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Aufgabenkompetenz

Woraus leitet sich die Aufgabenkompetenz des BMUV ab, aus der Haushaltsmittel veranschlagt und verausgabt werden können. Die Frage zielt in die Richtung Mittel für Projektförderungen. Wo beginnt bei der Aufgabenbereich, die beispielsweise Einzelfahrzeuge oder ganze Flotten von Elektrofahrzeugen beinhaltet, des BMUV in Abgrenzung zu anderen Ministerien, wie BMWK oder BMDV.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2022
  • Frist
    22. Juni 2022
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Woraus leitet sic…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Aufgabenkompetenz [#249594]
Datum
20. Mai 2022 11:58
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Woraus leitet sich die Aufgabenkompetenz des BMUV ab, aus der Haushaltsmittel veranschlagt und verausgabt werden können. Die Frage zielt in die Richtung Mittel für Projektförderungen. Wo beginnt bei der Aufgabenbereich, die beispielsweise Einzelfahrzeuge oder ganze Flotten von Elektrofahrzeugen beinhaltet, des BMUV in Abgrenzung zu anderen Ministerien, wie BMWK oder BMDV.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 249594 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/249594/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufgabenkompetenz“ vom 20.05.2022 (#249594) wu…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufgabenkompetenz [#249594]
Datum
23. Juni 2022 15:27
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufgabenkompetenz“ vom 20.05.2022 (#249594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufgabenkompetenz“ vom 20.05.2022 (#249594) wu…
An Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Aufgabenkompetenz [#249594]
Datum
23. Juni 2022 15:30
An
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Aufgabenkompetenz“ vom 20.05.2022 (#249594) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail und zunächst bitte ich, die späte Rückmeldung z…
Von
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
Betreff
WG: Aufgabenkompetenz [#249594] (Ticket: DP02-26178) - Erinnerung des Antragstellers
Datum
28. Juni 2022 08:57
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Mail und zunächst bitte ich, die späte Rückmeldung zu entschuldigen. Für welche Bereiche das BMUV ermächtigt ist, Ausgaben zu leisten, lässt sich dem Haushaltsplan - für das BMUV ist das der Einzelplan 16 - entnehmen. Das BMUV ist danach zuständig zum Beispiel für die Förderung von Investitionen zur Verminderung von Umweltbelastungen, für die Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und für die Finanzierung der Zwischenlagerung und Endlagerung radioaktiver Abfälle. Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 08.12.2021 (https://www.gesetze-im-internet.de/bk...) änderte sich die Ressortzuständigkeit des BMU, jetzt BMUV. Ihr Beispiel der Elektromobilität aufgreifend ein Beispiel der geänderten Ressortzuständigkeit, durch die sich auch die Veranschlagung im Bundeshaushalt änderte: Das BMU leistete im Haushaltsjahr 2021 einen Beitrag für das Ständige Sekretariat der International Zero Emission Vehicle Alliance (IZEVA). Die IZEVA ist eine völkerrechtlich unverbindliche Initiative mit dem Ziel, die internationale Zusammenarbeit bei der Elektromobilität im Besonderen und bei Klimaschutz im Verkehr sowie emissionsfreien Fahrzeugen im Allgemeinen zu stärken. Die Bundesrepublik Deutschland, bis 08.12.2021 vertreten durch das BMU, ist seit November 2015 Mitglied in der IZEVA. Die Mittel waren im Haushaltsjahr 2021 im Einzelplan 16, Kapitel 1601, Titel 687 01, Erläuterungsnummer 25 veranschlagt. In Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers wurde die Aufgabe Klimaschutz dem BMWK übertragen und damit wird im Haushalt 2022 auch die Ausgabe im Haushaltplan des BMWK veranschlagt. Mit freundlichen Grüßen