Aufgabenbeschreibung Stabsgruppe, Parlamentarische Dienst und Zentraler Dienst

eine Beschreibung der Kernaufgaben der Stabsgruppe, des Parlamentarischen Dienst sowie des Zentralen Dienst des Landtages MV. Leider habe ich diese Informationen weder auf der Webseite des Landtages (http://www.landtag-mv.de/landtag/landtagsverwaltung.html) noch im zugehörigen Wikipedia-Artikel finden können.
Darüber hinaus interessiert mich sehr, welche Stelle im Landtag Aufgaben analog des wissenschaftlichen Dienst des Bundestages(http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/-/284858) ausführt und ob die erstellten Analysen/ Berichte digital zugänglich sind.

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  • Datum
    23. Dezember 2014
  • Frist
    24. Januar 2015
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Besc…
An Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufgabenbeschreibung Stabsgruppe, Parlamentarische Dienst und Zentraler Dienst [#8208]
Datum
23. Dezember 2014 18:42
An
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Beschreibung der Kernaufgaben der Stabsgruppe, des Parlamentarischen Dienst sowie des Zentralen Dienst des Landtages MV. Leider habe ich diese Informationen weder auf der Webseite des Landtages (http://www.landtag-mv.de/landtag/landtagsverwaltung.html) noch im zugehörigen Wikipedia-Artikel finden können. Darüber hinaus interessiert mich sehr, welche Stelle im Landtag Aufgaben analog des wissenschaftlichen Dienst des Bundestages(http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2014/-/284858) ausführt und ob die erstellten Analysen/ Berichte digital zugänglich sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m. E. nicht vor. Ich gehe davon aus, dass dies eine einfache Anfrage nach § 13 LIFG ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich bitte um eine Empfangsbestätigung und danke für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail ist im Büro des Bürgerbeauftragten eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Von
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Aufgabenbeschreibung Stabsgruppe, Parlamentarische Dienst und Zentraler Dienst [#8208]
Datum
29. Dezember 2014 07:53
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail ist im Büro des Bürgerbeauftragten eingegangen. Mit freundlichen Grüßen
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 23. Dezember 2014 habe ich erhalten. Ihre Anfrage habe ich weiterge…
Von
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
AW: Aufgabenbeschreibung Stabsgruppe, Parlamentarische Dienst und Zentraler Dienst [#8208]
Datum
30. Dezember 2014 13:35
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 23. Dezember 2014 habe ich erhalten. Ihre Anfrage habe ich weitergeleitet an den Direktor des Landtages Mecklenburg-Vorpommern, da Sie nach dort vorhandenen Informationen fragen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufgabenbeschreibung Stabsgruppe, Parlame…
An Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Aufgabenbeschreibung Stabsgruppe, Parlamentarische Dienst und Zentraler Dienst [#8208]
Datum
24. Januar 2015 09:13
An
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufgabenbeschreibung Stabsgruppe, Parlamentarische Dienst und Zentraler Dienst" vom 23.12.2014 (#8208) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre Anfrage #8208 Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 24.1.2015 baten Sie um die Beantwortung der Frag…
Von
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre Anfrage #8208
Datum
26. Januar 2015 16:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Schreiben vom 24.1.2015 baten Sie um die Beantwortung der Frage "Aufgabenbeschreibung Stabsgruppe, Parlamentarische Dienste und Zentraler Dienst" vom 23.12.2014 (#8208). Eventuell haben Sie die Anfrage direkt an den Landtag gestellt. Sie dürfte beim Bürgerbeauftragten wohl ein Irrläufer sein. Mit freundlichem Gruß Manuela Weiland Büroleiterin des Bürgerbeauftragten des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schloßstraße 8 19053 Schwerin Telefon: 0385 5252709 Telefax: 0385 5252744 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> Homepage: www.buergerbeauftragter-mv.de
<< Anfragesteller:in >>
IFG vom 23.12.2014 [#8208] Sehr geehrt<< Anrede >> nachdem Sie meine Informationsfreiheitsanfrage &qu…
An Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
IFG vom 23.12.2014 [#8208]
Datum
5. Februar 2015 10:05
An
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> nachdem Sie meine Informationsfreiheitsanfrage "Aufgabenbeschreibung Stabsgruppe, Parlamentarische Dienst und Zentraler Dienst" vom 23.12.2014 weitergeleitet hatten, habe ich noch keine Rückmeldung vom Direktor des Landtages Mecklenburg-Vorpommern erhalten und die gesetzliche Antwortfrist ist bereits um zwei Wochen überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8208 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre E-Mail vom 23.12.2014 Lydia Kämpfe Referentin im Justitiariat der Landtagsverwaltung <<E-Mail-Adress…
Von
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre E-Mail vom 23.12.2014
Datum
6. Februar 2015 12:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Lydia Kämpfe Referentin im Justitiariat der Landtagsverwaltung <<E-Mail-Adresse>> Landtag Mecklenburg-Vorpommern, Lennéstraße 1, 19053 Schwerin Telefon: 0385/525-2055
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Ihre E-Mail vom 23.12.2014 Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich müssen Anfrage…
Von
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Ihre E-Mail vom 23.12.2014
Datum
6. Februar 2015 12:21
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Grundsätzlich müssen Anfragen gemäß § 10 Informationsfreiheitsgesetz Mecklenburg-Vorpommern (IFG MV) schriftlich oder zur Niederschrift der Behörde erfolgen. Die von Ihnen übermittelte E-Mail genügt dem Schriftlichkeitserfordernis nicht. Ich möchte Sie dennoch auf das Organigramm der Landtagsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern hinweisen. Diesem können Sie die Aufgaben der Parlamentarischen Dienste, der Stabsgruppe und der Zentralen Verwaltung des Landtages Mecklenburg-Vorpommern entnehmen. Das Organigramm finden Sie unter: http://www.landtag-mv.de/fileadmin/media/Dokumente/Landtag/OrgLTVM-V_Dezember2014.pdf Sollten darüber hinaus ihrerseits noch Fragen bestehen, bitte ich Sie, Ihre Anfrage postalisch an die Landtagsverwaltung Mecklenburg-Vorpommern Justitiariat Lennéstraße 1 15053 Schwerin zu richten und anzugeben, wie wir Sie erreichen können, um Ihre Anfrage auch zu beantworten. Mit freundlichen Grüßen

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Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Anfrage nach IFG M-V Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 05.02.2015 habe ich erhalten. Wie Ihnen mit E-Ma…
Von
Der/die Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
Anfrage nach IFG M-V
Datum
16. Februar 2015 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 05.02.2015 habe ich erhalten. Wie Ihnen mit E-Mail vom 30.12.2015 mitgeteilt, habe ich Ihre Anfrage Ihrer Bitte entsprechend an die gem. § 10 Abs. 1 IFG M-V zuständige Behörde, den Landtag Mecklenburg-Vorpommern, weitergeleitet. Nach Eingang Ihrer E-Mail vom 05.02.2015 habe ich an die Erledigung Ihrer Anfrage bei der Landtagsverwaltung erinnert. Mehr kann ich von hier aus nicht unternehmen. Ich bitte daher freundlich, ggf. weitere Anfragen direkt an den Landtag Mecklenburg-Vorpommern zu richten unter folgender E-Mail-Anschrift: <<E-Mail-Adresse>> . Mit freundlichen Grüßen