Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
Betrifft: Jobcenter Ludwigslust/Hagenow
In wie vielen Fällen, hinsichtlich zur Aufforderung zur Senkung der Kosten für Unterkunft und Heizung für Empfänger des ALG II Geldes, im Bereich des Jobcenters Ludwigslust/Hagenow, kam es infolge der Aufforderung zum Umzug, im Jahr 2010 und 2011?
Was waren die vorwiegende Gründe zur Aufforderung zur Senkung der genannten Kosten?
Was waren die vorwiegende Gründe zur Aufforderung zum Umzug?
In wie vielen Fällen kam es zur Zwangsmaßnahmen (Räumung) durch den Vermieter, durch aufgelaufene Mietschulden?
Sollte es zur Räumungen gekommen sein, was waren die Ursachen für die Räumung?
In wie vielen Fällen wurde ein Darlehn bewilligt, um Zwangsmaßnahmen, wie Räumung oder Obdachlosigkeit durch Mietschulden zu verhindern?
In wie vielen Fällen erfolgte nach der Aufforderung zum Umzug und in unmittelbarer Folge der Aufforderung zum Umzug, eine Einweisung in eine Notunterkunft oder in ein Obdachlosenheim?
Sind Leistungsempfänger nach der Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten, im Wirkungsbereich der genannten Jobcenter Obdachlos geworden?
Wie viele Sozialwohnungen gibt es im Bereich der genannten Jobcenter?
Wie viele Stromsperren gab es im Wirkungsbereich der genannten Jobcenter für die Jahre 2010-2011?
Wie viele Null Sanktionen gab es im Bereich der genannten Jobcenter?
Kam es auf Grund von Null Sanktionen zur Kündigung von Mietverträgen durch den Vermieter?
Kam es auf Grund von Null Sanktionen zur Stromsperren?
Antwort verspätet
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Datum28. August 2012
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29. September 2012
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
- Datum
- 28. August 2012 17:21
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- AW: SIK [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
- Datum
- 28. August 2012 18:28
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: AW: SIK [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
- Datum
- 29. September 2012 10:26
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- AW: SIK [IVBV] AW: AW: SIK [IVBV] Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
- Datum
- 1. Oktober 2012 08:44
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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- Briefpost
- Betreff
- Auskunftsersuchen SGB II
- Datum
- 16. Oktober 2012
- Status
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- Ihr Schreiben - Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
- Datum
- 25. Oktober 2012 17:12
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- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
- Datum
- 29. Oktober 2012 12:28
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
- Datum
- 4. November 2012 15:37
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Solange kein "qualifizierter Mietspiegel" (§ 558 d BGB) vorliegt, gelten die Vorgaben der Jobcenter nichts. Im Zweifelsfall entscheiden die Gerichte.
http://dejure.org/gesetze/BGB/558d.html
Noch kann man Nachzahlungen bis Januar 2011 erhalten. Allerdings nur auf Antrag. Mit dem Jahreswechsel verfällt der Rechtsanspruch für ein ganzes Jahr.
Scheinbar werden ohne Rücksicht auf die Kosten für die Zwangsumzüge, die Kostensenkungen per Umzug(Vertreibung) durchgeführt. Nach Ablauf der 6 Monatsfrist, für die Senkung, wird dann nur noch eine Miete nach dem jeweiligen Mietspiegel gezahlt. Da der Mieter dann die Differenz zur vollen Miete aus seinen Grundleistungen bezahlen muss, was er natürlich auf Dauer nicht durchstehen kann, für diese Vorgehensweise die dann zwangsläufig zur Kündigung und letztendlich dann zur Räumung. Auf diese Weise entledigen sich die Jobcenter der Hilfebedürftigen die nicht bereit sind der Aufforderung zum Umzug nicht nachzukommen. Dies gilt sogar für Mietverträge, wo der Hilfebedürftige den Mietvertrag noch vor seiner Hilfebedürftigkeit abgeschlossen hat. Scheinbar weigern sich die Jobcenter diese Zahlen öffentlich zu machen, weil das Maß der Umzüge derart hoch zu sein scheint und nur noch mit Vertreibungen im Dritten Reich oder nach dem Ende des Krieges, aus dem heutigen polnisches Staatsgebiet, gleichzusetzen ist. Mir ist zumindest ein Fall bekannt, wo mit Wissen des JC eine Räumung durchgeführt wurde, obwohl kein Wohnraum zur Verfügung stand und der Hilfebedürftige schon frühzeitig auf die Probleme von Mietschulden hingewiesen hatte und alle dementsprechenden Zahlungen für die Unterkunft und Heizung ohne Ausnahme direkt und freiwillig an den Vermieter gezahlt wurden.
http://www.beispielklagen.de/IFG042.html
- Von
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Betreff
- AW: BHA [IVBV] AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
- Datum
- 5. November 2012 16:39
- Status
- Warte auf Antwort
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: AW: BHA [IVBV] AW: Ihr Auskunftsersuchen_Aufforderung zur Senkung der Unterkunftskosten
- Datum
- 8. November 2012 07:46
- An
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
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Dass die Antworten nicht wenigstens in groben Zügen erbracht werden können, lässt den Schluss zu, dass die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts bei der BA keine nennenswerte Beachtung finden.