Aufgaben der gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Pforzheim

Anfrage an: Stadt Pforzheim

Welche Aufgaben gem. Aufgabenkatalog des § 31 Abs. 1 Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVO PolG) sind den gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Pforzheim derzeit übertragen?

Wurden den gemeindlichen Vollzugsbediensteten weitere Aufgaben gem. § 31 Abs. 2 DVO PolG übertragen?

Wo ist die gem. § 32 DVO PolG vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung der Aufgabenübertragung einzusehen?

Wie viele gemeindliche Vollzugsbedienstete sind derzeit für die Stadt Pforzheim tätig?

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    15. Februar 2023
  • Frist
    19. April 2023
  • Kosten dieser Information:
    86,00 Euro
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Welche Aufgaben gem. Aufgabenkatal…
An Stadt Pforzheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufgaben der gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Pforzheim [#270362]
Datum
15. Februar 2023 11:54
An
Stadt Pforzheim
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Welche Aufgaben gem. Aufgabenkatalog des § 31 Abs. 1 Durchführungsverordnung zum Polizeigesetz (DVO PolG) sind den gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Pforzheim derzeit übertragen? Wurden den gemeindlichen Vollzugsbediensteten weitere Aufgaben gem. § 31 Abs. 2 DVO PolG übertragen? Wo ist die gem. § 32 DVO PolG vorgeschriebene öffentliche Bekanntmachung der Aufgabenübertragung einzusehen? Wie viele gemeindliche Vollzugsbedienstete sind derzeit für die Stadt Pforzheim tätig?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/270362/upload/80a67d27100624a1e65bb41476630b35edc2b4d6/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Pforzheim
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.02.2023. Ihr Antrag auf Informationsz…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
Informationsanfrage/ Aufgaben der gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Pforzheim [#270362]
Datum
20. Februar 2023 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre E-Mail vom 15.02.2023. Ihr Antrag auf Informationszugang wird vom Rechtsamt der Stadt Pforzheim bearbeitet. Sie erhalten sobald als möglich eine Antwort. Mit freundlichen Grüßen
Stadt Pforzheim
Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Mail vom 15.02.2023 hatten Sie einen Antrag auf Zusendung amtli…
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
Ihre Informationsanfrage/ Aufgaben der gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Pforzheim [#270362]
Datum
7. März 2023 10:41
Status
Warte auf Antwort
image001.png
3,4 KB


Sehr << Antragsteller:in >> mit Ihrer Mail vom 15.02.2023 hatten Sie einen Antrag auf Zusendung amtlicher Informationen zu Aufgaben der gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Pforzheim gestellt. Sie hatten hierbei auch darum gebeten, sofern Kosten für die Bearbeitung Ihrer Anfrage entstehen, Ihnen diese vorab mitzuteilen. Nach Prüfung Ihrer Anfrage teilen wir mit, dass es sich hier nicht << Adresse entfernt >> wie von Ihnen angenommen << Adresse entfernt >> um eine einfache Informationsanfrage bei geringfügigem Aufwand handelt, für die keine Gebühren anfallen. Gemäß § 10 Abs. 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) i.V.m. der Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Pforzheim (Gebührenziffer 10.00.00.22) werden für Auskünfte nach dem Landesinformationsfreiheitsgesetz Gebühren von 4,50 € je angefangener 5 Minuten Bearbeitungszeit verlangt. Nach Ermittlung unseres vorab geschätzten Arbeitsaufwandes von rund 95 Minuten würden Ihnen somit für die Bearbeitung Ihrer Anfrage voraussichtliche Kosten i.H.v. ca. 86,00 € entstehen. Sollten Sie trotz der anfallenden Kosten an Ihrem Antrag festhalten, bitten wir zunächst um Übermittlung Ihrer Anschrift, um Ihnen den entsprechenden Kostenbescheid zustellen zu können. Sobald uns Ihre Anschrift bekannt ist, werden wir die angefragten Informationen zusammenstellen und Ihnen zukommen lassen. Wenn Sie aufgrund der o.g. Kosten Ihren Antrag gebührenfrei zurückziehen möchten, bitten wir um kurze Information. Für Rückfragen stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihrer Auffassung, wonach es sich nicht um eine ei…
An Stadt Pforzheim Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Informationsanfrage/ Aufgaben der gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Pforzheim [#270362]
Datum
11. März 2023 14:16
An
Stadt Pforzheim
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Ihrer Auffassung, wonach es sich nicht um eine einfache Anfrage handelt, kann nicht ohne weiteres gefolgt werden. Der von Ihnen enorm hoch angesetzte Zeitaufwand von 95 Arbeitsminuten zur Beantwortung meiner Anfrage erschließt sich in Hinblick auf die doch sehr simple Fragestellung nicht. Keiner der angefragten Punkte erfordert eine vorherige Erarbeitung und Aufbereitung von Daten und deren Interpretation, es handelt sich lediglich um Informationen die bei Ihrem Amt für öffentliche Ordnung ohne weitere Aufbereitung vorliegen müssten. Ich bitte daher nochmals um wohlwollende Prüfung meines Anliegens, ggf. bitte ich um Mitteilung, welcher Teil meiner Anfrage den enormen Arbeitsaufwand rechtfertigt, den Sie errechnet haben. Ggf. ließe sich die Anfrage entsprechend eingrenzen, sodass auch nach Ihren Maßstäben eine kostenfreie Auskunft erfolgen kann. Mit der Festsetzung von Gebühren bin ich daher nicht einverstanden. Ergänzend möchte ich darauf hinweisen, dass entsprechende Anfragen von anderen Kommunen regelmäßig kostenfrei sind. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 270362 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/anfrage/270362/upload/80a67d27100624a1e65bb41476630b35edc2b4d6/ << Adresse entfernt >>- Rechtshinweis: Diese E-Mail wurde über den Webservice fragdenstaat.de versendet. Antworten werden ggf. im Auftrag der Antragstellenden auf dem Internet-Portal veröffentlicht. Falls Sie Fragen dazu haben oder eine Idee, was für eine Anfrage bei Ihnen im Haus notwendig wäre, besuchen Sie: https://fragdenstaat.de/fuer-behoerden/

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Stadt Pforzheim
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Mail vom 11.03.2023 teilen wir folgendes mit: Mit …
Von
Stadt Pforzheim
Betreff
WG: Ihre Informationsanfrage/ Aufgaben der gemeindlichen Vollzugsbediensteten der Stadt Pforzheim [#270362]
Datum
15. März 2023 14:44
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> bezugnehmend auf Ihre Mail vom 11.03.2023 teilen wir folgendes mit: Mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage müssen sich verschiedene Fachämter der Stadt Pforzheim beschäftigen. In den Ämtern müssen verschiedene Mitarbeiter angefragt werden, zumal Sie ja mehrere Fragen gestellt haben. Es ist auch Aktensuche im Archiv erforderlich, da manche Informationen nicht digital vorliegen. Die Informationen müssen koordiniert und aufbereitet werden. Der geschätzte Zeitaufwand für die Beantwortung Ihrer Fragen ergibt sich aufgrund der Rückmeldungen der Fachämter. Wir halten daher an einer Gebührenerhebung für die Bearbeitung Ihrer Anfrage vom 15.02.2023 gemäß unserer Mail vom 07.03.2023 fest. Bitte teilen Sie uns mit, ob Sie unter diesen Voraussetzungen an Ihrer Anfrage festhalten oder diese einschränken möchten. Mit freundlichen Grüßen