Aufgaben und Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenter Märkischer Kreis

Für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Vorgaben sind Jobcenter und Optionskommunen angehalten Mitarbeiter zur Ermittlung im Außendienst zu beschäftigen. So ist es auch im Märkischen Kreis.

Gemäß der Weisungslage der BA gelten für Hausbesuche besondere Aufgaben und Qualitätsstandards.
Die Außendienstmitarbeiter sind mit Dienstausweisen auszustatten. Für die Besonderheiten in der Region sollen modifizierte Dienstanweisungen entwickelt werden. Hausbesuche sind detailliert zu dokumentieren und Betroffenen ist die Gelegenheit einzuräumen, sowohl Kopien der Protokolle zu erhalten als auch Gegendarstellungen zu verfassen.

Betroffene aus dem Märkischen Kreis haben glaubhaft berichtet, dass Ihre Außendienstmitarbeiter gelegentlich abweichend vom Leitfaden der BA vorgegangen sind. Mehr als einmal wurden demnach Wohnungen betreten, wenn die Tür von Kindern geöffnet wurde, ohne besonderen Grund wurden Hausbesuche ohne Anmeldung durchgeführt, in den Wohnungen wurden Schränke geöffnet. Nicht immer haben sich Ihre Mitarbeiter ausgewiesen. Außerdem wurde die Verhältnismäßigkeit der Bedarfsermittlung des Öfteren nicht gewahrt. Als besonders schwerwiegend ist herauszustellen, dass auch Fälle bekannt geworden sind, in denen Mitarbeiter des Jobcenter MK Nachbarn oder Vermieter ohne Zustimmung der Leistungsberechtigten befragt haben.

1. Eine Legitimierung der Jobcentermitarbeiter kann nicht gewährleistet sein, wenn dem Betroffenen nicht die Gelegenheit eingeräumt wird, einen Musterausweis einzusehen. Fälschungen können nur ausgeschlossen werden, wenn das Original bekannt gegeben ist, so sind z.B. Geldscheine mit speziellen Echtheitskennzeichen im Internet abgebildet. Es wird beantragt das Muster eines gültigen Dienstausweises des Jobcenters Märkischer Kreis zu übersenden.
2. Nach der Weisungslage der Bundesagentur sind Auswertungen des Ermittlungsdienstes zu statistischen Zwecken regelmäßig zu erstellen. Zunächst ist mitzuteilen, welche Daten hierzu vom Jobcenter erfasst werden. Welche Daten werden an die BA übermittelt, welche weiteren Daten werden im Jobcenter zusätzlich erhoben?
3. Es wird beantragt diese sämtlichen Dokumentationen und ein Muster eines Prüfprotokolls als pdf-Dateien zu veröffentlichen oder zu übersenden.
4. Auch eine Aufgabenbeschreibung wird erbeten, aus denen die besondere Aufgabenstellung im Märkischen Kreis erkennbar wird.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    17. Juni 2013
  • Frist
    18. Juli 2013
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für die Wahrnehm…
An Jobcenter Märkischer Kreis Details
Von
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Betreff
Aufgaben und Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenter Märkischer Kreis
Datum
17. Juni 2013 00:07
An
Jobcenter Märkischer Kreis
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für die Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Vorgaben sind Jobcenter und Optionskommunen angehalten Mitarbeiter zur Ermittlung im Außendienst zu beschäftigen. So ist es auch im Märkischen Kreis. Gemäß der Weisungslage der BA gelten für Hausbesuche besondere Aufgaben und Qualitätsstandards. Die Außendienstmitarbeiter sind mit Dienstausweisen auszustatten. Für die Besonderheiten in der Region sollen modifizierte Dienstanweisungen entwickelt werden. Hausbesuche sind detailliert zu dokumentieren und Betroffenen ist die Gelegenheit einzuräumen, sowohl Kopien der Protokolle zu erhalten als auch Gegendarstellungen zu verfassen. Betroffene aus dem Märkischen Kreis haben glaubhaft berichtet, dass Ihre Außendienstmitarbeiter gelegentlich abweichend vom Leitfaden der BA vorgegangen sind. Mehr als einmal wurden demnach Wohnungen betreten, wenn die Tür von Kindern geöffnet wurde, ohne besonderen Grund wurden Hausbesuche ohne Anmeldung durchgeführt, in den Wohnungen wurden Schränke geöffnet. Nicht immer haben sich Ihre Mitarbeiter ausgewiesen. Außerdem wurde die Verhältnismäßigkeit der Bedarfsermittlung des Öfteren nicht gewahrt. Als besonders schwerwiegend ist herauszustellen, dass auch Fälle bekannt geworden sind, in denen Mitarbeiter des Jobcenter MK Nachbarn oder Vermieter ohne Zustimmung der Leistungsberechtigten befragt haben. 1. Eine Legitimierung der Jobcentermitarbeiter kann nicht gewährleistet sein, wenn dem Betroffenen nicht die Gelegenheit eingeräumt wird, einen Musterausweis einzusehen. Fälschungen können nur ausgeschlossen werden, wenn das Original bekannt gegeben ist, so sind z.B. Geldscheine mit speziellen Echtheitskennzeichen im Internet abgebildet. Es wird beantragt das Muster eines gültigen Dienstausweises des Jobcenters Märkischer Kreis zu übersenden. 2. Nach der Weisungslage der Bundesagentur sind Auswertungen des Ermittlungsdienstes zu statistischen Zwecken regelmäßig zu erstellen. Zunächst ist mitzuteilen, welche Daten hierzu vom Jobcenter erfasst werden. Welche Daten werden an die BA übermittelt, welche weiteren Daten werden im Jobcenter zusätzlich erhoben? 3. Es wird beantragt diese sämtlichen Dokumentationen und ein Muster eines Prüfprotokolls als pdf-Dateien zu veröffentlichen oder zu übersenden. 4. Auch eine Aufgabenbeschreibung wird erbeten, aus denen die besondere Aufgabenstellung im Märkischen Kreis erkennbar wird.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Anonymer Nutzer Postanschrift Anonymer Nutzer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Jobcenter Märkischer Kreis
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihrem unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kan…
Von
Jobcenter Märkischer Kreis
Betreff
AW: Aufgaben und Legitimation des Ermittlungsdienstes des Jobcenter Märkischer Kreis
Datum
9. Juli 2013 13:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Anonymer Nutzer, Ihrem unten stehenden Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) kann nur teilweise entsprochen werden. Die Mitarbeiter des Ermittlungsdienstes nehmen Ihre Aufgaben unter Beachtung der Fachlichen Hinweise wahr. Diese Regelungen haben für das Jobcenter Märkischer Kreis Weisungscharakter. Beiliegend übersende ich Ihnen daher den Link zu den Fachlichen Hinweise zu § 6 Zweites Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Hier können Sie der Randziffer 6.10 die Aufgaben des Ermittlungsdienstes entnehmen. http://www.arbeitsagentur.de/zentrale... Das Muster eines gültigen Dienstausweises des Jobcenters Märkischer Kreis erhalten Sie mit dem anhängenden Dokument. Berichtspflichten gegenüber der Bundesagentur für Arbeit obliegen dem Jobcenter Märkischer Kreis nicht. Vor diesem Hintergrund erfolgt keine statistische Auswertung der Tätigkeiten des Ermittlungsdienstes. Da dem Anspruch nach § 1 Abs. 1 S. 1 IFG der faktisch vorhandene Informationsbestand unterliegt ist Ihr Antrag hinsichtlich Ihrer Anfrage zu 2) und 3) daher abzulehnen. Gegen diesen Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist bei dem Jobcenter Märkischer Kreis schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Mit freundlichen Grüßen Daniela Schulte Fachkraft Leistungsrecht Tel.:          02371 / 905 789 Fax:          02371 / 905 825 Mailto:      <<E-Mail-Adresse>> Dienststelle Iserlohn Friedrichstraße 59/61 58636 Iserlohn