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen,