Aufgaben und Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenter Märkischer Kreis
Für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Vorgaben sind Jobcenter und Optionskommunen angehalten Mitarbeiter zur Ermittlung im Außendienst zu beschäftigen. So ist es auch im Märkischen Kreis.
Gemäß der Weisungslage der BA gelten für Hausbesuche besondere Aufgaben und Qualitätsstandards.
Die Außendienstmitarbeiter sind mit Dienstausweisen auszustatten. Für die Besonderheiten in der Region sollen modifizierte Dienstanweisungen entwickelt werden. Hausbesuche sind detailliert zu dokumentieren und Betroffenen ist die Gelegenheit einzuräumen, sowohl Kopien der Protokolle zu erhalten als auch Gegendarstellungen zu verfassen.
Betroffene aus dem Märkischen Kreis haben glaubhaft berichtet, dass Ihre Außendienstmitarbeiter gelegentlich abweichend vom Leitfaden der BA vorgegangen sind. Mehr als einmal wurden demnach Wohnungen betreten, wenn die Tür von Kindern geöffnet wurde, ohne besonderen Grund wurden Hausbesuche ohne Anmeldung durchgeführt, in den Wohnungen wurden Schränke geöffnet. Nicht immer haben sich Ihre Mitarbeiter ausgewiesen. Außerdem wurde die Verhältnismäßigkeit der Bedarfsermittlung des Öfteren nicht gewahrt. Als besonders schwerwiegend ist herauszustellen, dass auch Fälle bekannt geworden sind, in denen Mitarbeiter des Jobcenter MK Nachbarn oder Vermieter ohne Zustimmung der Leistungsberechtigten befragt haben.
1. Eine Legitimierung der Jobcentermitarbeiter kann nicht gewährleistet sein, wenn dem Betroffenen nicht die Gelegenheit eingeräumt wird, einen Musterausweis einzusehen. Fälschungen können nur ausgeschlossen werden, wenn das Original bekannt gegeben ist, so sind z.B. Geldscheine mit speziellen Echtheitskennzeichen im Internet abgebildet. Es wird beantragt das Muster eines gültigen Dienstausweises des Jobcenters Märkischer Kreis zu übersenden.
2. Nach der Weisungslage der Bundesagentur sind Auswertungen des Ermittlungsdienstes zu statistischen Zwecken regelmäßig zu erstellen. Zunächst ist mitzuteilen, welche Daten hierzu vom Jobcenter erfasst werden. Welche Daten werden an die BA übermittelt, welche weiteren Daten werden im Jobcenter zusätzlich erhoben?
3. Es wird beantragt diese sämtlichen Dokumentationen und ein Muster eines Prüfprotokolls als pdf-Dateien zu veröffentlichen oder zu übersenden.
4. Auch eine Aufgabenbeschreibung wird erbeten, aus denen die besondere Aufgabenstellung im Märkischen Kreis erkennbar wird.
Anfrage erfolgreich
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Datum17. Juni 2013
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18. Juli 2013
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