Auffrischungsimpfung

Hallo, ich bin 60 Jahre alt und wurde am 10.06.2021 mit Johnson & Johnson geimpft. Am 09.11.2021 bekam ich eine Auffrischung mit Biontech.
Jetzt wird auf der Internetseite der Bundesregierung für Johnson Erstgeimpfte und geboosterte eine weitere Auffrischung nach 3 Monaten empfohlen. Ich könnte am 03.02.2022 einen Termin für eine weitere Auffrischung bekommen, würde dann aber die 3 Monate um 6 Tage unterschreiten. Ist das machbar und wäre die Auffrischung dann gültig?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2022
  • Frist
    16. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Gesundheitsamt Kreis Soest Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Auffrischungsimpfung [#237598]
Datum
14. Januar 2022 11:56
An
Gesundheitsamt Kreis Soest
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Hallo, ich bin 60 Jahre alt und wurde am 10.06.2021 mit Johnson & Johnson geimpft. Am 09.11.2021 bekam ich eine Auffrischung mit Biontech. Jetzt wird auf der Internetseite der Bundesregierung für Johnson Erstgeimpfte und geboosterte eine weitere Auffrischung nach 3 Monaten empfohlen. Ich könnte am 03.02.2022 einen Termin für eine weitere Auffrischung bekommen, würde dann aber die 3 Monate um 6 Tage unterschreiten. Ist das machbar und wäre die Auffrischung dann gültig?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237598 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237598/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Gesundheitsamt Kreis Soest
Sehr Antragsteller/in aus medizinischer Sicht wird derzeit eine zweite Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfst…
Von
Gesundheitsamt Kreis Soest
Betreff
Auffrischungsimpfung
Datum
14. Januar 2022 13:26
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in aus medizinischer Sicht wird derzeit eine zweite Auffrischungsimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach drei Monaten empfohlen. Bei den mobilen Aktionen im Kreis und auch bei der festen Impfstelle werden diese drei Monate in der Regel nicht unterschritten. Allerdings werden immungeschwächte Personen auch ab vier Wochen nach der zweiten Impfung geboostert, also ist eine frühere Booster-Impfung prinzipiell möglich und auch gültig. Mit freundlichen Grüßen