20190715-stadt-osnabruck-ablehnung-des-antrages_geschwaerzt.pdf
Dieses Dokument ist Teil der Anfrage „Aufgabenstellung/Lastenheft der Machbarkeitsstudie zur Sanierung des "Bremer Brücke"“
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadt Osnabrück . Postfach 44 60 . 49034 Osnabrück Ihr Zeichen / Datum UnserZeichen / Datum u 5.07.2013 Ihr Antrag gem.der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Osnab- rück vom 13. Juni 2019 vielen Dank für Ihre Anfrage auf Zugang zur „Aufgabenstellung und/oder zum Lastenheft der vom Rat der Stadt Osnabrück in Auftrag gegeben Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Fußballstadions „Bremer Brücke““ vom 13.06.2019. Leider muss ich Ihren Antrag ablehnen. Begründung Ausfolgenden Gründen kann Ihrem Antrag nicht stattgegeben werden: Nach 8 6 Abs. 2 Nr. 1 der Satzung zur Regelung des Zugangszu Informa- tionen des eigenen Wirkungskreises der Stadt Osnabrück (Informations- freiheitssatzung) vom 12.03.2019 (Amtsblatt 2019, S. 19 ff.) ist Ihr Antrag nach 8 4 Informationsfreiheitssatzung abzulehnen, da der Schutz privater Belange gem. $ 7 Informationsfreiheitssatzung dem entgegenstehen. Der Anspruch auf Zugang zu denInformationen besteht in diesem Fall nicht, da berechtigte Interessen Einzelner dem entgegenstehen($ 7 Abs. 1 Informa- tionsfreiheitssatzung), in diesem Fall die Interessen der VfL Osnabrück Sta- dion GmbH & Co. KG (kurz VfL Osnabrück). Entgegen Ihrer Anfrage wurde die Machbarkeitsstudie nicht vom Rat der Stadt Osnabrück in Auftrag ge- geben, sondern vom VfL Osnabrück, welcher auch Eigentümer bzw. Erb- bauberechtigter des Stadions an der BremerBrückeist. Die Machbarkeits- studie steht somit im rechtlichen Eigentum des VfL Osnabrück. Es wurden seitens des Stadtrates auch keine Aufgaben o. ä. im Vorfeld der Studien- erstellung formuliert, dies geschah unmittelbar durch den VfL Osnabrück auf Grundlage der Vorgaben der Deutschen Fußballliga im Zusammen- hang mit der Lizenzerteilung. Das berechtigte Interesse des VfL Osnabrück liegt darin begründet, dass die durch die Machbarkeitsstudie gewonnen Er- kenntnisse zum jetzigen Zeitpunkt nicht der breiten Öffentlichkeit zugäng- lich gemacht werden sollen und zukünftig noch zu treffende Entscheidun- gen nicht beeinflusst werden sollen. Der VfL Osnabrück hat gegenüberder Sparkasse Osnabrück (BLZ 265 501 05) 14 043 IBAN DE28265501050000014043 BIC NOLADE22 Gläubiger-Identifikationsnummer: DE21KVW00000015693
Stadt Osnabrück darum gebeten, die Machbarkeitsstudie und damit im Zu- sammenhang stehende Informationen und Unterlagen nicht weiterzuge- ben. Im Übrigen wird auf die öffentlich zugängliche Vorlage VO/2019/3882-01 verwiesen, in der kommuniziert wurde, dass die Machbarkeitsstudie aufzei- gen solle, in welchem Umfang, mit welchen Mitteln und in welcherZeit eine Modernisierung des Stadions „Bremer Brücke“ mit der Maßgabe, die Vo- raussetzungen der DFL zu erfüllen, gelingen kann. Davon unabhängig steht es Ihnenfrei, die gewünschten Unterlagen beim VfL Osnabrück anzufordern. Dieser Bescheid ergeht gem. $ 11 Informationsfreiheitssatzung gebühren- frei. Rechtsbehelfsbelehrung Gegendiesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Zustellung bei der Stadt Osnabrück, Postfach 4460 49034 Osnabrück, Widerspruchein- gelegt werden. Mit freundlichem Gruß