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Aufgabe des Zentralen Beitragsservices

Zentraler Beitragsservice hat diese Aufgabe:
"Gemeinsame Planung der Beitragserträge für ARD [...] in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten".

Die Länder haben die Landesrundfunkanstalten beauftragt, öffentlich-rechtliche Abgabe (Rundfunkbeitrag) zu sammeln. Von Planung der Erträge ist kein Wort in Rundfunkstaatsverträgen.

Wer hat die Landesrundfunkanstalten beauftragt, Planung der Beitragserträge durchzuführen?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    11. August 2017
  • Frist
    12. September 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Zentral…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufgabe des Zentralen Beitragsservices [#24292]
Datum
11. August 2017 21:56
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Zentraler Beitragsservice hat diese Aufgabe: "Gemeinsame Planung der Beitragserträge für ARD [...] in Abstimmung mit den Rundfunkanstalten". Die Länder haben die Landesrundfunkanstalten beauftragt, öffentlich-rechtliche Abgabe (Rundfunkbeitrag) zu sammeln. Von Planung der Erträge ist kein Wort in Rundfunkstaatsverträgen. Wer hat die Landesrundfunkanstalten beauftragt, Planung der Beitragserträge durchzuführen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Erstes Deutsches Fernsehen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Für…
Von
Erstes Deutsches Fernsehen
Betreff
AW: Aufgabe des Zentralen Beitragsservices [#24292]
Datum
14. August 2017 14:23
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
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85,7 KB
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail und Ihr Interesse am Ersten Deutschen Fernsehen. Für alle Fragen den Haushaltsbeitrag betreffend, wenden Sie sich bitte ausschließlich an den ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (50656 Köln) zu bezahlen. Abmeldungen, Änderungen oder gegebenenfalls Anträge auf Befreiung reichen Sie bitte dort ein. Wir bedauern Ihre Kritik am Haushaltsbeitrag im Allgemeinen. Alle Bürger müssen sich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks beteiligen, unabhängig davon, wie stark sie die Angebote von ARD und ZDF nutzen. Denn die Idee des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland beruht auf einem Solidarmodell, das von allen finanziert wird. Der Gesetzgeber sieht weiterhin keine Möglichkeit vor, dass Kunden den Beitrag kürzen, wenn sie mit den angebotenen Programmen nicht zufrieden sind. Im Ersten Deutschen Fernsehen gibt es jeden Tag mehr als zehn Stunden Informationssendungen. Dies entspricht einem Anteil von mehr als 40 Prozent der Gesamtsendezeit. Rund ein Viertel der Informations-Sendungen sind Nachrichten. Hinzu kommen Hintergrund-Informationen zu Politik, Kultur, Wirtschaft, Zeitgeschichte, Sport und Alltagsfragen. Mit diesen Angeboten haben die Zuschauer des Ersten die Möglichkeit, sich zur besten Sendezeit über wichtige politische und gesellschaftliche Vorgänge zu informieren. Das Erste wird auch in Zukunft versuchen, seinen öffentlich-rechtlichen Programmauftrag so gut wie möglich zu erfüllen. Grundsätzlich können wir Ihnen mitteilen, dass das Finanzgebaren der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sehr genau kontrolliert wird. Die Landesrundfunkanstalten müssen ihren Verwaltungsräten, den Landesrechnungshöfen und der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) detailliert darlegen, wofür sie die Einnahmen aus den Haushaltsbeiträgen verwenden. Die Höhe des Rundfunkbeitrags wird nicht von ARD und ZDF festgelegt, sondern von den Ministerpräsidenten der Länder. Eine unabhängige Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) empfiehlt den Ministerpräsidenten, wie hoch der Haushaltsbeitrag sein soll. Die Landtage der Bundesländer fassen entsprechende Beschlüsse. Auf der Internetseite der KEF können Sie sich den Aktuellen 20. Bericht für 2017 bis 2020als PDF herunterladen (www.kef-online.de/<http://www.kef-on…)/>). Die ARD bemüht sich, mit den Beitragseinnahmen so sparsam und wirtschaftlich wie möglich umzugehen, um den Hörern und Zuschauern möglichst gute und qualitativ anspruchsvolle Programmangebote liefern zu können. Zudem wird in größtmöglichem Maß offengelegt, wofür die Einnahmen verwendet werden. Die Landesrundfunkanstalten geben regelmäßig über die Gehälter ihres Führungspersonals Auskunft. Im Internet finden Sie eine Übersicht über die Sendungsprofile und Minutenpreise der Filme und Serien des Ersten Deutschen Fernsehens: http://www.daserste.de/specials/ueber-u…. Aus den Einnahmen von Haushaltsbeiträgen und Werbung finanziert die ARD das Gemeinschaftsprogramm Erstes Deutsches Fernsehen, sieben Dritte Programme, das Bildungsprogramm ARD alpha, die Digitalkanäle Tagesschau 24 und ONE, ihre Anteile am Kinderkanal KIKA, an PHOENIX, 3sat und Arte sowie 64 Hörfunkprogramme. Außerdem gibt es zahlreiche Online-Angebote wie „DasErste.de“, die Das Erste Mediathek und den Livestream „live.daserste.de“ sowie das Jugendangebot „Funk“. Den Rundfunkbeitrag investieren die Landesrundfunkanstalten auch in Kinokoproduktionen, Bandnachwuchscontests, Musikfestivals und Literaturwettbewerbe. Weitere detaillierte Auskünfte dazu erhalten Sie hier: http://www.ard.de/home/intern/fakten/17… Wir hoffen, wir konnten Ihnen mit den Informationen weiterhelfen und verbleiben Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheit…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Aufgabe des Zentralen Beitragsservices“ [#24292]
Datum
14. August 2017 14:54
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/24292 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil anstatt die angefragte Information zu liefern, werden irgendwelche Werbe-Texte geschickt. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihren Werbetext. Bitte lesen Sie meine Anfrage und ant…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Aufgabe des Zentralen Beitragsservices“ [#24292]
Datum
14. August 2017 14:55
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> vielen Dank für Ihren Werbetext. Bitte lesen Sie meine Anfrage und antworten nur auf die gestellte Frage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
23. August 2017 07:38
Status
Warte auf Antwort
geschwärzt
114,2 KB

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AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 15-102-1 II#0470 [#2…
An Erstes Deutsches Fernsehen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Zugang zu amtlichen Informationen nach dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) # 15-102-1 II#0470 [#24292]
Datum
12. September 2017 11:03
An
Erstes Deutsches Fernsehen
Status
Sehr geehrte<Information-entfernt> meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufgabe des Zentralen Beitragsservices“ vom 11.08.2017 (#24292) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 24292 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.